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Überbau (Nachbarrecht)

Index Überbau (Nachbarrecht)

Um einen Überbau handelt es sich im Nachbarrecht, wenn der Eigentümer eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grundstücksgrenze gebaut hat.

63 Beziehungen: Abdingbares Recht, Abriss (Bauwesen), Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Architekt, Architektur, Aufwendung, Österreich, Überfall (Nachbarrecht), Überhang (Nachbarrecht), Balkon, Baugrundstück, Bauherr, Baunutzungsverordnung, Bauordnungen (Deutschland), Baurecht (Deutschland), Bauwerk, Bürgerliches Gesetzbuch, Bebauungsplan (Deutschland), Bestandteil, Billigkeit, Bundesgerichtshof, Bundesstaat der Vereinigten Staaten, Code civil, Deliktsrecht, Dienstbarkeit, Dingliches Recht (Deutschland), Duldung (Recht), Eigentum, Eigentumsstörung, Eintragung, Erbbaurecht, Erdoberfläche, Erker, Fahrlässigkeit, Frankreich, Gebäude, Grundbuch, Grunddienstbarkeit, Grundstück, Grundstücksgleiches Recht, Grundstückskaufvertrag, Herrschaftsrecht, Herrschende Meinung, Kassationshof (Frankreich), Keller, Louisiana, Miteigentum, Nachbar, Nachbarrecht, Neubau (Bauwesen), ..., Obstnutzung, Pflanze, Rente (Wirtschaft), Sachenrecht (Deutschland), Schweiz, Störer, Tiefgarage, Vereinigte Staaten, Vorsatz (Recht), Widerspruch (Recht), Wille, Wissen, Zivilgesetzbuch. Erweitern Sie Index (13 mehr) »

Abdingbares Recht

Abdingbar sind solche gesetzlichen (einschließlich tarifvertraglichen) Regelungen, von denen durch Normunterworfene abgewichen werden kann, etwa durch Änderung oder vollständigen Ausschluss.

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Abriss (Bauwesen)

Konstruktiver Abriss eines Bürogebäudes Während des Abrisses wird Wassernebel auf die Abrissstelle gesprüht, damit sich der feine Staub nicht über eine weite Fläche verbreitet. Prototyp einer Maschine mit Abbruch­zange am Kühlturm des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich, 2018 Die Zange kam auch beim Bahnhof Nottuln-Appelhülsen zum Einsatz Abriss, Abbruch oder Rückbau, österreichisch auch Demolierung, bezeichnet im Bauwesen das komplette oder teilweise Zerstören und Entsorgen von Bauwerken aller Art.

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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

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Architekt

Der Architekt („oberster Handwerker, Baukünstler, Baumeister“; aus arché „Anfang, Ursprung, Grundlage, das Erste“ und téchne „Kunst, Handwerk“) befasst sich mit der technischen, wirtschaftlichen, funktionalen und gestalterischen Planung und Errichtung oder Änderung von Gebäuden und Bauwerken vorwiegend des Hochbaues.

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Architektur

Baumeister im Mittelalter Traditionelle Architektur: Himeji-jō in Japan aus dem 17. Jahrhundert Postmoderne Architektur: Sony Center in Berlin, fertiggestellt 2000 Das Wort Architektur (von; dieses von mit derselben Bedeutung) bezeichnet im weitesten Sinne die handwerkliche Beschäftigung und ästhetische Auseinandersetzung des Menschen mit dem gebauten Raum.

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Aufwendung

Aufwendung ist ein Rechtsbegriff, der in vielen Rechtsgebieten vorkommt und die freiwillige Einbuße von Vermögenswerten einschließlich der Eingehung von Verbindlichkeiten im Interesse eines anderen Rechtssubjekts umschreibt.

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Österreich

Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.

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Überfall (Nachbarrecht)

Überfall (auch: Separation) sind im Nachbarrecht die von einer auf dem Nachbargrundstück stehenden Pflanze hinüber fallenden Früchte.

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Überhang (Nachbarrecht)

Überhang heißen im Nachbarrecht die von einem Nachbargrundstück herüber ragenden Teile einer Pflanze.

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Balkon

Frau auf einem Balkon (New Orleans, 1920er Jahre) Ein Balkon (Plural Balkone, seltener: Balkons, als Sammelbegriff Balkonage) ist eine Plattform vor einer Gebäudefassade.

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Baugrundstück

Baugrundstück ist ein Grundstück, zu dem eine Baugenehmigung für die Errichtung von baulichen Anlagen vorliegt.

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Bauherr

Der Bauherr (kurz BH) ist im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben.

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Baunutzungsverordnung

Die Baunutzungsverordnung (kurz BauNVO) bestimmt in Deutschland die möglichen Festsetzungen bezüglich Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks (Abschnitt 1 und 2), der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche (Abschnitt 3) in Bauleitplänen.

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Bauordnungen (Deutschland)

Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Landes ist ein Landesgesetz und Kern des jeweiligen Bauordnungsrechts.

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Baurecht (Deutschland)

Baurecht bezeichnet in Deutschland die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen.

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Bauwerk

Schiffshebewerk Palast (Potala-Palast) BKK) Mauer (Chinesische Mauer) Der 2010 fertiggestellte Burj Khalifa in Dubai ist mit 828 Metern Höhe das gegenwärtig (September 2023) höchste Bauwerk der Welt Als Bauwerk (in der Schweiz auch eine Baute) wird in der Architektur und im Bauwesen eine von Menschen mit Hilfe der Baukunst und Baukonstruktion errichtete bauliche Anlage bezeichnet, die als wesentlicher Bestandteil nur schwer trennbar mit dem Untergrund verbunden ist oder als Scheinbestandteil zumindest in ruhendem Kontakt mit ihm steht.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bebauungsplan (Deutschland)

Beispiel eines Bebauungsplans (Pullach im Isartal) Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) ist ein Instrument der räumlichen Planung in Deutschland.

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Bestandteil

Unter Bestandteil versteht man im deutschen Sachenrecht den Teil einer Sache, der nach natürlicher Verkehrsauffassung als zu der Hauptsache gehörig angesehen wird und nicht als selbständige Sache eingestuft werden kann.

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Billigkeit

Billigkeit ist ein im deutschen Recht vorkommender unbestimmter Rechtsbegriff, unter dem eine gerechte oder angemessene Anwendung allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen im Einzelfall verstanden wird.

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Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Bundesstaat der Vereinigten Staaten

District of Columbia (Hawaii und Alaska sind hier anders skaliert) Ein Bundesstaat in den Vereinigten Staaten von Amerika, auch kurz US-Bundesstaat, ist ein Gliedstaat.

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Code civil

Erstausgabe des Code civil von 1804, erste Seite Der Code civil (Abkürzung CC oder C. civ.) regelt das französische Zivilrecht.

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Deliktsrecht

Das Deliktsrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, das sich mit den Rechtsfolgen unerlaubter Handlungen beschäftigt.

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Dienstbarkeit

Die Dienstbarkeit (in Österreich und der Schweiz auch Servitut) ist im Sachenrecht ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache.

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Dingliches Recht (Deutschland)

Als dingliche Rechte werden in der deutschen Rechtswissenschaft diejenigen Rechte bezeichnet, die sich auf Gegenstände beziehen.

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Duldung (Recht)

Die Duldung ist in der Rechtswissenschaft das Unterlassen von Widerspruch oder Widerstand, das zur völligen Hinnahme fremder Handlungen führt.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Eigentumsstörung

Eine Eigentumsstörung (oder Eigentumsbeeinträchtigung) liegt im Sachenrecht vor, wenn das Eigentum eines Rechtssubjekts durch andere gestört wird und dabei weder Besitzentziehung noch Vorenthaltung des Besitzes vorliegt und auch keine Straftat zugrunde liegt.

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Eintragung

Eintragung ist ein Rechtsbegriff, der den amtlichen Vermerk von Rechts- und Tatsachenänderungen in öffentlichen Registern wie dem Grundbuch, Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Partnerschafts- und Vereinsregister beschreibt.

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Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist in Deutschland das dingliche Recht, meist gegen Zahlung eines regelmäßigen sogenannten Erbbauzinses, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten (Abs. 1 ErbbauRG).

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Erdoberfläche

Die Oberfläche der Erde (Computeranimation) Die Erdoberfläche ist die Grenzfläche zwischen der festen Erdkruste (einschließlich der Böden) und den Gewässern auf der einen sowie der Atmosphäre auf der anderen Seite.

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Erker

Alten Rathauses in Regensburg Redendes Wappen von Erkheim Ein Erker (mhd. erker, wohl ein Lehnwort aus nordfrz. arquière für „Schützenstand“ oder „Schießscharte“, eigentlich „Mauerausbuchtung“) ist ein geschlossener, überdachter, über ein oder mehrere Geschosse reichender Vorbau an der Fassade eines Hauses.

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Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit ist ein vor allem in der Rechtssprache geläufiger Fachausdruck.

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Frankreich

Frankreich (französisch, amtlich la République française) ist ein demokratischer, interkontinentaler Einheitsstaat in Westeuropa mit Überseegebieten.

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Gebäude

Wohngebäude Haus Dellwig bei Dortmund Dom Santa Maria del Fiore (Florenz) Ringlokschuppen Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das Räume einschließt, betreten werden kann und dem Aufenthalt von Menschen, Tieren oder der Lagerung von Sachen dient.

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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

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Grunddienstbarkeit

Die Grunddienstbarkeit ist im deutschen Sachenrecht (BGB) als Art der Dienstbarkeit die Belastung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (des dienenden Grundstücks) zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks (des herrschenden Grundstücks) in der Weise, dass.

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Grundstück

Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.

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Grundstücksgleiches Recht

Grundstücksgleiches Recht ist im deutschen Sachenrecht ein dingliches Recht, das rechtlich genauso wie ein Grundstück behandelt wird.

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Grundstückskaufvertrag

Der Grundstückskaufvertrag ist ein Kaufvertrag, der den Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Erbbaurechten zum Inhalt hat.

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Herrschaftsrecht

Herrschaftsrechte gehören zu den subjektiven Rechten und räumen dem Inhaber eine absolute und unmittelbare Herrschaftsmacht über einen bestimmten Gegenstand ein, also auf diesen einzuwirken und andere von der Einwirkung auszuschließen.

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Herrschende Meinung

Der Begriff der herrschenden Meinung bezeichnet im akademischen und besonders im juristischen Kontext die in einem Diskurs oder zu einer konkreten Streit- oder Rechtsfrage vorwiegend eingenommene Position.

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Kassationshof (Frankreich)

Der Kassationshof mit dem Pont Neuf im Vordergrund Der Kassationshof oder Kassationsgerichtshof Frankreichs ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit der Französischen Republik.

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Keller

Bau eines Kellergewölbes (1673) Kellergewölbe Ein Keller (von lateinisch cella; auch „Kellergeschoss“, „Untergeschoss“ oder „Souterrain“ genannt) ist ein geschlossenes Gebäudebauteil, das sich ganz oder zumindest überwiegend unterhalb der Erdoberfläche befindet.

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Louisiana

Louisiana oder (zu französisch Louisiane) ist ein Bundesstaat im Süden der Vereinigten Staaten von Amerika.

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Miteigentum

Während an realen Bruchteilen einer Sache keine verschiedenen Rechte bestehen können (links), ist Miteigentum an ideellen Bruchteilen (Mitte) möglich. Beim Gesamthandseigentum ist dagegen jeder Eigentümer der ganzen Sache, aber in der Verfügung gebunden (rechts) Miteigentum ist das Eigentum an einer Sache, das mehreren Eigentümern gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht.

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Nachbar

''Good Neighbours,'' John William Waterhouse (1885) Ein Nachbar oder eine Nachbarin ist eine Person, die sich unmittelbar im Umfeld der eigenen Wohnstätte aufhält.

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Nachbarrecht

Das Nachbarrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn und/oder Dritten regelt.

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Neubau (Bauwesen)

TU Berlin bestehend aus Altbau- (im Vordergrund) und Neubauteil (weiß, im Hintergrund) Als Neubau wird ein neu gebautes oder wieder errichtetes Gebäude bezeichnet.

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Obstnutzung

Die Obstnutzung umfasst alle Formen, wie Obst – besondere Art von Früchten – vom Menschen genutzt werden.

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Pflanze

Verschiedene Vertreter des Pflanzenreichs Als Pflanzen (lateinisch Plantae) werden Lebewesen bezeichnet, die sich nicht fortbewegen können und Photosynthese betreiben.

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Rente (Wirtschaft)

Die Rente ist in der Wirtschaft ein regelmäßiges Einkommen, das ohne unmittelbare Gegenleistung erzielt wird.

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Sachenrecht (Deutschland)

Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das die Rechtsverhältnisse von Rechtssubjekten zu Sachen im Sinne des BGB und vereinzelt auch zu Rechten regelt.

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Schweiz

Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.

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Störer

Störer ist ein Rechtsbegriff, der vorwiegend im Verwaltungsrecht und im Sachenrecht angewendet wird.

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Tiefgarage

Tiefgaragen-Einfahrt in Berlin-Mitte Parkebene einer Tiefgarage Einfahrt einer kleinen Tiefgarage in Schnaittach Die Tiefgarage am Rathaus in Ulm gibt Einblick in die Stadtarchäologie. Das Bauwerk erhielt 2009 den Hugo-Häring-Preis – die höchste Architektur-Auszeichnung in Baden-Württemberg. Eine Tiefgarage bzw.

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Vereinigte Staaten

Die Vereinigten Staaten von Amerika (abgekürzt USA), auch Vereinigte Staaten (englisch United States; abgekürzt US) oder umgangssprachlich einfach Amerika (englisch America) genannt, sind eine demokratische, föderal aufgebaute Republik in Nordamerika und mit einigen Inseln auch in Ozeanien.

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Vorsatz (Recht)

Vorsatz (dolus) bezeichnet im Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen.

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Widerspruch (Recht)

Der Rechtsbegriff Widerspruch (als rechtliche Gegenrede) bezeichnet einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen, ein spezielles Rechtsinstitut des Grundbuchrechts sowie die Möglichkeiten des Wohnraummieters, bei Kündigung des Vermieters gegen diese vorzugehen, oder des Arbeitnehmers, den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber zu verhindern.

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Wille

Der Begriff Wille (Altsächsisch/Althochdeutsch willio.

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Wissen

ἐπιστήμη (Episteme), Personifikation des Wissens in der Celsus-Bibliothek in Ephesos, Türkei Als Wissen oder Kenntnis wird üblicherweise ein für Personen oder Gruppen verfügbarer Bestand von Fakten, Theorien und Regeln verstanden, die sich durch den höchstmöglichen Grad an Gewissheit auszeichnen, so dass von ihrer Gültigkeit bzw.

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Zivilgesetzbuch

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.

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AusgehendeEingehende
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