27 Beziehungen: Abstimmung, Betriebskosten (Immobilien), Einstimmigkeit, Entscheidung, Kollegialorgan, Krankheit, Mehrheit, Mehrstimmigkeit, Mitglied, Modernisierung (Mietrecht), Musik, Organ (Recht), Präsenz, Sondereigentum, Stand der Technik, Stimmenthaltung, Umlaufverfahren, Urlaub, Vereinbarung, Verfügungsverbot, Verwaltungskosten, Wohnungseigentümerversammlung, Wohnungseigentum (Deutschland), Wohnungseigentumsgesetz (Deutschland), Wohnungsgrundbuch, Zitterbeschluss, Zustimmung.
Abstimmung
Offene Abstimmung im Nationalparlament Osttimors Eine Abstimmung ist ein Instrument der gemeinschaftlichen Willenserklärung eines Kollegialorgans oder einer Personengruppe über vorgegebene Sachverhalte oder Wahlvorschläge durch Abgabe einer Stimme.
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Betriebskosten (Immobilien)
Betriebskosten sind in der Immobilienwirtschaft nach der Legaldefinition des Abs.
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Einstimmigkeit
Einstimmigkeit bedeutet bei Abstimmungen in Kollegialorganen, dass deren Beschlüsse von allen anwesenden Stimmberechtigten und ohne Gegenstimmen gefasst werden müssen.
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Entscheidung
Eine Richtungsentscheidung am Scheideweg: links, rechts oder geradeaus? Unter Entscheidung versteht man die Wahl einer Handlung aus mindestens zwei vorhandenen potenziellen Handlungsalternativen unter Beachtung der übergeordneten Ziele.
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Kollegialorgan
Unter einem Kollegialorgan versteht man im Organisationsrecht ein Organ innerhalb einer juristischen Person oder Personenvereinigung, das aus mindestens zwei Organwaltern besteht.
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Krankheit
''Den syge pige'' „Das sieche Mädchen“ (Ölgemälde von Michael Ancher 1882) Krankheit, teils synonym mit Gebrechen, ist ein Zustand verminderter Leistungsfähigkeit, der auf Funktionsstörungen von einem oder mehreren Organen, der Psyche oder des gesamten Organismus eines Lebewesens beruht.
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Mehrheit
Mehrheit (auch Majorität oder Mehrzahl) bezeichnet die überwiegende Anzahl aus einer Gesamtanzahl von Personen, Meinungen oder Sachen.
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Mehrstimmigkeit
Mehrstimmigkeit ist in der Musiktheorie ein Oberbegriff für Musizierweisen, bei denen mehrere Stimmen (oder Melodien) gleichzeitig erklingen.
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Mitglied
Mitglied ist ein konstitutiver Angehöriger (natürliche oder juristische Person) eines Kollegialorgans.
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Modernisierung (Mietrecht)
Unter Modernisierung versteht man im Wohnraummietrecht nach der Legaldefinition in BGB bauliche Veränderungen,.
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Musik
Video: So entsteht Musik Musik ist eine Kunstgattung, deren Werke aus organisierten Klängen bestehen, die Empfindungen oder Assoziationen hervorrufen können.
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Organ (Recht)
Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen und Personenvereinigungen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können.
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Präsenz
Präsenz hat die phänomenologische Bedeutung von Anwesenheit und Gegenwart in einer jeweils räumlichen sowie zeitlichen Sichtweise.
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Sondereigentum
Sondereigentum ist nach dem deutschen Wohnungseigentumsrecht ein dem Eigentum weitgehend gleichgestelltes Eigentumsrecht an einer Wohnung (Wohnungseigentum, auch Eigentumswohnung genannt), an sonstigen nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum) sowie an Pkw-Stellplätzen oder an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks.
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Stand der Technik
Stand der Technik ist eine Technikklausel, die in verschiedenen Rechtsgebieten Verwendung findet.
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Stimmenthaltung
Die Stimmenthaltung bedeutet bei Abstimmungen, dass ein stimmberechtigtes Mitglied weder eine Ja-Stimme noch eine Nein-Stimme abgibt, also weder Zustimmung noch Ablehnung erteilt.
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Umlaufverfahren
Vom Umlaufverfahren (oder schriftlichen Beschlussverfahren, schriftlichen Verfahren) spricht man, wenn Beschlüsse ohne Zusammenkunft eines Kollegialorgans durch Gegenzeichnung der Mitglieder auf schriftlichem Wege gefasst werden.
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Urlaub
Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären.
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Vereinbarung
Vereinbarung ist ein Rechtsbegriff, der einen Vertrag zwischen mindestens zwei Vertragsparteien oder einzelne Vertragsbestandteile umschreibt.
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Verfügungsverbot
Ein Verfügungsverbot (im Falle der Übertragung eines Rechts auch Veräußerungsverbot genannt) verbietet es dem Berechtigten, über sein Recht zu verfügen.
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Verwaltungskosten
Der Begriff der Verwaltungskosten ist ein Fachbegriff verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen, namentlich der deutschen Rechtswissenschaft, Verwaltungswissenschaft und Betriebswirtschaftslehre, wobei die jeweiligen Bedeutungen erheblich voneinander abweichen.
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Wohnungseigentümerversammlung
Die Wohnungseigentümerversammlung ist beim Wohnungseigentum ein Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft, das im Rahmen der Selbstverwaltung für Beschlüsse und Willensbildung der Wohnungseigentümer zuständig ist.
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Wohnungseigentum (Deutschland)
Wohnungseigentum ist im deutschen Recht das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (Abs. 5 des Bewertungsgesetzes).
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Wohnungseigentumsgesetz (Deutschland)
Das bundesdeutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15.
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Wohnungsgrundbuch
Das Wohnungsgrundbuch ist im Grundbuchrecht eine spezielle Form des Grundbuchs, in welchem nicht Grundstücke, sondern das grundstücksgleiche Recht des Wohnungseigentums im Sinne des deutschen Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verzeichnet ist.
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Zitterbeschluss
Als Zitterbeschluss wird im deutschen Wohnungseigentumsrecht ein Beschluss der Eigentümer bezeichnet, den diese in dem Bewusstsein fassen, dass der Beschluss rechtswidrig ist, und in der Hoffnung, dass er nicht vor Gericht angefochten wird.
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Zustimmung
Zustimmung ist im Zivilrecht die Erklärung des Einverständnisses mit einem von anderen Rechtssubjekten abgeschlossenen Rechtsgeschäft.
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