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Gastprofessor

Index Gastprofessor

Gastprofessor ist die Bezeichnung für eine Person, die vorübergehend – für einen Zeitraum zwischen einem und zwölf Semestern – an einer Hochschule als Professor lehrend und forschend tätig ist.

15 Beziehungen: Aufenthaltserlaubnis (Deutschland), Bundes-Angestelltentarifvertrag, Deutschland, Forschungseinrichtung, Gastdozent, Habilitation, Hochschulrahmengesetz, Honorarprofessor, Juniorprofessur, Lehrbeauftragter, Privatdozent, Professor, Promotion (Doktor), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Unternehmen.

Aufenthaltserlaubnis (Deutschland)

Muster einer Aufenthaltserlaubnis im Scheckkartenformat in der ab 1. September 2021 gültigen Fassung Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel nach dem seit dem 1.

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Bundes-Angestelltentarifvertrag

Der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) regelte in Deutschland die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung der meisten Angestellten im Öffentlichen Dienst. Er galt vom 1. April 1961 bis zum 30. September 2005 für die Angestellten des Bundes und der Kommunen bzw. bis 31. Oktober 2006 für die Angestellten der Länder; in Hessen galt er noch bis 2009 und in Berlin bis 2010 (vgl. unten). Die Eingruppierungsregelungen galten bis zum Inkrafttreten von neuen Entgeltordnungen zum TVöD/TV-L auch danach weiter.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Forschungseinrichtung

Forschungseinrichtungen, -institute, -zentren oder -anstalten sind (oftmals akademische) Einheiten, die Forschungsprojekte oder Forschungsprogramme durchführen, wofür eine bestimmte Menge an Ressourcen (Geld, Personal, Informationen, Forschungsinstrumente) zur Verfügung stehen.

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Gastdozent

Ein Gastdozent ist ein Dozent, Lehrer oder Professor, der an der Hochschule oder Institution, an der er unterrichtet, nicht dauerhaft unter Vertrag steht und somit kein ständiger Mitarbeiter ist.

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Habilitation

Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung in den meisten westeuropäischen und einigen osteuropäischen Ländern (im angelsächsischen Hochschulsystem gibt es hingegen nichts Vergleichbares), mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung (lateinisch facultas docendi) in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird.

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Hochschulrahmengesetz

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) ist ein zur Regelung des Hochschulwesens in der Bundesrepublik Deutschland erlassenes Rahmengesetz zum Hochschulrecht.

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Honorarprofessor

Ein Honorarprofessor ist ein nebenberuflicher Hochschullehrer.

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Juniorprofessur

Die Juniorprofessur ist eine Amtsbezeichnung für eine Stelle im Lehrkörper einer deutschen Hochschule.

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Lehrbeauftragter

Ein Lehrbeauftragter (LB) ist eine Person, die an einer Hochschule Lehrveranstaltungen hält und gelegentlich auch als Prüfungsvorsitzender tätig ist, ohne dafür in der Regel in einem Beschäftigungsverhältnis mit dieser Hochschule zu stehen.

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Privatdozent

Berliner Universität und schließlich die Ernennung zum Hofrat. Privatdozent (abgekürzt PD oder Priv.-Doz.) ist an einer wissenschaftlichen Hochschule die Bezeichnung für einen habilitierten Wissenschaftler mit Lehrberechtigung, der keine Professur innehat.

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Professor

Albert Einstein als Professor während einer Vorlesung in Wien (1921) Professor beziehungsweise Professorin ist die Amts- und Berufsbezeichnung des Inhabers einer Professur (eines Lehramts als Professor bzw. eines Lehrstuhls).

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Promotion (Doktor)

Promotionsurkunde der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig, 1887 Die Promotion ist die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors oder einer Doktorin in einem bestimmten Studienfach und in Form einer Promotionsurkunde.

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Teilzeit- und Befristungsgesetz

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt im deutschen Arbeitsrecht das Recht der Teilzeitarbeitsverhältnisse und der befristeten Beschäftigung.

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Leitet hier um:

Gastprofessorin, Gastprofessur, Visiting Professor.

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