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Umwandlung (Gesellschaftsrecht)

Index Umwandlung (Gesellschaftsrecht)

Der Rechtsbegriff der Umwandlung beschreibt die gesellschaftsrechtliche Reorganisation von Unternehmen.

33 Beziehungen: Anwachsung, Österreich, Betriebsaufspaltung, Delisting (Börse), Deutschland, Einbringung, Formwechsel, Fusion (Wirtschaft), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland), Gesellschaftsrecht, Grundbuch, Kapitalgesellschaft, Konzern, Natürliche Person, Negativerklärung, Partnerschaft (Rechtsform), Personengesellschaft, Prüfungsverband, Rechtsbegriff, Rechtsform, Rechtsnachfolge, Rechtsträger, Sacheinlage, Spaltung (Recht), Squeeze-out, Stiftung, Teilbetrieb, Tochtergesellschaft, Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz, Unternehmensverbindung, Verein, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.

Anwachsung

Als Anwachsung wird der (dingliche) Vorgang bezeichnet, bei dem ein Gesamthänder aus einer Gesamthandgemeinschaft ausscheidet und dessen Anteil an der Gesamthandsgemeinschaft den verbleibenden Gesamthändern „anwächst“, d. h.

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Österreich

Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.

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Betriebsaufspaltung

Schematische Darstellung einer Betriebsaufspaltung Eine Betriebsaufspaltung ist ein steuerliches Rechtsinstitut, bei dem ein Unternehmen in zwei oder mehrere rechtlich selbständige Einheiten aufgespalten wird, wobei die beteiligten Einheiten personell und wirtschaftlich aneinandergebunden bleiben.

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Delisting (Börse)

Delisting („von einer Liste streichen“; auch; seltener auch Börsenabgang oder Börsenrückzug) ist der Anglizismus im Börsenwesen für die Beendigung einer Börsennotierung, die sich auf einzelne Börsenplätze beziehen kann.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Einbringung

Einbringung ist ein Rechtsbegriff, der entweder im Gesellschaftsrecht die Übertragung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft oder im Sachenrecht das willentliche Hineinschaffen beweglicher Sachen in den durch gesetzliche Pfandrechte geschützten Machtbereich des Gläubigers versteht.

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Formwechsel

Der deutsche Rechtsbegriff des Formwechsels umfasst jeglichen Wechsel in der Rechtsform eines Rechtsträgers unter Wahrung seiner rechtlichen Identität und der grundsätzlichen Beibehaltung bisher evtl.

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Fusion (Wirtschaft)

Unter Fusion wird die Unternehmensverbindung von mindestens zwei bisher rechtlich selbständigen Unternehmen zu einer wirtschaftlichen und rechtlichen Einheit verstanden, wobei mindestens eines der Unternehmen auf das andere aufgeht und dabei seine rechtliche Eigenständigkeit verliert.

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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abkürzung GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich nach deutschem Gesellschaftsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.

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Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht bezeichnet als Gegenstand der rechtsvergleichenden Forschung den Vergleich von Rechtsnormen mit Bezug auf Personenvereinigungen.

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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

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Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.

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Konzern

Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss eines herrschenden und eines oder mehrerer abhängiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter der Leitung des herrschenden Unternehmens, wobei jedes Unternehmen weiterhin einen eigenen Jahresabschluss erstellt.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Negativerklärung

Die Negativerklärung oder Negativklausel ist eine in unbesicherten Kreditverträgen oder in Anleihebedingungen enthaltene Zusicherung des Schuldners in Form einer Klausel, dass er künftigen Gläubigern keine Kreditsicherheiten zur Verfügung stellen wird oder gleichzeitig den von der Erklärung begünstigten Gläubigern gleichwertige Sicherheiten anbieten wird.

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Partnerschaft (Rechtsform)

Die Partnerschaft ist eine Personengesellschaft nach deutschem Recht, in der sich Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen können.

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Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.

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Prüfungsverband

Ein (genossenschaftlicher) Prüfungsverband in Deutschland ist ein Verband – in aller Regel ein eingetragener Verein –, dem Genossenschaften als Mitglied angehören und der bei diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durchführt.

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Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

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Rechtsform

Die Rechtsform ist der durch Gesetze zwingend vorgeschriebene rechtliche Rahmen von Gesellschaften, mit dem einige gesetzlich vorgegebene Strukturmerkmale verbunden sind und mit dem Gesellschaften am Wirtschaftsleben teilnehmen.

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Rechtsnachfolge

Unter Rechtsnachfolge versteht man in der Rechtswissenschaft den Übergang von Rechten und Pflichten von einem Rechtssubjekt auf ein anderes.

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Rechtsträger

Der Begriff Rechtsträger steht für.

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Sacheinlage

Unter Sacheinlagen versteht man Kapitaleinlagen, die einer Gesellschaft in Form von materiellen oder immateriellen Vermögensgegenständen zur Verfügung gestellt werden.

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Spaltung (Recht)

Spaltung (oder Teilung) ist in der Betriebswirtschaftslehre und im Gesellschaftsrecht die Umwandlung von Unternehmen, die zu einer Veränderung des Unternehmenswerts führt.

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Squeeze-out

Der Squeeze-out ist im Aktienrecht und in der Betriebswirtschaftslehre der Anglizismus für den zwangsweisen Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer Aktiengesellschaft.

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Stiftung

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt.

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Teilbetrieb

Als Teilbetrieb wird in der Betriebswirtschaftslehre und in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre derjenige Teil eines Unternehmens bezeichnet, der eine begrenzte Selbständigkeit besitzt und deshalb eigenständig lebensfähig ist.

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Tochtergesellschaft

Tochtergesellschaft (auch Tochterunternehmen), kurz auch Tochter genannt, ist im Konzernrecht ein Unternehmen, das durch konzerntypische Beziehungen mit einem anderen Unternehmen (Mutterunternehmen) verbunden ist und unter dessen Leitung steht.

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Umwandlungsgesetz

Das Umwandlungsgesetz (UmwG) regelt die Umwandlung von Rechtsträgern, die ihren Sitz in Deutschland haben.

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Umwandlungssteuergesetz

Das Umwandlungssteuergesetz regelt, aufbauend auf dem Umwandlungsgesetz, die steuerlichen Folgen.

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Unternehmensverbindung

Unternehmensverbindung (oder Unternehmenszusammenschluss) bezeichnet die vertraglich vereinbarte enge Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen (Kooperation) bzw.

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Verein

Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

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Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine der in Deutschland, Liechtenstein und Österreich rechtlich zulässigen Rechtsformen für einen Versicherer.

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Leitet hier um:

Ausgliederung, Konzernverschmelzung, Umwandlungsrecht.

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