12 Beziehungen: Artikelgesetz, Bundesgesetz (Deutschland), Bundesministerium für Gesundheit (Deutschland), Deutsches Ärzteblatt, Deutschland, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Gesetzliche Krankenversicherung, Innovationsfonds, Konsil, Leistungserbringer, Telematikinfrastruktur, Telemedizin.
Artikelgesetz
Als Artikel- oder Mantelgesetz wird in der Gesetzgebungspraxis der Bundesrepublik Deutschland ein Gesetz bezeichnet, das gleichzeitig mehrere Gesetze oder sehr unterschiedliche Inhalte in sich vereint.
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Bundesgesetz (Deutschland)
Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art.
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Bundesministerium für Gesundheit (Deutschland)
Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit Einfahrt zum Dienstsitz Bonn Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland.
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Deutsches Ärzteblatt
Das Deutsche Ärzteblatt, gegründet 1872, ist ein offizielles Organ der Ärzteschaft und wird herausgegeben von der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
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Deutschland
Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.
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Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sind fast alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zusammengefasst.
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Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Form der Krankenversicherung in Deutschland.
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Innovationsfonds
Der Innovationsfonds ist ein gesundheitspolitisches Instrument zur Förderung der Integrierten Versorgung und Versorgungsforschung in Deutschland.
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Konsil
Das Konsil oder Konsilium („Beratung“, „Rat“, „Ratschlag“) bezeichnet eine Beratung oder eine Gruppe von Beratenden.
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Leistungserbringer
Leistungserbringer werden im deutschen Gesundheitssystem alle diejenigen Personengruppen genannt, die Leistungen für die Versicherten der Krankenkassen erbringen.
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Telematikinfrastruktur
Die Telematikinfrastruktur (TI) soll alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen im Rahmen der digitalen Gesundheitsanwendungen miteinander vernetzen.
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Telemedizin
Die Telemedizin ist ein Teilbereich der Telematik im Gesundheitswesen und bezeichnet Diagnostik und Therapie unter Überbrückung einer räumlichen oder auch zeitlichen („asynchron“) Distanz zwischen Arzt (Telearzt), Therapeut (Teletherapeut), Apotheker und Patienten oder zwischen zwei sich konsultierenden Ärzten mittels Telekommunikation.
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Leitet hier um:
Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation.