3 Beziehungen: Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprüfung, Führerschein, Parklücke.
Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprüfung
Mit der Fahrerlaubnisprüfung (Deutschland), Führerscheinprüfung (Österreich) oder der Führerprüfung (Schweiz, Liechtenstein) wird die Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw.
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Führerschein
Führerschein, ausgestellt am 1. August 1888 vom Großherzoglich Badischen Bezirksamt Mannheim an den Automobilerfinder Carl Benz Herzogs Eugen von Österreich-Teschen, ausgestellt vom Magistrat der Stadt Innsbruck Fahrerlaubnis für August Freudenberger von 1911, ausgestellt vom Magistrat der Stadt Bozen Innenseiten eines Führerscheins (Driver-License) von 1948 (US-Zone in Deutschland) Ein Führerschein oder ein Führerausweis ist eine amtliche Bescheinigung, die ein Vorhandensein einer Fahrerlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund belegt.
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Parklücke
Parallel einparken Eine Parklücke ist ein freier Raum zwischen mehreren geparkten Kraftfahrzeugen, der genügend Platz zum Abstellen eines weiteren oder weniger weiterer Fahrzeuge bietet.
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