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Verordnung (EG) Nr. 539/2001 (EU-Visum-Verordnung)

Index Verordnung (EG) Nr. 539/2001 (EU-Visum-Verordnung)

Die EU-Visum-Verordnung (teilweise auch EU-Visa-Verordnung genannt, amtlich: Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind) war eine Rechtsvorschrift der Europäischen Union, die regelte, welche Drittstaatsangehörigen zum Einreisen in den Schengen-Raum für Kurzaufenthalte ein Visum in ihrem Nationalpass benötigten und welche visumfrei einreisen konnten.

8 Beziehungen: Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016, Soysal-Urteil, Ukraine und die Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex), Verordnung (EU), Verordnung (EU) 2018/1806 (EU-Visum-Verordnung), Visum, Visumfreiheit.

Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016

Umfang der Migrationsströme in die EU über Mittelmeerrouten, die Westbalkanroute sowie andere Routen im Verhältnis zu der Zahl der Asylerstanträge in Europa. Der Rückgang auf der östlichen Mittelmeerroute ging mit den stärkeren Kontrollen auf der Balkanroute und dem ''EU-Türkei-Abkommen vom 18. März 2016'' einher. Als Erklärung EU-Türkei, auch EU-Türkei-Abkommen, Flüchtlingsdeal oder Flüchtlingspakt, wird die Vereinbarung zwischen der Republik Türkei und der Europäischen Union (EU) vom 18.

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Soysal-Urteil

Das Soysal-Urteil (Rechtssache C-228/06) ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19.

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Ukraine und die Europäische Union

Die Ukraine ist ein Nachbarland der Europäischen Union (EU) und gehört zu deren Beitrittskandidaten.

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Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex)

Der Visakodex ist eine Verordnung der Europäischen Union.

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Verordnung (EU)

Eine Verordnung der Europäischen Union, kurz EU-Verordnung (amtliche Kurzform Verordnung (EU)), ist ein Rechtsakt der Europäischen Union mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten.

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Verordnung (EU) 2018/1806 (EU-Visum-Verordnung)

Die EU-Visum-Verordnung (teilweise auch EU-Visa-Verordnung genannt, amtlich: Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die regelt, welche Drittstaatsangehörigen zum Einreisen in den Schengen-Raum für Kurzaufenthalte ein Visum in ihrem Nationalpass benötigen und welche visumfrei einreisen können.

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Visum

deutschen Reisepass Transitvisum in einem entwerteten deutschen Reisepass (Bulgarien 1982) Wie an diesem älteren Reisepass aus Österreich zu sehen ist, erfolgen Eintragungen diverser Visa unter anderem auch durch das Einkleben von Vignetten. Vereinigten Arabischen Emiraten in einem deutschen Reisepass Israel stempelt Pässe westlicher Touristen nicht mehr, sondern vergibt Einlegezettel Ein Visum ist eine – normalerweise in einen Reisepass eingetragene – Bestätigung eines fremden Landes, dass Einreise, Durchreise oder Aufenthalt des Passinhabers erlaubt sind.

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Visumfreiheit

Visumfreiheit ist ein untechnischer Begriff und bezeichnet die Befreiung von der Visumpflicht oder vom Visumzwang.

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Verordnung (EG) Nr. 539/2001, Visaverordnung.

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