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Musterprüfung

Index Musterprüfung

Mit Musterprüfung werden in Deutschland sowohl die der Musterzulassung vorhergehende Prüfung von musterzulassungspflichtigem Luftfahrtgerät gem.

10 Beziehungen: Deutscher Hängegleiterverband, Deutscher Motorschirm-Verband, Deutscher Ultraleichtflugverband, Dornier Do 18, Focke-Wulf A 16, Gleitschirm, Gurtzeug (Gleitschirm), Leichte Luftsportgeräte, Rückenprotektor, Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät.

Deutscher Hängegleiterverband

Der Deutsche Hängegleiterverband e. V.

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Deutscher Motorschirm-Verband

Der Deutsche Motorschirm-Verband e. V.

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Deutscher Ultraleichtflugverband

Der Deutsche Ultraleichtflugverband e. V. (Amtsgericht München, Vereinsregister Nr. 10635), kurz DULV, wurde 1982 mit dem vorrangigen Ziel, die UL-Fliegerei in Deutschland zu legalisieren, gegründet.

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Dornier Do 18

Das zweimotorige Flugboot Dornier Do 18 war eine Konstruktion der Dornier Metallbauten GmbH in Friedrichshafen.

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Focke-Wulf A 16

Die Focke-Wulf A 16 war ein leichtes Passagierflugzeug von 1924 und das erste Modell der im selben Jahr gegründeten Focke-Wulf Flugzeugbau AG.

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Gleitschirm

Ein Gleitschirm im Flug Gleitschirm am Boden, vor dem Start Der Gleitschirm (auch Paragleiter, abgeleitet von) ist ein Luftsportgerät zum Gleitschirmfliegen.

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Gurtzeug (Gleitschirm)

Gleitschirmpilot mit modernem Gurtzeug (in Hellblau) beim Rückwärtsstart Das Gurtzeug beim Gleitschirmfliegen ist ein Sitz, der mit den Tragegurten des Gleitschirms verbunden wird.

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Leichte Luftsportgeräte

Als leichte Luftsportgeräte (lL) werden in Deutschland Luftsportgeräte nach ein- und zweisitzige Luftsportgeräte und mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 kg einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät bezeichnet.

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Rückenprotektor

Rückenprotektor für Snowboarder Der Rückenprotektor dient der passiven Sicherheit insbesondere der Wirbelsäule, unter anderem beim Motorradfahren, Snowboarden, Inline-Skating, Vielseitigkeitsreiten und wird über oder unter der Kleidung getragen.

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Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

Die Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) regelt die Anforderungen und das Verfahren der Prüfung von Luftfahrtgerät auf seine Lufttüchtigkeit im Rahmen der Entwicklung, Herstellung und Instandhaltung in Deutschland.

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