83 Beziehungen: Abgabe, Anfechtung, Angebot (Recht), Arglistige Täuschung, Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, Auslegung (Recht), Auslobung, Bürgerliches Gesetzbuch, Bernhard Windscheid, Betreuer (Recht), Bewusstseinsstörung, Billigungsklausel, Bundesgerichtshof, Darlegungslast, Dereliktion, Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler), E-Mail, Eigenschaftsirrtum, Einwilligungsfähigkeit, Elektronische Signatur, Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen, Erbausschlagung, Erbschaft, Erklärungsbewusstsein, Erklärungsirrtum, Ernst Zitelmann, Ex tunc, Fahrlässigkeit, Fax, Friedrich Carl von Savigny, Gefälligkeit, Geheimer Vorbehalt, Gemeines Recht, Generalquittung, Geschäftsähnliche Handlung, Geschäftswille, Gesetzlicher Vertreter (Deutschland), Gestaltungsgeschäft, Gestaltungsrecht, Grüneberg (Gesetzeskommentar), Handlungswille, Hypnose, Inhaltsirrtum, Inter partes und inter omnes, Josef Kohler, Kalkulationsirrtum, Karl Larenz, Latein im Recht, Nullum, Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ..., Otto Bähr, Patientenverfügung, Privatrecht, Prozesshandlung, Realakt, Rechtsbindungswille, Rechtsfolge, Rechtsfolgeirrtum, Rechtsgeschäft, Rechtsordnung, Rechtssicherheit, Rudolf Leonhard (Jurist), Scheingeschäft, Scherzerklärung, Schlüssiges Handeln, Schweigen, Stellvertretung, Stiftung, Stiftungsgeschäft, Synkope (Medizin), Testament, Treu und Glauben, Trierer Weinversteigerung, Vernehmungstheorie, Vertrauensschaden, Vertretungsmacht, Vis absoluta, Werner Flume, Widerrechtliche Drohung, Wille, Zivilprozessrecht, Zugang, 19. Jahrhundert. Erweitern Sie Index (33 mehr) »
Abgabe
Öffentlich-rechtliche Lasten Als Abgaben werden in der Finanzwirtschaft allgemein sämtliche Zahlungen von Wirtschaftssubjekten an staatliche Hoheitsträger verstanden.
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Anfechtung
Der Rechtsbegriff Anfechtung bezeichnet die nachträgliche einseitige Beseitigung von Rechtsfolgen durch einen Betroffenen.
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Angebot (Recht)
Das Angebot (rechtlich: Antrag) bezeichnet eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die alle vertragswesentlichen Bestandteile umfasst und durch die einem anderen der Vertragsschluss so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dem Einverständnis des Empfängers abhängt.
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Arglistige Täuschung
Arglistige Täuschung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff des deutschen Zivil- und Verwaltungsrechts.
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Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (lat. auch: invitatio ad offerendum; oft vereinfacht invitatio) ist im deutschen Zivilrecht eine rechtlich nicht verpflichtende Handlung zum Abschluss eines Vertrags.
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Auslegung (Recht)
Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten bezeichnet die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen.
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Auslobung
Die Auslobung ist nach deutschem Zivilrecht ein einseitiges Rechtsgeschäft, mit dem der Auslobende eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt (BGB).
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Bernhard Windscheid
Bernhard Windscheid Bernhard Joseph Hubert Windscheid (* 26. Juni 1817 in Düsseldorf; † 26. Oktober 1892 in Leipzig) war ein deutscher Jurist, der großen Einfluss auf die deutsche Zivilrechtswissenschaft hatte.
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Betreuer (Recht)
Ein Betreuer ist in Deutschland gesetzlicher Vertreter von Volljährigen, die für ihre eigenen Angelegenheiten nicht oder nicht ausreichend sorgen können und damit einer Betreuung bedürfen.
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Bewusstseinsstörung
Bewusstseinsstörung ist eine Störung einer der Vitalfunktionen und von Elementarfunktionen der menschlichen Psyche.
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Billigungsklausel
Die Billigungsklausel ist ein Begriff aus dem Versicherungsvertragsrecht.
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Bundesgerichtshof
Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
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Darlegungslast
Unter Darlegungslast versteht man in der Rechtswissenschaft die Obliegenheit einer Partei, bestimmte Tatsachen im Prozess vorzutragen.
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Dereliktion
Dereliktion (von lat. de.
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Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler)
Dieter Medicus (* 9. Mai 1929 in Berlin-Steglitz; † 6. Juni 2015 in München) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.
