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Öffentlicher Haushalt

Index Öffentlicher Haushalt

Der öffentliche Haushalt ist die zusammenfassende Darstellung der öffentlichen Finanzwirtschaft und erfüllt die Zwecke Rechnungslegung nach kameralistischen oder doppischen Grundsätzen bei haushaltsführenden Stellen wie Bund, Bundesländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das ist auch international der Fall, wenngleich eine Abkehr von kameralistischen Grundsätzen zur Doppik, insbesondere bei staatlichen Untergliederungen, erkennbar ist. Der zukünftige Haushalt wird im Haushaltsplan festgehalten.

41 Beziehungen: Anstalt des öffentlichen Rechts, Ausgabe (Rechnungswesen), Öffentliche Finanzen, Öffentliches Unternehmen, Ökonomisches Prinzip, Betrieb, Buchführung, Bundesebene, Bundeshaushaltsplan (Deutschland), Daseinsvorsorge, Einnahme, Finanzwissenschaft, Gemeinde (Deutschland), Gemeindeverband (Deutschland), Gesamtdeckungsprinzip, Gewinn, Gewinnmaximierung, Handelsgesetzbuch, Haushaltsplan, Haushaltssaldo, Haushaltssicherungskonzept, Hoheit (Staatsrecht), Infrastruktur, Juristische Person, Kameralistik, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland), Land (Deutschland), Liste der Länder nach Staatshaushalt, Neues kommunales Finanzmanagement, Privathaushalt, Rücklage, Rechnungslegung, Rechtsgeschäft, Staatshaushalt, Tilgung (Geldverkehr), Unternehmen, Unwirksamkeit, Vermögenshaushalt, Verwaltungshaushalt, Wirtschaftseinheit, Zuführung (Rechnungswesen).

Anstalt des öffentlichen Rechts

Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR, AöR) ist eine mit einer öffentlichen Aufgabe betraute juristische Person des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesen worden sind.

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Ausgabe (Rechnungswesen)

Ausgaben sind im kaufmännischen Rechnungswesen Verminderungen des Geldvermögens und damit eine Stromgröße.

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Öffentliche Finanzen

Mit Öffentlichen Finanzen werden sämtliche ökonomischen Aktivitäten und Staatsfinanzen eines Staates und seiner staatlichen Untergliederungen bezeichnet, die zu Staatseinnahmen oder Staatsausgaben führen.

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Öffentliches Unternehmen

Öffentliche Unternehmen (auch Staatsunternehmen genannt) sind öffentlich-rechtliche Unternehmen oder privat-rechtlich organisierte Unternehmen im mehrheitlichen oder vollen Eigentum des Staates oder seiner Untergliederungen.

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Ökonomisches Prinzip

Das ökonomische Prinzip (auch Wirtschaftlichkeitsprinzip) ist eine wirtschaftliche Ausprägung des Rationalprinzips und bezeichnet die Rationalitätsannahme, dass Wirtschaftssubjekte aufgrund der Knappheit der Güter bei wirtschaftlichen Interaktionen die eingesetzten Mittel mit dem Ergebnis ins Verhältnis setzen und nach ihren subjektiven Präferenzen durch zweckrationales Handeln eine Nutzenmaximierung (so private Haushalte) beziehungsweise Gewinnmaximierung (so Unternehmen) anstreben.

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Betrieb

Unter Betrieb versteht man eine Organisationseinheit, die durch die dauerhafte Kombination von Produktionsmitteln den menschlichen Bedarf an Gütern und Dienstleistungen deckt. Der Begriff hat in verschiedenen Rechtsbereichen und der Betriebswirtschaftslehre jeweils etwas abweichende Bedeutungen. Das Wort Betrieb leitet sich vom Verb „betreiben“ ab. Es soll ausdrücken, dass jemand ein Geschäft oder Anlagen betreibt, um einen Bedarf zu decken.

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Buchführung

Buchführung bezeichnet die in Zahlenwerten vorgenommene, lückenlose, zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge aufgrund von Belegen.

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Bundesebene

Als Bundesebene wird die gesamtstaatliche politische Ebene in einem föderativen Staat (Bundesstaat) oder Staatenbund bezeichnet.

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Bundeshaushaltsplan (Deutschland)

Bundeshaushaltsplan 1989 (2 Bände) im Vergleich zum Bundeshaushaltsplan 1949 Der Bundeshaushaltsplan in Deutschland wird gemäß Grundgesetz (GG) im Rahmen des Haushaltsgrundsatzgesetzes als Anlage zum Bundeshaushaltsgesetz jährlich oder zweijährlich (Doppelhaushalt) vom Deutschen Bundestag für das kommende Haushaltsjahr oder die kommenden zwei Haushaltsjahre beschlossen und gliedert die Einnahmen und Ausgaben der Träger der öffentlichen Bundesverwaltung nach Ressorts und Fallgruppen (bis Bundeshaushaltsordnung – BHO).

