11 Beziehungen: Begehungsdelikt, Diebstahl (Deutschland), Notstand, Notwehr (Deutschland), Rechtfertigungsgrund, Rechtswidrigkeit, Schuld (Strafrecht), Strafbarkeit, Strafrecht, Tatbestandsmerkmal, Unterlassen (Deutschland).
Begehungsdelikt
Ein Begehungsdelikt ist eine Straftat, die ein aktives Tun oder Unterlassen unter Strafe stellt.
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Diebstahl (Deutschland)
Diebstahl stellt im Strafrecht Deutschlands einen Straftatbestand dar, der im 19.
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Notstand
Notstand ist der Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten fremder Interessen möglich ist.
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Notwehr (Deutschland)
Notwehr bezeichnet im deutschen Straf- und Zivilrecht diejenige Verteidigungshandlung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
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Rechtfertigungsgrund
Rechtfertigungsgründe sind Umstände, die die Rechtswidrigkeit einer Handlung ausschließen.
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Rechtswidrigkeit
Rechtswidrigkeit ist allgemein der Verstoß eines Rechtssubjekts gegen das geltende Recht.
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Schuld (Strafrecht)
Im Rahmen der dreigliedrig aufgebauten Dogmatik des deutschen Strafrechts ist Schuld neben den subjektiven und objektiven Merkmalen des Straftatbestandes und der Rechtswidrigkeit die dritte Voraussetzung für die Strafbarkeit eines Täters.
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Strafbarkeit
Unter der Strafbarkeit versteht man die Eigenschaft einer Handlung, eines Unterlassens oder Duldens, Gegenstand einer strafrechtlichen Sanktion sein zu können.
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Strafrecht
Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und als „Straftaten“ mit einer Strafe sanktioniert werden.
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Tatbestandsmerkmal
Ein Tatbestandsmerkmal ist ein Teil des Tatbestands.
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Unterlassen (Deutschland)
Unter Unterlassen (oder: Unterlassung) wird im rechtswissenschaftlichen Bereich eine Handlungsalternative zum positiven Tun und zum Dulden verstanden.
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