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Aktiengesellschaft (Finnland)

Index Aktiengesellschaft (Finnland)

Die osakeyhtiö (finnisch, kurz: Oy) oder aktiebolag (schwedisch, kurz: Ab) ist die Aktiengesellschaft nach finnischem Recht.

20 Beziehungen: Aktiebolag, Aktiengesellschaft, Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum, Fayence, Finnland, Geschäftsjahr, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland), Großfürstentum Finnland, Herttoniemi, Juristische Person, Kapitalgesellschaft, Konzession, Mindestkapital, Natürliche Person, Rechtsform, Russisches Kaiserreich, Satzung (Privatrecht), Schwedisches Reich, Wohnungseigentum (Deutschland).

Aktiebolag

Aktiebolag (AB) ist die schwedische Form der Aktiengesellschaft und die einzige Rechtsform für eine Kapitalgesellschaft in Schweden.

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Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft (Abkürzung der deutschen, österreichischen, liechtensteinischen, schweizerischen und belgischen Rechtsform: AG, in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz SA, für Société Anonyme; Abkürzungen weiterer Länder siehe unten) ist eine privatrechtliche Vereinigung und wird durch das Aktienrecht geregelt.

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Europäische Union

Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten.

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Europäischer Wirtschaftsraum

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR;, EEE;, EEA) ist als Wirtschaftsraum eine vertiefte Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und drei Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).

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Fayence

Teller als Fayence-Ware, datiert auf 1555, vermutlich aus Nürnberg Fayence (IPA) ist die von der italienischen Stadt Faenza abgeleitete französische Bezeichnung für einen Teilbereich kunsthandwerklich hergestellter Keramik.

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Finnland

Finnland, amtlich Republik Finnland (finnisch Suomen tasavalta, schwedisch Republiken Finland), ist eine parlamentarische Republik in Nordeuropa, seit 1995 Mitglied der Europäischen Union und seit April 2023 Mitglied der NATO.

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Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr (im Steuerrecht: Wirtschaftsjahr, in der Schweiz: Steuerperiode) ist der Zeitraum, für den Unternehmen oder andere Wirtschaftssubjekte das Ergebnis ihrer Geschäftstätigkeit in einem Jahresabschluss zusammenfassen und dabei den Zeitraum zwischen zwei Bilanzstichtagen berücksichtigen.

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

GmbH-Anteilschein der Johs. Girmes & Co GmbH aus dem Jahr 1944 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.

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Großfürstentum Finnland

Karte des Großfürstentums Finnland aus dem Jahr 1900. Das Großfürstentum Finnland war von 1809 bis 1917 ein mit einer weitgehenden inneren Autonomie ausgestatteter Teil des Russischen Reiches.

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Herttoniemi

Herttoniemi ist der 43.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.

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Konzession

Unter Konzession (von ‚zugestehen‘, ‚erlauben‘, ‚abtreten‘; PPP concessum) versteht man.

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Mindestkapital

Mindestkapital ist im Gesellschaftsrecht die gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen bei einer Kapitalgesellschaft.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Rechtsform

Die Rechtsform ist der durch Gesetze zwingend vorgeschriebene rechtliche Rahmen von Gesellschaften, mit dem einige gesetzlich vorgegebene Strukturmerkmale verbunden sind und mit dem Gesellschaften am Wirtschaftsleben teilnehmen.

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Russisches Kaiserreich

Russisches Kaiserreich ist neben Kaiserreich Russland der in der Geschichtswissenschaft gebräuchliche NameKlaus Zernack: Handbuch der Geschichte Russlands, Band II: 1613–1856.

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Satzung (Privatrecht)

Die Satzung ist bzw.

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Schwedisches Reich

Expansion des schwedischen Reichs 1560–1660 Entwicklung des schwedischen Imperiums im frühmodernen Europa (1560–1815) Kolonien in Nordamerika, Karibik und Afrika Schwedisches Reich (auch Sveriges stormaktstid, übersetzt „Schwedens Großmachtzeit“) bezeichnet den in der schwedischen Historiographie üblichen Begriff für das Herrschaftsgebiet des Landes im 17. Jahrhundert.

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Wohnungseigentum (Deutschland)

Wohnungseigentum ist im deutschen Recht das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (Abs. 5 des Bewertungsgesetzes).

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Osakeyhtiö, Oyj.

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