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Daseinsvorsorge

Daseinsvorsorge, auch Daseinsfürsorge bzw.

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Einnahme

Einnahmen sind im kaufmännischen Rechnungswesen Vermehrungen des (Netto-)Geldvermögens und damit eine Stromgröße.

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Finanzwissenschaft

Die Finanzwissenschaft (eng. public finance) ist ein Bereich der Wirtschaftswissenschaft und beschäftigt sich mit der Rolle der Regierung in der Ökonomie.

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Gemeinde (Deutschland)

Die Gemeinde (oder Kommune) ist im politischen System der Bundesrepublik Deutschland als Gebietskörperschaft die unterste Stufe des Verwaltungsaufbaus und Verwaltungsträgerin der kommunalen Selbstverwaltung.

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Gemeindeverband (Deutschland)

Ein Gemeindeverband ist in Deutschland der Zusammenschluss von mindestens zwei Gemeinden zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Zweck, im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung in größerem Umfange öffentliche Aufgaben unter Beibehaltung der Selbstständigkeit der Mitgliedsgemeinden wahrzunehmen.

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Gesamtdeckungsprinzip

Das Gesamtdeckungsprinzip (auch: Grundsatz der Gesamtdeckung oder Non-Affektationsprinzip) ist ein Haushaltsgrundsatz mit dem Inhalt, dass sämtliche Einnahmen eines öffentlichen Haushalts zur Deckung sämtlicher Ausgaben dienen, also nicht zweckgebunden sind.

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Gewinn

Gewinn oder Ergebnis ist in der Wirtschaftswissenschaft der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen eines Unternehmens.

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Gewinnmaximierung

Gewinnmaximierung ist in der Wirtschaftswissenschaft ein Unternehmensziel, bei welchem das Maximum des Gewinns erreicht werden soll.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Haushaltsplan

Der Haushaltsplan enthält alle für ein Haushaltsjahr von juristischen Personen des öffentlichen Rechts veranschlagten Haushaltseinnahmen und -ausgaben (Kameralistik) bzw.

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Haushaltssaldo

Triade-Länder Nettokreditaufnahme des Bundes (Quelle: Deutsches Bundesfinanzministerium, April 2011; die Jahre 2011–15 sind Schätzungen), in rot die tatsächlich realisierte Nettokreditaufnahme Haushaltssaldo (auch: Finanzierungssaldo oder Budgetsaldo) ist die Differenz der Ausgaben und Einnahmen eines öffentlichen Haushalts mit Ausnahme der Nettokreditaufnahme.

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Haushaltssicherungskonzept

Das Haushaltssicherungskonzept (z. T. auch Haushaltskonsolidierungskonzept genannt) ist eine seit 1987 in den deutschen Gemeindeordnungen vorgesehene Maßnahme, die zur Sanierung kommunaler Haushalte vorgesehen ist und darauf abzielt, in einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren eine vollständige Ausgabendeckung zu erreichen.

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Hoheit (Staatsrecht)

Hoheit als staatsrechtlicher bzw.

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Infrastruktur

Als Infrastruktur (von ‚unterhalb‘ und ‚Zusammenfügung‘) bezeichnet man alle Anlagen, Institutionen, Strukturen, Systeme und nicht-materiellen Gegebenheiten, die der Daseinsvorsorge und der Wirtschaftsstruktur eines Staates oder seiner Regionen dienen.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Kameralistik

Die Kameralistik (von, „Zimmer, Gewölbe“, hier etwa „fürstliche Schatztruhe“; vgl. Kämmerer), auch kameralistische Buchführung oder Kameralbuchhaltung, ist ein Verfahren der Buchführung, das noch in der öffentlichen und kirchlichen Verwaltung angewendet wird, jedoch zunehmend durch andere Verfahren ersetzt wird.

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Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt.

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Land (Deutschland)

Ein Land (amtliche Bezeichnung in der Gesetzes- und juristischen Fachsprache, im allgemeinen SprachgebrauchIm Duden. Die deutsche Rechtschreibung, hrsg. von der Dudenredaktion, 23. Auflage. Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2004, ISBN 3-411-04013-0, Stichwort: Bundesland, S. 250 findet sich kein Hinweis auf den Gebrauch (allein) in der Umgangssprache; nach Ulrich Ammon et al.: Variantenwörterbuch des Deutschen. Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol, Walter de Gruyter, Berlin 2004, ISBN 3-11-016574-0, S. 150 (Stichwort „Bundesland“) werde das Wort fast nur im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen „alten“ und „neuen“ Bundesländern gebraucht. oft auch Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungs­ordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten.

