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Amt (Beamtenrecht)

Index Amt (Beamtenrecht)

Schaubild Das Amt im Beamtenrecht wird unterschieden in das Statusamt sowie das abstrakte und das konkrete Funktionsamt.

38 Beziehungen: Abordnung, Amtsbezeichnung, Amtsträger, Öffentliches Amt, Beamtenrecht (Deutschland), Beamter (Deutschland), Beförderung (Personalwesen), Behörde, Besoldung, Besoldungsgruppe, Besoldungsordnung, Bundesbesoldungsgesetz, Dienstgeschäft, Dienstgrad, Dienstherr, Dienstort, Dienstposten, Dienststellung, Disziplinarverfahren, Ernennung, Föderalismusreform, Geschäftsverteilungsplan, Grundverhältnis und Betriebsverhältnis, Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, Landesbesoldungsgesetz, Laufbahn, Laufbahngruppe, Maximilian Baßlsperger, Ministerialrat, Personalvertretung, Richter, Richteranklage, Rudolf Summer, Soldat (Deutschland), Umsetzung, Verfügung, Versetzung (Dienstrecht), Zeitschrift für Beamtenrecht.

Abordnung

Abordnung ist in Deutschland ein Begriff des Dienstrechts und des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst.

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Amtsbezeichnung

Die Amtsbezeichnung gibt das statusrechtliche Amt eines Amtsträgers (Beamter oder Richter) in Deutschland an.

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Amtsträger

Amtsträger (auch Amtswalter) bezeichnet in Deutschland Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis stehen (z. B. Beamte und Richter bzw. Minister und Notare), und für Personen, für die besondere straf- und haftungsrechtliche Regelungen gelten.

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Öffentliches Amt

Als öffentliches Amt (althochdt. ambath; mittelhochdt. ambathe, gallisch ambactus) bezeichnet man einen Dienst, der innerhalb der Exekutive und Judikative von Personen ausgeübt wird.

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Beamtenrecht (Deutschland)

Das Beamtenrecht in Deutschland regelt das Sonderrechtsverhältnis der Beamten.

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Beamter (Deutschland)

Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

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Beförderung (Personalwesen)

Bundesrepublik Deutschland zur Beförderung eines Beamten (hier: Aushändigung durch die Oberpostdirektion) Beförderung ist im Personalwesen von Unternehmen und im öffentlichen Dienst die Höherstufung eines Arbeitnehmers bzw.

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Behörde

Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.

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Besoldung

Auf Besoldung haben in Deutschland Beamte (außer Ehrenbeamte), Berufssoldaten sowie Soldaten auf Zeit und Berufsrichter Anspruch („Besoldungsempfänger“; Abs. 1 S. 1 BBesG).

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Besoldungsgruppe

In einer Besoldungsgruppe sind in Deutschland Ämtern im statusrechtlichen Sinne von Beamten und Richtern sowie Dienstgrade von Soldaten eingereiht.

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Besoldungsordnung

Eine Besoldungsordnung bezeichnet in Deutschland eine Anlage eines Besoldungsgesetzes, die Ämtern und Dienstgrade nach deren Wertigkeit Besoldungsgruppen zuordnet.

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Bundesbesoldungsgesetz

Das Bundesbesoldungsgesetz regelt die Besoldung für Bundesbeamte, Bundesrichter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie – eingeschränkt – die Besoldung der Beamten in den Ländern Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland.

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Dienstgeschäft

Als Dienstgeschäft sind in Deutschland die dem Beamten, Soldaten oder Richter zur Erledigung übertragenen dienstlichen Aufgaben anzusehen.

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Dienstgrad

Ein Dienstgrad, Grad oder Dienstrang bezeichnet die Stellung einer Person innerhalb einer definierten Rangordnung beim Militär, aber auch bei Behörden wie der Polizei und zivilen Organisationen wie der Feuerwehr, Luftfahrtgesellschaften oder anderen Hilfsorganisationen.

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Dienstherr

Dienstherr ist in Deutschland die Bezeichnung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die berechtigt ist, im eigenen Namen Beamte anzustellen und dadurch Beamtenverhältnisse zu begründen.

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Dienstort

Dienstort bezeichnet in Deutschland für öffentlich-rechtlich (Beamte, Soldaten, Richter) und privatrechtlich (Arbeitnehmer) Beschäftigte im öffentlichen Dienst die politische Gemeinde, in der sich die Dienststätte befindet.

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Dienstposten

Dienstposten ist das konkret-funktionelle Amt eines Beamten oder Richters oder die Funktion eines Soldaten bei einer bestimmten Dienststelle, die mit der Übertragung eines vorgesehenen Aufgabenkreises verbunden ist und in einem Organisations- und/oder Geschäftsverteilungsplan festgehalten sein kann.

