20 Beziehungen: Abbau (Bergbau), Aufsuchung, Bürgerliches Gesetzbuch, Berechtsamsurkunde, Bergbau, Bergbehörde, Bergfreiheit, Bergwerkseigentum, Bewilligung (Bergrecht), Bodenschatz, Bundesberggesetz, Erlaubnis (Bergrecht), Gerechtsame, Gewinnung (Bergbau), Grubenfeld, Lehenbrief (Bergbau), Lehenschein (Bergbau), Maaß (Bergbau), Teufe, Verleihung (Bergbau).
Abbau (Bergbau)
Ein früherer Abbaubetrieb mit den einzelnen Tätigkeiten Abbau, Gewinnung, Verladung des herein gewonnenen Rohstoffes sowie Sicherung der Örtlichkeiten (1894) Abbau bezeichnet im Bergbau zum einen eine bergmännische Tätigkeit, zum anderen den Grubenbau, an dem diese Tätigkeit stattfindet.
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Aufsuchung
Die Aufsuchung ist ein Begriff aus dem Bergrecht.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Berechtsamsurkunde
Die Berechtsamsurkunde ist ein bergrechtliches Dokument, das einem Bergbautreibenden bei der Verleihung von Bergwerkseigentum überreicht wird.
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Bergbau
Darstellung Georgius Agricolas aus dem Jahre 1556 Symbol des Bergbaus:Schlägel und Eisen Reste vom Gerüst über dem Förderschacht „San Vicente“ in Linares, Spanien Der Bergbau ist ein zur Urproduktion gehörender Wirtschaftssektor und Teil der Montanindustrie, der sich mit dem Abbau, der Aufsuchung, Exploration und der Gewinnung von Bodenschätzen und Rohstoffen aus der oberen Erdkruste befasst.
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Bergbehörde
Die Bergbehörde ist die für die Bergaufsicht zuständige staatliche Sonderordnungsbehörde.
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Bergfreiheit
Die Bezeichnung Bergfreiheit, auch Bergbaufreiheit genannt, ist ein Begriff des Bergrechts.
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Bergwerkseigentum
Bergwerkseigentum ist ein Rechtsbegriff aus dem Bundesberggesetz (BBergG) vom 13.
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Bewilligung (Bergrecht)
Die Bewilligung ist im deutschen Bergrecht das Recht, Bodenschätze in einem bestimmten Grubenfeld zu gewinnen.
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Bodenschatz
Weltweite Bodenschätze Bodenschätze der Arktis Bodenschätze (seltener im Singular „Bodenschatz“ verwendet) sind nach der Legaldefinition des Bundesberggesetz (BBergG) mit Ausnahme von Wasser alle festen, gasförmigen oder flüssigen mineralischen Rohstoffe, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde, auf dem Meeresgrund, im Meeresuntergrund oder im Meerwasser vorkommen und denen ein wirtschaftlicher Wert zukommt.
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Bundesberggesetz
Das Bundesberggesetz vom 13.
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Erlaubnis (Bergrecht)
Die Erlaubnis ist im deutschen Bergrecht das Recht, in einem bestimmten Grubenfeld Bodenschätze aufzusuchen.
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Gerechtsame
Die Gerechtsame ist eine veraltete Bezeichnung für eine Berechtigung, ein Nutzungsrecht, Privileg oder Vorrecht an etwas.
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Gewinnung (Bergbau)
Zwei Bergleute bei der Kohlegewinnung. Als Gewinnung bezeichnet man im Bergbau das Herauslösen von nutzbaren Rohstoffen aus dem festen Gebirgsverband einer Lagerstätte.
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Grubenfeld
Als Grubenfeld bezeichnet man im Bergbau einen Raum unterhalb der Erdoberfläche, in dem sich ein Bergbauberechtigter die Minerale der Lagerstätte aneignen darf.
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Lehenbrief (Bergbau)
Ein Lehenbrief, auch Lehnbrief, ist eine Urkunde, die einem Muter von der Bergbehörde bei der Verleihung einer gemuteten Grube zugestellt wurde.
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Lehenschein (Bergbau)
Ein Lehenschein, auch Lehnschein genannt, war im frühen Bergbau eine Bescheinigung, die der Bergmeister nach Belehnung einer gemuteten Lagerstätte erstellte.
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Maaß (Bergbau)
Als Maaß oder Maaßen (früher auch Maß, Maße, Maass oder Maasse geschrieben) werden oder wurden im Bergbau bestimmte Grubenfelder festgelegter Größe oder Teile davon bezeichnet.
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Teufe
Teufe ist die bergmännische Bezeichnung für die Tiefe.
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Verleihung (Bergbau)
Die Verleihung, auch Beleihung, Belehnung oder Bestätigung, nach französischem Bergrecht auch Concession, genannt, ist ein hoheitlicher Akt, den im Bergbau das Bergamt durchführt.
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Leitet hier um:
Abbaugerechtigkeit, Berechtsamsakte, Bergbauberechtigung, Bergwerksberechtigung.