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Liste der Länder nach Staatshaushalt

Die Liste der Länder nach Staatshaushalt zeigt die Staatsfinanzen von verschiedenen Ländern und Territorien auf, entsprechend ihren Staatseinnahmen und Staatsausgaben, sowie dem daraus resultierenden, gesamten und prozentualen Überschuss oder Defizit (siehe auch Haushaltssaldo).

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Neues kommunales Finanzmanagement

Unter dem Begriff Neues kommunales Finanzmanagement (NKF) in Nordrhein-Westfalen, Neues Kommunales Rechnungs- und Steuerungssystem (NKRS) in Hessen oder Neues kommunales Rechnungswesen (NKR) in Niedersachsen werden alle Bestrebungen zusammengefasst, die bisher nach dem Prinzip der Kameralistik geführten Finanzhaushalte der Kommunen (Landkreise, Städte und Gemeinden) auf das Prinzip der Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) umzustellen.

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Privathaushalt

Ein Privathaushalt oder Haushalt (auch Hausstand oder Haushaltsgemeinschaft) ist im ökonomischen Sinne eine aus mindestens einer natürlichen Person bestehende Wirtschaftseinheit. In der Rechts- und Verwaltungssprache verfügt jeder Haushalt über einen Haushaltsvorstand (heute eher: Haupteinkommensbezieher). Sofern ein privater Haushalt aus mehreren Personen besteht (Mehrpersonenhaushalt), sind einige dieser Personen häufig verheiratet oder verwandt (Familie). Der Haushalt einer allein lebenden Person (Single) wird als Einpersonenhaushalt bezeichnet. Eine Wohngemeinschaft (WG) besteht im Allgemeinen aus mehreren einzelnen Haushalten. Je nach Definition von Haushalt und Charakter der WG kann sie aber auch einen Mehrpersonenhaushalt bilden. Ist der Haushalt räumlich und organisatorisch eng an ein wirtschaftliches Unternehmen (z. B. Ladengeschäft) gekoppelt, spricht man auch von einem Geschäftshaushalt. In der amtlichen Statistik zählt als privater Haushalt jede zusammen wohnende und eine wirtschaftende Einheit bildende Personengemeinschaft sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften. Personen in Alters- oder Pflegeheimen, Kasernen und ähnlichen Einrichtungen, die dort keinen eigenen Haushalt führen, zählen hingegen zu den Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Personen können darüber hinaus neben ihrem Hauptwohnsitz an einem weiteren Wohnsitz (Nebenwohnsitz) einem Haushalt angehören und werden in diesem Fall doppelt gezählt. Die Bevölkerung in Privathaushalten weicht deshalb geringfügig von der Einwohnerzahl (also der Bevölkerung am Hauptwohnsitz) ab.

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Rücklage

Rücklagen sind bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen im Rechnungswesen Bestandteile des Eigenkapitals, die weder als gezeichnetes Kapital, Gewinnvortrag noch als Jahresüberschuss ausgewiesen und entweder auf gesonderten Rücklagenkonten bilanziert werden (offene Rücklagen) oder im Jahresabschluss nicht erkennbar sind (stille Rücklagen).

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Rechnungslegung

Rechnungslegung ist.

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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.

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Staatshaushalt

Der Staatshaushalt ist die höchste Aggregationsstufe eines öffentlichen Haushalts und beinhaltet alle Staatseinnahmen und Staatsausgaben eines Staates.

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Tilgung (Geldverkehr)

Tilgung nennt man im Finanzwesen die planmäßige oder außerplanmäßige Rückzahlung von Schulden.

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Unwirksamkeit

Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.

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Vermögenshaushalt

Der Vermögenshaushalt ist im öffentlichen Haushaltswesen ein auf Kameralistik (eine Form der Buchführung) beruhender Teil des von Bund, Ländern und Gemeinden aufzustellenden Haushaltsplanes und beinhaltet die durch Vermögen oder Schulden ausgelösten Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen Gebietskörperschaft.

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Verwaltungshaushalt

Der Verwaltungshaushalt ist im öffentlichen Haushaltswesen ein auf Kameralistik beruhender Teil des von Bund, Ländern und Gemeinden aufzustellenden Haushaltsplanes und beinhaltet die durch die öffentliche Verwaltung ausgelösten Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen Gebietskörperschaft.

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Wirtschaftseinheit

Wirtschaftseinheit oder Wirtschaftssubjekt ist in der Wirtschaftswissenschaft ein wirtschaftlich selbständiger Entscheidungsträger, etwa ein Privathaushalt oder ein Unternehmen.

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Zuführung (Rechnungswesen)

Unter Zuführung (auch Dotierung) versteht man im Rechnungswesen die Erhöhung von Rücklagen und Rückstellungen in der Bilanz.

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