5 Beziehungen: Öffentliche Ordnung, Öffentliche Sicherheit, Ordnungsrecht, Polizeirecht, Sicherheits- und Ordnungsgesetz.
Öffentliche Ordnung
Die öffentliche Ordnung ist ein abstraktes Rechtsgut.
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Öffentliche Sicherheit
Die öffentliche Sicherheit umfasst nach allgemein anerkannter Definition die Unversehrtheit der objektiven Rechtsordnung.
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Ordnungsrecht
Ordnungsrecht bezeichnet.
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Polizeirecht
Das Polizeirecht regelt per Gesetz oder Verordnung die Aufgaben und Befugnisse der Polizei.
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Sicherheits- und Ordnungsgesetz
Im Landesrecht mehrerer deutscher Bundesländer regelt ein Sicherheits- und Ordnungsgesetz die Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Aufgaben der Ordnungsbehörden und der Polizei.
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Leitet hier um:
Recht der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Öffentliche Sicherheit oder Ordnung.