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SMTP-E-Mail-Adresse Verfassen einer E-Mail mit dem E-Mail-Programm Mozilla Thunderbird auf einem Macintosh Die oder das E-Mail (englisch, kurz Mail; engl. electronic mail für „elektronische Post“ oder „elektronischer Brief“) ist zum einen ein System zur computerbasierten Verwaltung von briefähnlichen Nachrichten und deren Übertragung über Computernetzwerke, insbesondere über das Internet.
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Eigenschaftsirrtum
Der Eigenschaftsirrtum ist ein ausnahmsweise beachtlicher Irrtum bei der Willensbildung.
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Einwilligungsfähigkeit
Einwilligungsfähigkeit ist ein rechtlicher Begriff, der die Fähigkeit eines Betroffenen bezeichnet, in die Verletzung eines ihm zuzurechnenden Rechtsguts einzuwilligen bzw.
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Elektronische Signatur
Eine elektronische Signatur sind Daten, die mit elektronischen Informationen verknüpft sind und deren Unterzeichner oder Signaturersteller identifizieren.
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Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen
Einige Bände der Entscheidungssammlung Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (BGHZ) sind eine von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofs herausgegebene, im Kölner Carl Heymanns Verlag erscheinende Sammlung der wichtigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem Zivilrecht, analog zur Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, RGZ.
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Erbausschlagung
Bei der Erbausschlagung handelt es sich um eine ausdrückliche Erklärung, eine Erbschaft und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen.
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Erbschaft
Der Ausdruck Erbschaft oder Nachlass bezeichnet im deutschen Erbrecht die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse, die im Erbfall als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergehen.
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Erklärungsbewusstsein
Das Erklärungsbewusstsein (auch Erklärungswille oder abstrakter Rechtsfolgewille) gehört im Rahmen der Rechtsgeschäftslehre gemeinsam mit dem Handlungswillen und dem Geschäftswillen zum subjektiven Teil einer Willenserklärung.
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Erklärungsirrtum
Der Erklärungsirrtum bezeichnet im deutschen Zivilrecht das unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem bei einer Willenserklärung, dadurch dass der Erklärende eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (Abs. 1 Alt. 2 BGB).
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Ernst Zitelmann
Ernst Zitelmann um 1920 Konrad Ernst Zitelmann (* 7. August 1852 in Stettin; † 28. November 1923 in Bonn) war ein deutscher Jurist und Schriftsteller.
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Ex tunc
Ex tunc (lat. „von damals an“) bezeichnet in der juristischen Fachsprache die Wirkung ab einem bestimmten früheren Zeitpunkt und bedeutet „von Anfang an“.
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Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit ist ein vor allem in der Rechtssprache geläufiger Fachausdruck.
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Fax
Laserdruck-Technologie. Geräusch eines Laserfaxgeräts (Canon I-Sensys L-140) Ein Fax (Kurzform von Telefax, das wiederum von Telefaksimile), auch Fernkopie genannt, ist die Übertragung des Bildes eines Papierdokumentes auf ein Papier im Empfangsfaxgerät.
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Friedrich Carl von Savigny
Friedrich Carl von Savigny Friedrich Carl von Savigny (* 21. Februar 1779 in Frankfurt am Main; † 25. Oktober 1861 in Berlin) war ein deutscher Rechtsgelehrter.
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Gefälligkeit
Unter einer Gefälligkeit versteht man allgemein in der Umgangssprache die unentgeltliche Leistung einer Person an eine andere Person im Rahmen einer Beziehung, ohne dass eine Rechtspflicht zu einer Leistung besteht.
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Geheimer Vorbehalt
Ein geheimer Vorbehalt (auch Mentalreservation oder reservatio mentalis) liegt vor, wenn derjenige, der eine Willenserklärung abgibt, insgeheim das von ihm Erklärte nicht will.
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Gemeines Recht
Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und der Neuzeit bezeichnet, wie es ab dem frühen 12.
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Generalquittung
Eine Generalquittung ist eine einseitige Erklärung mit dem Inhalt, dass mit Erteilung der Generalquittung sämtliche Ansprüche des Erklärenden gegenüber dem Erklärungsempfänger erledigt sind.
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Geschäftsähnliche Handlung
Unter geschäftsähnlichen Handlungen versteht man Erklärungen (die keine Willenserklärung sind), bei denen bestimmte gesetzliche Rechtsfolgen eintreten.
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Geschäftswille
Unter dem Begriff Geschäftswille versteht die Rechtsgeschäftslehre ein subjektives Tatbestandsmerkmal einer Willenserklärung.
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Gesetzlicher Vertreter (Deutschland)
Der gesetzliche Vertreter ist ein Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf einer Vollmacht, das heißt einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht, beruht, sondern sich unmittelbar aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt.
