Ähnlichkeiten zwischen Aktie und Aktiengesellschaft (Deutschland)
Aktie und Aktiengesellschaft (Deutschland) haben 25 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Aktiengesellschaft, Aktiengesetz (Deutschland), Aktionär, Brandenburgisch-Afrikanische Compagnie, Dividende, Einlage (Bilanzrecht), Emission (Wirtschaft), Europäische Gesellschaft, Gesellschafter, Gesellschaftsvertrag, Gründerzeit, Grundkapital, Hauptversammlung, Kapitalerhöhung, Kapitalgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Liquidation, Nennbetragsaktie, Nennwert, Preußen, Rechtsform, Satzung (Privatrecht), Stückaktie, Vorstand.
Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft (Abkürzung der deutschen, österreichischen, liechtensteinischen, schweizerischen und belgischen Rechtsform: AG, in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz SA, für Société Anonyme; Abkürzungen weiterer Länder siehe unten) ist eine privatrechtliche Vereinigung und wird durch das Aktienrecht geregelt.
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Aktiengesetz (Deutschland)
Das deutsche Aktiengesetz (AktG) regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien.
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Aktionär
Namensaktie der deutschen Tochterfirma Ch. Gervais AG von 1965, ausgestellt auf die Mutterfirma Ch. Gervais S. A. als juristische Person Der Aktionär, auch Anteilseigner ist der Inhaber eines in einer Aktie verbrieften Anteils am Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien („Kommandit-Aktionär“) und damit mitgliedschaftlich an ihr beteiligt.
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Brandenburgisch-Afrikanische Compagnie
Flagge der ''BAC''. Roter Adler auf weißem Grund Die Brandenburgisch-Afrikanische Compagnie (BAC) von 1682, später Brandenburgisch-Afrikanische-Amerikanische Compagnie (BAAC) genannt, war ein brandenburgisch-preußisches Unternehmen, dessen Zweck der Überseehandel mit Westafrika und Nordamerika war.
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Dividende
Als Dividende (aus, „der zu verteilende“) wird in der Wirtschaft meist der Teil des Gewinns, den eine Aktiengesellschaft (oder eine andere Kapitalgesellschaft) an ihre Aktionäre (oder Anteilseigner) ausschüttet, bezeichnet.
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Einlage (Bilanzrecht)
Unter Einlage versteht man die Überführung von Geld (Bareinlage) oder Sachen (Sacheinlage) aus dem Privatvermögen eines Unternehmers in sein Einzelunternehmen oder die Übertragung aus dem Privatvermögen eines Gesellschafters in das Betriebsvermögen der Gesellschaft.
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Emission (Wirtschaft)
Emission (oder im Bankwesen auch Emissionsgeschäft) ist die Ausgabe von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten und deren erstmalige Platzierung an einem organisierten Geld- oder Kapitalmarkt (Börse oder Private Placement).
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Europäische Gesellschaft
Die Europäische Gesellschaft, häufig auch Europäische Aktiengesellschaft (international auch, kurz SE), ist eine Rechtsform für Aktiengesellschaften in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum.
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Gesellschafter
Ein Gesellschafter ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag oder kraft Gesetzes eintritt.
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Gesellschaftsvertrag
Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich zwei oder mehrere Personen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zusammenschließen, um ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu verfolgen.
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Gründerzeit
Als Gründerzeit wird im weiteren Sinne eine Phase der Wirtschaftsgeschichte im Deutschen Reich und in Österreich-Ungarn des 19. Jahrhunderts bezeichnet, die mit der breiten Industrialisierung einsetzte und etwa bis zum „Gründerkrach“ 1873 andauerte.
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Grundkapital
Grundkapital ist in Deutschland bei aktienrechtlich organisierten Kapitalgesellschaften die von den Aktionären aufzubringende Kapitalbeteiligung.
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Hauptversammlung
Hauptversammlung eines DAX-Unternehmens (Merck KGaA). Die Hauptversammlung (abgekürzt HV) ist im Gesellschaftsrecht eines der drei Organe einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Societas Europaea.