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Dienststellung

Eine Dienststellung bezeichnet – im Gegensatz zu einem Dienstrang oder Dienstgrad bzw.

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Disziplinarverfahren

Das Disziplinarverfahren ist ein Verfahren, in dem ein mögliches Dienstvergehen von Beamten, Soldaten oder Richtern geprüft und gegebenenfalls sanktioniert wird.

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Ernennung

Ernennungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland Einer Ernennung bedarf es in Deutschland zur Begründung oder Änderung eines Dienst- oder Amtsverhältnisses.

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Föderalismusreform

Die Föderalismusreform, seit Verwirklichung der Föderalismusreform II auch als Föderalismusreform I bezeichnet, ist eine Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, die die Beziehungen zwischen Bund und Ländern betrifft.

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Geschäftsverteilungsplan

Ein Geschäftsverteilungsplan (GVP bzw. GVPl) ist ein Regelwerk, das bei Kollegialorganen bestimmt, welche interne Organisationseinheit des Organs für die Bearbeitung eines konkreten Sachverhalts zuständig ist.

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Grundverhältnis und Betriebsverhältnis

Das Begriffspaar Grundverhältnis und Betriebsverhältnis verwendet man hauptsächlich im deutschen Verwaltungsrecht, dort insbesondere im Beamtenrecht.

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Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums

Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums sind die Grundlagen für das Berufsbeamtentum in Deutschland.

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Landesbesoldungsgesetz

Ein Landesbesoldungsgesetz (z. T. auch nur Besoldungsgesetz mit Namenszusatz des Bundeslandes) ist die gesetzliche Regelung in einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland für die Besoldung (Alimentation) der Landesbeamten und Landesrichter sowie der Kommunalbeamten.

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Laufbahn

Unter Laufbahn versteht man im Personalwesen die berufliche Entwicklung von Arbeitskräften im Zeitablauf, die durch Aufbauorganisation und Stellenpläne horizontal und vertikal vorgezeichnet ist.

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Laufbahngruppe

In Laufbahngruppen sind in Deutschland Laufbahnen der Beamten und Soldaten zusammengefasst, die gleichwertige Vor- und Ausbildungen voraussetzen.

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Maximilian Baßlsperger

Maximilian Baßlsperger (* 1952) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, Autor und Hochschullehrer im Ruhestand.

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Ministerialrat

Ministerialrat (MR, in Österreich MinR) ist in Deutschland und Österreich eine Amtsbezeichnung für leitende Beamte in Laufbahnen des höheren Dienstes in einem Ministerium oder in einer obersten Bundesbehörde.

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Personalvertretung

Die Personalvertretung (z. B. Personalrat, Bezirkspersonalrat, Hauptpersonalrat, Gesamtpersonalrat) ist die Vertretung der Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung (in Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts), vergleichbar mit der Arbeitnehmer­vertretung in den Betrieben der Privatwirtschaft (Betriebsrat).

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Richter

Porträt eines englischen Richters des 19. Jahrhunderts in AmtstrachtEin Richter oder eine Richterin ist der Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt.

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Richteranklage

Das Institut Richteranklage in Deutschland soll die Verfassungstreue der Richter sowohl im als auch außerhalb des Dienstes und damit deren „demokratische Zuverlässigkeit“ gewährleisten.

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Rudolf Summer

Rudolf Franz Summer (* 8. Mai 1935; † 11. März 2014) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Soldat (Deutschland)

Ein Soldat in Deutschland steht aufgrund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis, welches auf die Sicherung der ständigen Verteidigungsbereitschaft gegen Angriffe von außen gerichtet ist.

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Umsetzung

Umsetzung ist in Deutschland die Übertragung eines anderen Dienstpostens an Beamte innerhalb derselben Behörde.

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Verfügung

Der Begriff Verfügung ist in vielen Staaten in zahlreichen Rechtsgebieten gebräuchlich, seine genaue Bedeutung aber je nach Gebiet unterschiedlich.

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Versetzung (Dienstrecht)

Versetzung ist beamtenrechtlich die auf Dauer angelegte Übertragung eines anderen Amtes im abstrakt-funktionalen Sinn bei einer anderen Dienststelle beim selben oder einem anderen Dienstherrn.

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Zeitschrift für Beamtenrecht

Die Zeitschrift für Beamtenrecht (abgekürzt: ZBR) ist eine juristische Fachzeitschrift, in der Entscheidungen und Aufsätze zum Beamtenrecht und dem Recht des öffentlichen Dienstes veröffentlicht werden.

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Leitet hier um:

Funktionsamt, Statusamt.

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