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Gestaltungsgeschäft
Gestaltungsgeschäfte sind im deutschen Zivilrecht einseitige Rechtsgeschäfte, durch die ein Rechtssubjekt ohne Mitwirkung anderer ein neues Recht begründet oder ein bestehendes Rechtsverhältnis ändert oder aufhebt und somit „gestaltend“ tätig wird.
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Gestaltungsrecht
Das Gestaltungsrecht ist ein relatives subjektives Recht, durch das einseitig ein neues Recht begründet oder ein bestehendes Rechtsverhältnis geändert oder aufgehoben werden kann.
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Grüneberg (Gesetzeskommentar)
Der Grüneberg (bis zur 80. Auflage 2021 Palandt) ist ein Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und einigen Nebengesetzen, benannt nach dem Richter am Bundesgerichtshof Christian Grüneberg.
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Handlungswille
Unter dem Handlungswillen versteht man in der Rechtsgeschäftslehre das Bewusstsein, überhaupt zu handeln, also bewusst ein äußeres Verhalten vorzunehmen (Schreiben, Sprechen, schlüssiges Verhalten).
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Hypnose
Joseph Babiński unterstützt wird. Gruppenporträt ''A Clinical Lesson at the Salpêtrière'' von André Brouillet. Hypnose (abgeleitet von) ist (die physiologische und psychologische Theorie der Hypnose zusammenfassend) ein „Zustand künstlich erzeugten partiellen Schlafs in Verbindung mit einem veränderten Bewusstseinszustand“.
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Inhaltsirrtum
Der Inhaltsirrtum bezeichnet im deutschen Zivilrecht das unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem bei einer Willenserklärung, dadurch dass der Erklärende bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (Abs. 1 Alt.1 BGB).
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Inter partes und inter omnes
Als Wirkung inter partes (lat.: „zwischen den Parteien“) bezeichnen Juristen die Wirkung einer (normalerweise gerichtlichen) Entscheidung, wenn diese keine allgemeine Gültigkeit für alle besitzt, sondern nur für die an einem Rechtsstreit beteiligten Parteien gilt (siehe § 325 ZPO).
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Josef Kohler
Josef Kohler Josef Kohler (* 9. März 1849 in Offenburg; † 3. August 1919 in Charlottenburg) war ein deutscher Jurist.
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Kalkulationsirrtum
Der Kalkulationsirrtum ist ein Irrtum über Umstände, aufgrund derer der Erklärende eine Leistung falsch angibt, weil er sich verrechnet, vermessen oder verschätzt hat.
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Karl Larenz
Das Grab von Karl Larenz, seiner Ehefrau Irmgard geborene Müller sowie seiner Eltern Karl (Richter am Preußischen Oberverwaltungsgericht) und Ida gebornene Pagenstecher auf dem Friedhof Gröbenzell Karl Alfred Rudolf Larenz (* 23. April 1903 in Wesel; † 24. Januar 1993 in Olching bei München) war ein deutscher Zivilrechtler und Rechtsphilosoph.
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Latein im Recht
Traditionell drückt man Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen aus.
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Nullum
Ein Nullum (vom lateinischen nullus, „gar kein“) ist altes Akademikerdeutsch für etwas Nichtiges.
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, abgekürzt OLG Frankfurt, ist das oberste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bundesland Hessen.
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Otto Bähr
Grab von Otto Bähr auf dem Hauptfriedhof in Kassel Otto Bähr (* 2. Juni 1817 in Fulda; † 17. Februar 1895 in Kassel) war ein deutscher Jurist und Politiker.
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Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht (wirksam) gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern erklären kann.
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Privatrecht
öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.
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Prozesshandlung
Prozesshandlung (auch Verfahrenshandlung) wird nicht einheitlich definiert.
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Realakt
Unter Realakt versteht man in der Rechtswissenschaft eine rein faktisch wirkende Rechtshandlung.
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Rechtsbindungswille
Rechtsbindungswille ist ein Begriff aus der Rechtsgeschäftslehre des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
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Rechtsfolge
Als Rechtsfolge wird die rechtliche Konsequenz bezeichnet, die durch das Erfüllen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung begründet wird.
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Rechtsfolgeirrtum
Der Rechtsfolgeirrtum (gelegentlich im Plural als Rechtsfolgenirrtum bezeichnet) ist ein Sonderfall des Inhaltsirrtums, bei dem das Rechtsgeschäft nicht die gewollten, sondern vom Gewollten wesentlich abweichende Rechtsfolgen auslöst.
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Rechtsgeschäft
Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.
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Rechtsordnung
Als Rechtsordnung (oder Rechtssystem) bezeichnet man die Gesamtheit des gültigen objektiven Rechts in dessen Anwendungsbereich, beispielsweise das Recht eines Staates.
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Rechtssicherheit
Der Grundsatz der Rechtssicherheit ist ein Kerngehalt des Rechtsstaatsprinzips.
