3 Beziehungen: Typengenehmigung (Bau), Typenschein (Österreich), Typgenehmigung (Kraftfahrzeug).
Typengenehmigung (Bau)
Auszug (Schnittzeichnung) aus der Typenstatik und Typengenehmigung des Typenbaus der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. für den Kleinsiedlungstyp "''SH KS 106''" von 1977Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V. (Hrsg.): Schriftenreihe Bauen in Schleswig-Holstein, Heft 39: „Kleinsiedlungsentwürfe SH-KS“; Kiel 1978 Typengenehmigungen sind als Verwaltungsvereinfachung für bauliche Anlagen gedacht, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen.
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Typenschein (Österreich)
Der Typenschein belegt, dass für ein Fahrzeug eine Typengenehmigung mit (in Bezug auf Österreich) nationaler Geltung erteilt wurde, und wird vom Erzeuger oder bei ausländischen Erzeugern dessen Bevollmächtigtem (Importeur) ausgestellt.
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Typgenehmigung (Kraftfahrzeug)
Die Typgenehmigung ist eine Erlaubnis zur Herstellung und zum Inverkehrbringen eines Fahrzeuges, einer Maschine oder eines Gerätes in Übereinstimmung mit den für die Herstellung einschlägigen technischen Anforderungen (Certificate of Conformity).
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