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Konsortialgeschäft

Index Konsortialgeschäft

Das Konsortialgeschäft ist ein Bankgeschäft eines Kreditinstituts, das dieses nicht alleine, sondern im Rahmen eines Konsortiums für seine Bankkunden durchführt.

32 Beziehungen: Aktie, Akzessorietät, Anleihe, Bankgeschäft, Börsengang, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Clearstream, Deutsche Börse, Direktbank, Emission (Wirtschaft), Forderung, Geschäftsbesorgungsvertrag, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland), Gläubiger, Großkredit, Kapitalmarkt, Klumpenrisiko, Konsortialbank, Konsortialkredit, Kredithandel, Kreditinstitut, Kreditnehmer, Kreditrisiko, Kreditvertrag, Leistung (Recht), Poolvertrag, Primus inter pares, Privatplatzierung, Rechtsprechung, Schuldner, Underwriter (Kreditwesen), Wertpapier.

Aktie

Die Dillinger Hütte war 1809 eine der ersten deutschen Aktiengesellschaften, hier jedoch eine Aktie aus dem Jahre 1906 Die Aktie ist ein Wertpapier, das den Anteil an einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien verbrieft.

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Akzessorietät

Akzessorietät (Adjektiv: akzessorisch, von ‚hinzutreten‘) ist ein Rechtsbegriff, der die Abhängigkeit des Bestehens eines Rechtes von dem Bestehen eines anderen Rechts kennzeichnet.

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Anleihe

Anleihe über 5000 US-$ der ''New York Central and Hudson River Railroad Company'' vom 29. Oktober 1894 ''Anleihe des Deutschen Reichs'' bzw. ''Schuldverschreibung'' vom 1. August 1922, kurz vor Beginn der Hyperinflation Eine Anleihe (auch festverzinsliches Wertpapier, Rentenpapier, Schuldverschreibung oder Obligation, oder debenture bond) ist ein zins­tragendes Wertpapier, das dem Gläubiger das Recht auf Rückzahlung sowie auf Zahlung vereinbarter Zinsen einräumt.

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Bankgeschäft

Bankgeschäfte sind im Bankwesen Deutschlands die in Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) abschließend aufgezählten Geschäftsarten, zu denen insbesondere Wertpapiergeschäfte, Kreditgeschäfte und Einlagengeschäfte gehören.

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Börsengang

Der Börsengang (oder auch Börseneinführung; oder, IPO) ist der Prozess während der Zulassung von Aktien an einer Wertpapierbörse bis zur Aufnahme der Kursfeststellung im regulierten Markt.

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BaFin-Gebäude in Bonn Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) ist eine rechtsfähige deutsche Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main.

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Clearstream

Clearstream International S.A. ist eine im Jahr 2000 aus der Fusion der Deutsche Börse Clearing AG (vormals Deutscher Kassenverein AG) und Cedel International hervorgegangene Abwicklungs- und Verwahrgesellschaft mit Sitz in Luxemburg.

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Deutsche Börse

Rückansicht der ehemaligen Unternehmenszentrale in Frankfurt-Bockenheim Alter Handelssaal der Frankfurter Wertpapierbörse Neuer Handelssaal der Frankfurter Wertpapierbörse S-Bahn-Haltepunkt Eschborn Süd Die Deutsche Börse AG ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main.

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Direktbank

Direktbanken sind Kreditinstitute, die Bankgeschäfte ohne eigenes Filialnetz betreiben und dabei meist keinen persönlichen Kontakt zu ihren Kunden benötigen.

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Emission (Wirtschaft)

Emission (oder im Bankwesen auch Emissionsgeschäft) ist die Ausgabe von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten und deren erstmalige Platzierung an einem organisierten Geld- oder Kapitalmarkt (Börse oder Private Placement).

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Forderung

Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.

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Geschäftsbesorgungsvertrag

Ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein in Wirtschaft und Recht bedeutender Dienst- beziehungsweise Werkvertrag gemäß und BGB, durch den sich der Leistungsschuldner zur entgeltlichen Besorgung eines ihm vom Leistungsgläubiger übertragenen Geschäfts verpflichtet (Abs. 1 BGB).

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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abkürzung GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich nach deutschem Gesellschaftsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Großkredit

Unter einem Großkredit versteht man im Bankwesen einen Kredit, den ein Kreditinstitut an einen Kreditnehmer oder an eine Gruppe verbundener Kunden gewährt und dessen Höhe eine beachtliche Größenordnung erreicht.