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Rudolf Leonhard (Jurist)
Carl Georg Rudolf Leonhard Carl Georg Rudolf Leonhard (* 26. Dezember 1851 in Breslau; † 1. Januar 1921 ebenda) war ein deutscher Rechtshistoriker und Hochschullehrer in Göttingen, Halle, Marburg und Breslau.
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Scheingeschäft
Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn einer dem anderen gegenüber eine Willenserklärung abgibt und sich beide darüber einig sind, dass die Willenserklärung zum Geschäft nur zum Schein abgegeben wird.
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Scherzerklärung
Eine Scherzerklärung (guter Scherz, auch: Scherzgeschäft) ist eine Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden.
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Schlüssiges Handeln
Konkludentes Handeln (‚einen Schluss ziehen‘), auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte Willenserklärung schließen lässt, ohne dass diese Erklärung in der Handlung ausdrücklich erfolgt ist.
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Schweigen
Piktogramm für Ruhebereiche ''Allegorie des Schweigens'' von Martin Gottlieb Klauer (um 1800) im Weimarer Stadtschloss Schweigen ist eine Form der nonverbalen Kommunikation, bei der nicht gesprochen wird und bei der auch keine Laute erzeugt werden.
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Stellvertretung
Stellvertretung ist in der Rechtswissenschaft das Handeln einer Person (Vertreter) für ein anderes Rechtssubjekt (Vertretener).
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Stiftung
Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt.
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Stiftungsgeschäft
Das Stiftungsgeschäft ist in der Bundesrepublik Deutschland neben der Anerkennung durch die zuständige Stiftungsbehörde Voraussetzung für die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts.
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Synkope (Medizin)
In der Medizin ist eine Synkope (von, ‚Ausstoßen‘; spätlateinisch syncope), im Deutschen auch Ohnmacht genannt, eine plötzlich einsetzende, kurz andauernde Bewusstlosigkeit, die mit einem Verlust der Haltungskontrolle einhergeht und ohne besondere Behandlung spontan wieder aufhört.
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Testament
Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.
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Treu und Glauben
Treu und Glauben bezeichnet das Sozialverhalten eines redlich und anständig handelnden Menschen, ohne den Begriff näher zu definieren.
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Trierer Weinversteigerung
Die Trierer Weinversteigerung ist ein fiktiver juristischer Lehrbuchfall, der sich mit dem Problem des fehlenden Erklärungsbewusstseins bei Abgabe einer Willenserklärung auseinandersetzt.
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Vernehmungstheorie
Die Vernehmungstheorie beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine mündliche Willenserklärung unter Anwesenden zugeht.
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Vertrauensschaden
Vertrauensschaden ist der Schaden, der einer Vertragspartei dadurch entsteht, dass sie (fälschlich) auf die Rechtswirksamkeit eines ungültigen Rechtsgeschäfts oder einer ungültigen Erklärung vertraut.
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Vertretungsmacht
Die Vertretungsmacht ist ein Begriff aus dem Stellvertretungsrecht gemäß der § ff.
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Vis absoluta
Im Strafrecht wird beim Rechtsbegriff der Gewalt zwischen zwei Formen unterschieden: vis absoluta und vis compulsiva.
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Werner Flume
Das Grab von Werner Flume und seiner Ehefrau Helga geborene Endriss auf dem Zentralfriedhof Bad Godesberg in Bonn Werner Flume (* 12. September 1908 in Kamen; † 28. Januar 2009 in Bonn) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor für Römisches Recht, Bürgerliches Recht, Steuerrecht und Rechtsgeschichte.
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Widerrechtliche Drohung
Eine widerrechtliche Drohung ist – allgemein gesprochen – jedwede Drohung, die in der jeweiligen maßgeblichen Rechtsordnung als rechtswidrig gilt.
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Wille
Der Begriff Wille (Altsächsisch/Althochdeutsch willio.
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Zivilprozessrecht
Das Zivilprozessrecht oder Zivilverfahrensrecht bezeichnet als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozessen), also Gerichtsverfahren im Bereich des Zivilrechts regeln – in Abgrenzung zu Strafprozessen und Verfahren in anderen Rechtsgebieten.
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Zugang
Zugang ist ein Rechtsbegriff, der die Rechtswirksamkeit empfangsbedürftiger Willenserklärungen beschreibt.
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19. Jahrhundert
Die Welt um 1815 Die Welt um 1898 Das 19.
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Leitet hier um:
Abhandengekommene Willenserklärung, Declaratio voluntatis, Empfangsbedürftige Willenserklärung, Erklärungstheorie, Willensbekundung, Willensmangel, Willenstheorie, Willensäußerung.