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Umgekehrter Tatbestandsirrtum

Index Umgekehrter Tatbestandsirrtum

Umgekehrter Tatbestandsirrtum (häufig nur: umgekehrter Irrtum) ist im Strafrecht die irrige Annahme der in Wirklichkeit nicht vorhandenen (tatsächlichen oder auch außerstrafrechtlichen) Umstände, die einen Tatbestand verwirklichen.

17 Beziehungen: Eduard Dreher, Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen, Erlaubnisirrtum, Erlaubnistatbestandsirrtum, Garantenpflicht, Herbert Tröndle, Irrtumslehren im deutschen Strafrecht, Karl Lackner (Jurist), Kristian Kühl, Sachbeschädigung, Strafrecht (Deutschland), Tatbestandsirrtum, Tatobjekt, Untauglicher Versuch, Verbotsirrtum, Versuch (StGB), Wahndelikt.

Eduard Dreher

Eduard Dreher (* 29. April 1907 in Rockau; † 13. September 1996 in Bonn)Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 118.

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Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen

Einige Bände der Entscheidungssammlung Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (BGHZ) sind eine von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofs herausgegebene, im Kölner Carl Heymanns Verlag erscheinende Sammlung der wichtigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem Zivilrecht, analog zur Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, RGZ.

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Erlaubnisirrtum

Als Erlaubnisirrtum wird nach deutschem Strafrecht ein Irrtum bezeichnet, bei dem der Irrende sich einen Rechtfertigungsgrund vorstellt, der tatsächlich aber nicht oder nicht in der vermuteten Form existiert.

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Erlaubnistatbestandsirrtum

Der Erlaubnistatbestandsirrtum (auch Erlaubnistatumstandsirrtum; oft als ETI oder ETBI beziehungsweise ETUI abgekürzt) ist ein terminus technicus des deutschen Strafrechts.

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Garantenpflicht

Garantenpflicht bezeichnet im Strafrecht die Pflichten, dafür einzustehen, dass ein bestimmter tatbestandlicher Erfolg nicht eintritt (vergleiche zum deutschen Strafrecht StGB).

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Herbert Tröndle

Herbert Tröndle (* 24. August 1919 in Kiesenbach; † 1. Oktober 2017 in Waldshut) war ein deutscher Rechtswissenschaftler, Richter, Autor und Hochschullehrer.

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Irrtumslehren im deutschen Strafrecht

Der Begriff des Irrtums bezeichnet im '''deutschen Strafrecht''' die Unkenntnis oder die Fehlvorstellung des Straftäters bezüglich eines rechtlich relevanten Umstands.

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Karl Lackner (Jurist)

Karl Lackner (* 18. Februar 1917 in Maikammer; † 13. März 2011 in Heidelberg) war ein deutscher Jurist und Professor für Strafrecht.

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Kristian Kühl

Kristian Kühl (* 19. Dezember 1943 in Karlsruhe) ist ein deutscher Jurist und emeritierter Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Eberhard Karls Universität Tübingen.

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Sachbeschädigung

Sachbeschädigung ist ein Vergehen, bei dem die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer im Allgemeinen fremden Sache unter Strafe steht.

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Strafrecht (Deutschland)

Das Strafrecht bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung das Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Rechtshandlungen (aktives Tun, Dulden, Unterlassen bei bestehender Rechtspflicht) als von der Norm „abweichendes Verhalten“ unter staatliche Strafe stellt.

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Tatbestandsirrtum

Der Tatbestandsirrtum („Unkenntnis der Wahrheit“), auch Tatumstandsirrtum, ist eine der im Strafrecht auftretenden Irrtumsformen.

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Tatobjekt

Tatobjekt (oder Handlungsobjekt, Angriffsobjekt) bezeichnet im Strafrecht die Sache oder die Person, auf den oder die der Täter seine Tathandlungen bei Ausübung seiner Straftat richtet.

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Untauglicher Versuch

Der untaugliche Versuch ist ein Begriff aus dem Allgemeinen Teil des deutschen Strafrechts.

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Verbotsirrtum

Der Verbotsirrtum ist ein Irrtum des Täters über die Widerrechtlichkeit seiner Handlung.

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Versuch (StGB)

Der Versuch bezeichnet im Strafrecht Deutschlands ein Deliktsstadium, das zwischen strafloser Tatvorbereitung und Tatvollendung liegt.

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Wahndelikt

Als Wahndelikt (auch Putativdelikt oder Wahnverbrechen genannt) wird im Strafrecht die irrige Annahme des Täters bezeichnet, eine von ihm begangene Handlung sei strafbar.

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Leitet hier um:

Umgekehrter Irrtum.

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