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Kapitalmarkt

Schematische Gliederung des Finanzmarktes Der Kapitalmarkt ist derjenige Teilmarkt des Finanzmarktes, auf dem der mittel- und langfristige Kapitalbedarf auf das Kapitalangebot trifft.

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Klumpenrisiko

Mit Klumpenrisiken bezeichnet man im Bankwesen die kumulative Häufung von Ausfallrisiken in einem Kreditportfolio mit ähnlich hohen oder identisch hohen Korrelationswerten bei Kreditnehmern, Fremdwährungen, Ratingklassen, Branchen oder Regionen, wodurch die Risikotragfähigkeit eines Kreditinstituts erreicht oder überschritten werden kann.

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Konsortialbank

Konsortialbank ist ein Kreditinstitut, das als Mitglied eines Bankenkonsortiums fungiert und im Rahmen dieses Konsortiums mit der Durchführung eines bestimmten Bankgeschäfts betraut wurde.

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Konsortialkredit

Konsortialkredit (oder Metakredit, syndizierter Kredit) ist im Kreditwesen die Gewährung eines einheitlichen Kredites durch mindestens zwei Kreditinstitute an einen Kreditnehmer.

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Kredithandel

Kredithandel ist im Kreditwesen der im Rahmen des Eigenhandels betriebene Handel von einzelnen Bankkrediten oder ganzen Kreditportfolios („Pakete“) zwischen Kreditinstituten oder Finanzunternehmen (Finanzinvestoren, Zweckgesellschaften, Inkassounternehmen) sowie der Handel mit Kreditrisiken als Underlying bei Kreditderivaten.

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Kreditinstitut

Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben.

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Kreditnehmer

Ein Kreditnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Darlehen (Kredit) bei einem Kreditinstitut oder auch einem anderen Kreditgeber aufnimmt (Kreditvertrag).

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Kreditrisiko

Kreditrisiko (oder Adressrisiko, Adressenausfallrisiko oder Ausfallrisiko) ist ein im Finanz- und Kreditwesen verwendeter Begriff, worunter allgemein die Gefahr verstanden wird, dass ein Kreditnehmer die ihm gewährten Kredite nicht oder nicht vollständig vertragsgemäß zurückzahlen kann oder will.

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Kreditvertrag

Der Kreditvertrag (oder Darlehensvertrag) ist insbesondere im Kreditwesen ein Vertrag zwischen Kreditinstitut und Kreditnehmer über die Gewährung eines bestimmten Kredits.

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Leistung (Recht)

Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet.

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Poolvertrag

Mit einem Poolvertrag schließen sich mindestens zwei rechtlich selbständig bleibende Vertragsparteien zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels für einen bestimmten Zeitraum durch einen Vertrag zusammen.

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Primus inter pares

Ein primus inter pares (lateinisch für „Erster unter Gleichen“, weiblich prima inter pares) ist ein Mitglied einer Gruppe, das dieselben Rechte innehat wie alle anderen auch, aber trotzdem eine erhöhte Ehrenstellung genießt.

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Privatplatzierung

Eine Privatplatzierung, auch englisch Private Placement und umgangssprachlich Placing, ist eine nicht öffentliche („private“) Emission von Vermögensgegenständen.

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Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Underwriter (Kreditwesen)

Der Underwriter geht im Bankwesen bei Konsortialkrediten oder Wertpapieremissionen als Konsortialführer die Verpflichtung ein, einen bestimmten Kreditbetrag vollständig zu gewähren oder ein bestimmtes Platzierungsvolumen vollständig zu übernehmen, unabhängig davon, ob und inwieweit sich Konsortialbanken am Konsortium beteiligen werden oder die Emission auf dem Primärmarkt vollständig platziert werden kann.

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Wertpapier

Aktie – Gebrüder Stollwerck (1902) Pfandbrief – Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank (1901) Ein Wertpapier (schweizerisch: Wertschrift) ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Rechtsinhaber der Urkunde diese dem Schuldner vorlegt.

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Leitet hier um:

Co-Manager (Kapitalmarkt), Joint Lead Manager, Konsortialführer, Konsortialführerschaft, Konsortialquote, Lead Manager.

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