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Kapitalerhöhung
Unter Kapitalerhöhung werden sämtliche Kapitalmaßnahmen verstanden, die auf eine Erhöhung des Eigenkapitals von Unternehmen abzielen und sowohl als Innenfinanzierung als auch im Wege der Außenfinanzierung durchgeführt werden können.
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Kapitalgesellschaft
Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.
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Kommanditgesellschaft
Eine Kommanditgesellschaft (in Deutschland, Belgien, Österreich und Schweiz abgekürzt KG) ist eine Personengesellschaft, in der sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, wobei für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär) und mindestens ein weiterer Gesellschafter nur beschränkt haftet (Kommanditist).
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Kommanditgesellschaft auf Aktien
A. Steigenberger Hotelgesellschaft KGaA vom Dezember 1954 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien, oder kurz KGaA, ist in einigen Rechtsordnungen eine Rechtsform für Unternehmen.
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Liquidation
Liquidation (von ‚verflüssigen‘) ist die Abwicklung einer Gesellschaft durch den Verkauf aller Vermögensgegenstände, der Begleichung aller Schulden und die Verteilung der verbleibenden Geldmittel an die Anteilseigner oder eine andere in dem Gesellschaftsvertrag bestimmten Institution.
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Nennbetragsaktie
Escada AG – Aktie mit dem Nennwert von 50 DM vom April 1986 Dillinger Hütte – Nennbetragsaktie über 15.000 Mark aus dem Jahr 1906 Die Nennbetragsaktie (oder Nennwertaktie) ist eine Aktie, die durch einen Nennwert einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien verbrieft.
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Nennwert
„Brüningtaler“: 4 Reichspfennig 1932 – Kursmünze mit kuriosem Nennwert Nennwert (oder Nominalwert, nominale Größe) ist in der Wirtschaft der in Geld ausgedrückte Wert (Zahlwert), der auf gesetzlichen Zahlungsmitteln (Banknoten) oder Wertpapieren (Aktien, Anleihen) aufgedruckt oder aufgeprägt (Münzen) ist.
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Preußen
Preußische Landesflagge bis 1918 mit dem Wappen des 1701 entstandenen Königreiches mit dem Monogramm ''FR'' für Friedericus Rex Preußische Landesflagge 1919 bis 1947. Die preußischen Farben gehen auf das Wappen des Deutschen Ordens zurück: schwarzes Kreuz auf weißem Grund Brandenburg-Preußen vor und nach der Gründung des Königreichs Gebietsgewinne von 1688 bis 1795 Preußen nach dem Wiener Kongress 1815 Preußen zur Zeit seiner größten Ausdehnung, 1866–1918 Der Freistaat Preußen nach 1919 Preußen war ein im 13. Jahrhundert im südlichen Baltikum entstandenes Staatswesen, dessen Name im 18.
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Rechtsform
Die Rechtsform ist der durch Gesetze zwingend vorgeschriebene rechtliche Rahmen von Gesellschaften, mit dem einige gesetzlich vorgegebene Strukturmerkmale verbunden sind und mit dem Gesellschaften am Wirtschaftsleben teilnehmen.
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Satzung (Privatrecht)
Die Satzung ist bzw.
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Stückaktie
Die Stückaktie ist im Aktienhandel und Wertpapierrecht eine Aktie ohne (nominellen) Nennwert, deren Mengeneinheit in Stück am Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien angegeben ist.
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Vorstand
Als Vorstand wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet, das die Personenvereinigung nach außen gerichtlich und außergerichtlich vertritt und nach innen mit der Führung der Geschäfte betraut ist.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Aktie und Aktiengesellschaft (Deutschland)
- Was es gemein hat Aktie und Aktiengesellschaft (Deutschland)
- Ähnlichkeiten zwischen Aktie und Aktiengesellschaft (Deutschland)
Vergleich zwischen Aktie und Aktiengesellschaft (Deutschland)
Aktie verfügt über 201 Beziehungen, während Aktiengesellschaft (Deutschland) hat 90. Als sie gemeinsam 25 haben, ist der Jaccard Index 8.59% = 25 / (201 + 90).
Referenzen
Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Aktie und Aktiengesellschaft (Deutschland). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter: