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Leistung (Recht)

Index Leistung (Recht)

Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet.

238 Beziehungen: Aachener Verkehrsverbund, Abänderungsklage, Abfindung, Abgabenordnung, Ablösungsrecht, Abnahme, Abnahmeverpflichtung, Abonnement, Abrechnung, Abrufleistung, Absolutes Fixgeschäft, Absolutheitsprinzip, Anleihe, Anweisung (Recht), Anzahlung, Arbeitskosten, Arbeitsverhältnis, Arbeitsverweigerung, Auflage (Zivilrecht), Auftraggeber, Auftragnehmer, Aufwendung, Ausstattung (Recht), Aussteller (Urkunde), Äquivalenzinteresse, Öffentliche Last, Bargeld, Bauforderungssicherungsgesetz, Bauhandwerker-Sicherungshypothek, Beförderungsvertrag, Befreiungsanspruch, Beitrag, Beleihungsunterlagen, Betriebliche Übung, Billigkeit, Bonität, Bringschuld, Condictio causa data non secuta, Condictio indebiti, Condictio ob turpem vel iniustam causam, Darlehen (Deutschland), Dauerschuldverhältnis, Debitismus, Derivat (Wirtschaft), Devisenmarkt, Dienstleistungskosten, Dienstvertrag (Deutschland), Dividendengarantie, Do ut des, Eingehungsbetrug, ..., Einigung, Einrede des nicht erfüllten Vertrags, Einsatz (Spiel), Eintrittskarte, Energiederivat, Entschädigung, Entstehung der Umsatzsteuer (Deutschland), Erfüllung (Recht), Erlass (Privatrecht), Ermächtigung (Recht), Essentialia negotii, Fairer Handel, Fälligkeit, Finanzkontrakt, Fixgeschäft, Forderung, Fremdkapitalquote, Frist, Frucht (Recht), Gastwirtpfandrecht, Gefälligkeit, Gegenleistung, Gehilfe, Geldschuld, Gemischter Vertrag, Gerüst, Gerechter Preis, Gesamtnutzungsdauer, Gesamtschuld, Geschäft (Wirtschaft), Geschäftsbeziehung, Geschäftsfähigkeit (Deutschland), Geschichte des Patentrechts, Gewährleistung, Gläubiger, Gruppe verbundener Kunden, Gutschein, Gutschrift, Haftungsklausel, Handlungsgehilfe, Hausgeld (Wohnungseigentum), Imparitätsprinzip, Inkongruenz, Innominatkontrakt, Integritätsinteresse, Jugendberatung JOKER, Just-in-time-Vertrag, Kalkulationsirrtum, Kassageschäft, Kassenbon, Kündigung, Kündigung (Deutschland), Klientelismus, Klumpenrisiko, Konkretisierung, Konnexität, Konsortialbank, Konsortialgeschäft, Kredit, Kreditrisiko, Kreditsicherungsrecht (Deutschland), Kriegsgewinnler, Kundenkredit, Lastenheft, Laufzeit (Wirtschaft), Lehre vom Vorrang der Leistungsbeziehung, Leistung, Leistungsbeschreibung, Leistungsgebot, Leistungsort, Leistungsstörung, Leistungszeit, Lieferantenkredit, Lieferung, Lieferzeit, Logistikvertrag, Lohnkosten, Mahnung (Deutschland), Mahnung (Schweiz), Mangel (Recht), Mietsicherheit, Minderung, Nachfrist, Nassauer, Naturalobligation, Nebenpflicht, Niederlassung (Wirtschaft), No-show, Nutzung (Recht), Nutzungswert, Paketreiseveranstalter, Pensionsharmonisierung, Pflicht, Pflicht (Recht), Prämienkalkulation, Preisgefahr, Privatautonomie, Quittung, Rahmengebühr, Römisches Recht, Rückstand (Finanzwesen), Rücktritt (Zivilrecht), Rechnung, Recht der Vereinigten Staaten, Rechtsverkehrsteuer, Regress (Recht), Reisemangel, Reiseveranstalter, Rente (Wirtschaft), Rentenangleichung, Schickschuld, Schlechtleistung, Schuld (Privatrecht), Schuldanerkenntnis, Schuldner, Schuldnerverzug (Österreich), Schuldnerverzug (Deutschland), Schuldnerverzug (Schweiz), Schuldrecht (Deutschland), Schuldverhältnis, Schwebendes Geschäft, Sicherungsabtretung, Sicherungsschein, Spezifikation, Staatsanleihe, Staatsleistungen, Steuerschuldner, Stornierung, Sukzessivlieferungsvertrag, Synallagma, Tafelgeschäft, Taschengeldparagraph, Tauschvertrag, Teilleistung, Termin, Traditionspapier, Ultra posse nemo obligatur, Unbestellte Leistung (Deutschland), Unbestellte Lieferung, Unentgeltliche Wertabgabe, Unlauterer Wettbewerb, Unmöglichkeit (ABGB), Unmöglichkeit (BGB), Unpfändbarer Gegenstand, Unterlassen (Deutschland), Unterlassungsanspruch, Unternehmerpfandrecht, Unvollständiger Vertrag, Verbundene Reiseleistungen, Verbundener Vertrag, Verhaltener Anspruch, Verhandlungsbasis, Verkaufsgespräch, Verkehrsfähigkeit, Verpfändung, Verpflichtetsein, Verrechnung, Verschuldenshaftung, Versicherungsvertrag (Deutschland), Versicherungswissenschaft, Verspätung, Vertrag, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, Vertrag zugunsten Dritter, Vertragspartei, Vertragsverletzung, Vorleistung (Recht), Vorratsschuld, Werktag, Werkvertrag, Werkvertrag (Deutschland), Wertersatz, Wertsicherungsklausel, Wertzeichen, Wiedergutmachung, Zahlung, Zahlungsgarantie, Zahlungsstrom, Zahlungsverbot, Zins, Zinswucher, Zivilrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz (Österreich), Zivilrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz (Liechtenstein), Zug um Zug (Recht), Zurückbehaltungsrecht, Zuschuss, Zweifelhafte Forderung, Zwischenverkauf. Erweitern Sie Index (188 mehr) »

Aachener Verkehrsverbund

Historisches Logo Aachener Verkehrsverbund Verkehrsgebiet des AVV AVV-Fahrscheine der RVE (oben) und ASEAG 2006 Der Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV) ist von den Gebietskörperschaften Städteregion Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg und der kreisfreien Stadt Aachen als kommunaler Aufgabenträgerverbund beauftragt, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den betreffenden Gebietskörperschaften zu planen, zu organisieren und auszugestalten.

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Abänderungsklage

Die Abänderungsklage ist ein Rechtsbehelf, der in der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) in geregelt ist.

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Abfindung

Abfindung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der allgemein eine einmalige Leistung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen bezeichnet, die meist in Form einer Geldzahlung oder der Überlassung von anderen Vermögensgegenständen abgegolten wird.

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Abgabenordnung

Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts.

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Ablösungsrecht

Als Ablösungsrecht bezeichnet man im Zivilrecht das Recht, auf fremde Schuld (auch wenn der Schuldner dem widerspricht) leisten zu dürfen, mit der Wirkung, dass, soweit der Gläubiger durch die Leistung des Ablösungsberechtigten befriedigt wird, die Schuld nicht erlischt, sondern von Gesetzes wegen auf den Ablösungsberechtigten übergeht und dieser sie dann seinerseits gegenüber dem Schuldner geltend machen kann.

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Abnahme

Die Abnahme ist eine Rechtshandlung, die in der Entgegennahme der Leistung durch den Gläubiger eines Kauf- oder Werkvertrages besteht.

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Abnahmeverpflichtung

Eine Abnahmeverpflichtung ist in der Wirtschaft die von einer Vertragspartei übernommene Verpflichtung zur Abnahme von Lieferungen oder Leistungen.

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Abonnement

Ein Abonnement (Abkürzung: Abo) ist ein Dauerschuldverhältnis, das im regelmäßigen Bezug einer Leistung, meist gegen ein Entgelt, besteht.

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Abrechnung

Welser Bruckamtes aus dem Jahr 1350 Josef Wagner-Höhenberg) Abrechnung ist ein Allgemeinbegriff, der in vielen Fachgebieten vorkommt und eine abschließende Rechnung zum Inhalt hat.

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Abrufleistung

Die Abrufleistung ist ein Unterfall der Leistung im Zivilrecht, wobei der Gläubiger die Leistung vom Schuldner auf Abruf verlangen kann.

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Absolutes Fixgeschäft

Ein Beispiel für ein absolutes Fixgeschäft: Die Bestellung des Brautstraußes. Ein absolutes Fixgeschäft oder Fixtermingeschäft (auch uneigentliches Fixgeschäft genannt) ist ein Begriff aus dem Vertragsrecht.

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Absolutheitsprinzip

Absolutheitsprinzip ist im Sachenrecht ein Grundsatz, wonach dingliche Rechte als absolute Rechte sich gegen jedermann (absolut) richten, von jedermann zu beachten sind und daher gegen jedermann schützen.

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Anleihe

Anleihe über 5000 US-$ der ''New York Central and Hudson River Railroad Company'' vom 29. Oktober 1894 ''Anleihe des Deutschen Reichs'' bzw. ''Schuldverschreibung'' vom 1. August 1922, kurz vor Beginn der Hyperinflation Eine Anleihe (auch festverzinsliches Wertpapier, Rentenpapier, Schuldverschreibung oder Obligation, oder debenture bond) ist ein zins­tragendes Wertpapier, das dem Gläubiger das Recht auf Rückzahlung sowie auf Zahlung vereinbarter Zinsen einräumt.

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Anweisung (Recht)

Die Anweisung (lat. delegatio) ist im Schuldrecht Deutschlands ein in BGB definierter Fachausdruck für eine schriftliche Leistungsermächtigung, die demjenigen ausgehändigt wird, der den darin verbrieften Leistungsgegenstand, zumeist Geld, Wertpapiere oder andere vertretbare Sachen, letztlich erhalten soll.

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Anzahlung

Eine Anzahlung (früher Angeld, Aufgeld oder Haftgeld) liegt vor, wenn der Käufer bei einem Kaufvertrag oder Erwerber bei einem sonstigen Vertrag eine Teilzahlung erbringt, wobei die Lieferung oder Leistung noch nicht erfolgt ist.

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Arbeitskosten

Arbeitskosten sind allgemein die Kosten des Produktionsfaktors Arbeit und speziell eine volkswirtschaftliche Kennzahl, mit der die Kosten einer Arbeitskraft gemessen werden.

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Arbeitsverhältnis

Ein Arbeitsverhältnis ist die rechtliche und soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die durch einen Arbeitsvertrag zustande kommt.

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Arbeitsverweigerung

Arbeitsverweigerung ist im Arbeitsrecht die rechtswidrige Verletzung der Arbeitspflicht durch den Arbeitnehmer.

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Auflage (Zivilrecht)

Als Auflage bezeichnet man im deutschen Zivilrecht eine Willenserklärung, die bei einseitigen oder nur einseitig verpflichtenden Rechtsgeschäften hinzutritt und nach der ein anderer zu einer Leistung verpflichtet sein soll.

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Auftraggeber

Auftraggeber ist ein Wirtschaftssubjekt, das dem anderen Vertragspartner einen Auftrag für die Besorgung eines Geschäfts überträgt.

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Auftragnehmer

Auftragnehmer ist ein Wirtschaftssubjekt, das im Rahmen eines Auftrags für den Auftraggeber die Besorgung eines Geschäfts übernimmt.

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Aufwendung

Aufwendung ist ein Rechtsbegriff, der in vielen Rechtsgebieten vorkommt und die freiwillige Einbuße von Vermögenswerten einschließlich der Eingehung von Verbindlichkeiten im Interesse eines anderen Rechtssubjekts umschreibt.

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Ausstattung (Recht)

Als Ausstattung werden im deutschen Recht gemäß (BGB) Zuwendungen von Personen an ihre Kinder (oder gegebenenfalls Enkel) bezeichnet, die bestimmte Zwecke verfolgen.

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Aussteller (Urkunde)

Aussteller einer Urkunde ist, wer sich die in der Urkunde verkörperte Erklärung kraft seiner Unterschrift zurechnen lassen muss, weil er geistig hinter der Urkunde steht und sich an ihren Inhalt gebunden fühlt.

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Äquivalenzinteresse

Das Äquivalenzinteresse ist ein Rechtsbegriff aus der deutschen Rechtswissenschaft.

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Öffentliche Last

Öffentliche Lasten sind die Belastungen eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts mit öffentlichen Abgaben, die im Grundbuch nicht eintragungsfähig sind.

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Bargeld

Bargeld verschiedener Währungen Bargeld ist Geld in physischer (körperlicher) Form als Banknoten und Münzen, das im Zahlungsverkehr als gesetzliches Zahlungsmittel für die Bezahlung von Gütern oder Dienstleistungen oder für sonstige Transaktionen (beispielsweise Schenkungen) dient.

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Bauforderungssicherungsgesetz

Das Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) definiert in Deutschland den Begriff des Baugeldes und erteilt Vorgaben für dessen Verwendungszweck.

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Bauhandwerker-Sicherungshypothek

Die Bauhandwerker-Sicherungshypothek ist eine Sicherungshypothek, bei welcher der vorleistungspflichtige Bauhandwerker oder Bauunternehmer die gesetzliche Möglichkeit hat, das Zahlungsrisiko seiner Vergütung (Werklohnforderung) durch Eintragung einer Sicherungshypothek an einem Grundstück oder grundstücksgleichen Recht des Auftraggebers im Grundbuch zu sichern.

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Beförderungsvertrag

Der Beförderungsvertrag ist im Transportwesen ein Vertrag, der die Beförderung von Personen, Gepäck und/oder Frachtgut zum Inhalt hat.

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Befreiungsanspruch

Ein Befreiungsanspruch (auch Freistellungsanspruch) ist das Recht, von einem anderen Befreiung von einer Verbindlichkeit zu verlangen.

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Beitrag

Ein Beitrag ist eine finanzielle, ideelle oder sachliche Leistung, die jemand zu etwas beisteuert, mit der man sich an etwas beteiligt.

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Beleihungsunterlagen

Beleihungsunterlagen (in der Schweiz und Österreich: Belehnungsunterlagen) sind im Kreditwesen alle für die Beleihung von Kreditsicherheiten erforderlichen Dokumente, die letztlich der Sicherheitenbewertung und Festsetzung des Beleihungswerts dienen.

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Betriebliche Übung

Als betriebliche Übung bezeichnet man im Arbeitsrecht den Umstand, dass ein Arbeitnehmer aus der regelmäßigen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu Recht ableiten darf, dass der Arbeitgeber sich auch in Zukunft bzw.

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Billigkeit

Billigkeit ist ein im deutschen Recht vorkommender unbestimmter Rechtsbegriff, unter dem eine gerechte oder angemessene Anwendung allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen im Einzelfall verstanden wird.

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Bonität

Bonität (von, „Vermögen“, hieraus „Vortrefflichkeit“) oder Kreditwürdigkeit ist in der Finanzwirtschaft die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjekts (natürliche Personen, Unternehmen oder Staaten mit ihren Untergliederungen), die aufgenommenen Schulden zurückzahlen zu können (wirtschaftliche Bonität), und der Wille, diese zurückzuzahlen (Zahlungswilligkeit).

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Bringschuld

Bringschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht und bedeutet, dass Leistungs- und Erfolgsort der Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz des Gläubigers ist.

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Condictio causa data non secuta

Die Condictio causa data, causa non secuta ist die Rückforderung wegen Nichteintritt des erwarteten Erfolges.

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Condictio indebiti

Die condictio indebiti (übersetzt etwa: „Zurückforderung des Nichtgeschuldeten“) bezeichnet die Kondiktion, also die Rückforderung einer erbrachten Leistung, aufgrund einer tatsächlich bestehenden Nichtschuld.

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Condictio ob turpem vel iniustam causam

Die condictio ob turpem vel iniustam causam (lat. für Rückgewähranspruch wegen eines unsittlichen oder unrechten Rechtsgrunds) ist eine besondere Leistungskondiktion des deutschen Bereicherungsrechts, die in des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) normiert ist.

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Darlehen (Deutschland)

Darlehen (ugs. auch Kredit, alternative Schreibweise Darlehn) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Kreditgeber (oder Darlehensgeber) einem Kreditnehmer (oder Darlehensnehmer) Geld (Banknoten, Münzen, Buchgeld) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) zum Eigentum überträgt und der Darlehensnehmer verpflichtet ist, nach Zeitablauf oder Kündigung Sachen gleicher Art, Güte und Menge an den Darlehensgeber zurückzugewähren.

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Dauerschuldverhältnis

Das Dauerschuldverhältnis ist in der Rechtswissenschaft ein Schuldverhältnis, das auf wiederkehrende, sich über einen längeren Zeitraum wiederholende Leistungen und Gegenleistungen gerichtet ist und nur einmal in einem Vertrag vereinbart werden muss.

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Debitismus

Debitismus ist eine von Paul C. Martin begründete Wirtschaftstheorie, die annimmt, dass Geld statt als Tauschmittelgut als übertragbares Schuldverhältnis (Kredit) und damit als Verpflichtung definiert ist.

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Derivat (Wirtschaft)

Ein Derivat („ableiten“) ist im Finanzwesen ein vom Kassageschäft abgeleiteter Finanzkontrakt über einen bestimmten Basiswert mit einer Laufzeit von mehr als zwei Bankarbeitstagen.

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Devisenmarkt

Modellabbildung des Devisenmarkts Der Devisenmarkt (oder Fremdwährungsmarkt, auch FX-Markt oder Forex von) ist ein Teilmarkt des Finanzmarktes, an dem Devisen gehandelt und Devisenkurse gebildet werden.

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Dienstleistungskosten

Dienstleistungskosten (oder Fremdleistungskosten) sind in der Betriebswirtschaftslehre Kosten, die für die Inanspruchnahme von Leistungen oder Dienstleistungen anderer Wirtschaftssubjekte anfallen.

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Dienstvertrag (Deutschland)

Der Dienstvertrag ist im deutschen Schuldrecht ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

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Dividendengarantie

Die Dividendengarantie ist in der Wirtschaft eine in bestimmten Situationen ausgesprochene Verpflichtung eines Emittenten, die bestimmten Aktionären eine Dividende sichern soll.

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Do ut des

Die Phrase do ut des (lateinisch für ‚ich gebe, damit du gibst‘) beschreibt die Gegenseitigkeit als grundlegende Strategie sozialen Verhaltens.

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Eingehungsbetrug

Der Eingehungsbetrug ist eine besondere Erscheinungsform des Betrugs, bei welcher der Betrüger die Absicht oder Befähigung vortäuscht, die ihm aus einem Vertrag erwachsenden Verpflichtungen absprachegemäß zu erfüllen.

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Einigung

Die Einigung bezeichnet im bürgerlichen Recht die inhaltliche Übereinstimmung mindestens zweier aufeinander bezogener Willenserklärungen der Parteien über die Herbeiführung bestimmter erstrebter Rechtsfolgen.

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Einrede des nicht erfüllten Vertrags

Die Einrede des nichterfüllten Vertrages (exceptio non adimpleti contractus) ist im deutschen Schuldrecht eine Einrede, durch die eine selbst nicht vorleistungspflichtige Vertragspartei eines gegenseitigen Vertrags die ihr obliegende Leistung bis zur vollständigen und ordnungsgemäßen Gegenleistung verweigern darf.

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Einsatz (Spiel)

Ein Einsatz (oder Spieleinsatz) ist die vor Beginn eines Spiels von einem Spieler in Geld oder Sachwerten zu erbringende Leistung.

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Eintrittskarte

Eintrittskarte (nicht abgerissen) des Berchtesgadener Kurkinos Eintrittskarte aus dem Jahr 1941 Eintrittskarte zum Musical „Hair“ Eintrittskarten für das gleiche Ereignis können verschieden aussehen Eine Bahnsteigkarte erlaubt es Passanten Bereiche eines Bahnhofs zu betreten, die ansonsten nur für Reisende mit Fahrkarte zugänglich sind Eintrittskarten (als Anglizismus auch „Tickets“ genannt; Schweizerdeutsch: Billett) sind Wertzeichen für Veranstaltungen oder Aufführungen, die vom Veranstalter oder Betreiber gegen Zahlung des Eintrittsgeldes ausgestellt werden und den Inhaber berechtigen, an der Veranstaltung oder Aufführung teilzunehmen.

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Energiederivat

Energiederivate sind in der Energiewirtschaft Derivate, bei denen als Basiswerte Energieprodukte zugrunde liegen.

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Entschädigung

Eine Entschädigung ist eine Leistung, insbesondere eine Geldleistung, die zum Ausgleich erlittener Nachteile oder Einschränkungen geleistet wird.

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Entstehung der Umsatzsteuer (Deutschland)

Für die Entstehung der Umsatzsteuer gilt in Deutschland, dass die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem eine Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) ausgeführt worden ist (.

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Erfüllung (Recht)

Die Erfüllung (lat. solutio.

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Erlass (Privatrecht)

Der Erlass (im deutschen Recht Erlassvertrag) ist ein formfreier Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner, mit dem als Erfüllungssurrogat bestimmte Schulden des Schuldners aufgehoben werden.

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Ermächtigung (Recht)

Ermächtigung ist die Übertragung der Befugnis auf einen Dritten, sodass dieser über ein fremdes Recht im eigenen Namen verfügen oder das Recht im eigenen Namen ausüben darf.

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Essentialia negotii

Essentialia negotii (lat. für „wesentliche Geschäftseigenschaften“) ist ein juristischer Fachbegriff für den notwendigen Mindestinhalt, den ein Vertrag eines bestimmten Typus haben muss und über den die Vertragsparteien sich einig sein müssen, damit dieser Vertrag überhaupt zustande kommt.

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Fairer Handel

Idealisierte Darstellung zertifizierter Produzenten von fair gehandeltem Quinoa in Ecuador Als Fairer Handel wird ein kontrollierter Handel bezeichnet, bei dem die Erzeuger für ihre Produkte einen Mindestpreis erhalten, der von einer Fair-Trade-Organisation bestimmt wird.

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Fälligkeit

Unter dem Rechtsbegriff Fälligkeit versteht man den Eintritt des Leistungstermins und die damit verbundene sofortige Leistungspflicht des Schuldners.

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Finanzkontrakt

Ein Finanzkontrakt ist im Finanzwesen ein standardisierter Vertrag, der den Austausch von Zahlungsströmen zum Gegenstand hat.

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Fixgeschäft

Ein Fixgeschäft liegt vor, wenn die Einhaltung einer genau bestimmten Leistungszeit (fester Termin beziehungsweise bestimmte Frist) wesentlicher Inhalt der vertraglichen Leistungspflicht ist.

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Forderung

Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.

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Fremdkapitalquote

Die Fremdkapitalquote ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die das prozentuale Verhältnis zwischen Fremdkapital und Bilanzsumme eines Unternehmens angibt.

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Frist

Eine Frist ist ein bestimmter oder zumindest bestimmbarer Zeitraum, der vor, innerhalb oder nach einem bestimmten Ereignis liegen oder Rechtswirkungen auslösen kann.

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Frucht (Recht)

Früchte sind in der Rechtswissenschaft die Erzeugnisse oder der Ertrag einer Sache oder eines Rechts.

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Gastwirtpfandrecht

Das Gastwirt- und Hotelierpfandrecht ist ein gesetzliches Pfandrecht, das dem Gastwirt als Sicherheit für seine fälligen Forderungen gegen Gäste zusteht und sich auf die von den Gästen eingebrachten Sachen erstreckt.

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Gefälligkeit

Unter einer Gefälligkeit versteht man allgemein in der Umgangssprache die unentgeltliche Leistung einer Person an eine andere Person im Rahmen einer Beziehung, ohne dass eine Rechtspflicht zu einer Leistung besteht.

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Gegenleistung

Unter Gegenleistung versteht man im Schuldrecht bei gegenseitigen Verträgen die fällige Leistung, die an den anderen Vertragspartner im Gegenzug zu dessen Leistung zu erbringen ist.

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Gehilfe

Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nichtjuristischen Sprachgebrauch entweder eine Hilfsarbeitskraft (Handlanger, Handlungsgehilfe, Hilfsarbeiter u. Ä.) oder jedweder Assistent gemeint, z. B.

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Geldschuld

Unter Geldschuld (oder Geldzahlungsschuld) wird im Rechtssinne jede Schuld bezeichnet, die der Schuldner mit gesetzlichen Zahlungsmitteln in einer bestimmten Währung zu begleichen hat.

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Gemischter Vertrag

Als gemischter Vertrag wird in der Rechtswissenschaft ein Vertrag bezeichnet, der sich aus verschiedenen Vertragstypen zusammensetzt.

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Gerüst

Gleisdreieck in Berlin Ein Gerüst ist eine vorübergehende, im Allgemeinen wieder verwendbare Hilfskonstruktion aus meist standardisierten Gerüstbauteilen aus Holz und/oder Metall – Stahl oder Aluminium, die als Arbeitsplattform, zur Befestigung der Schalung oder als Schutzeinrichtung verwendet wird.

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Gerechter Preis

Als gerechter Preis wird ein nach ethisch-normativen Kriterien ermittelter Preis bezeichnet, der beim Austausch von Gütern zugrunde gelegt wird.

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Gesamtnutzungsdauer

Gesamtnutzungsdauer ist ein Begriff aus dem Bewertungsrecht.

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Gesamtschuld

Die Gesamtschuld (auch „Haftung zur ungeteilten Hand“) ist ein Rechtsbegriff des deutschen Rechts, der eine gemeinschaftliche Schuld mehrerer Rechtssubjekte bezüglich einer Leistung aus einem einheitlichen Schuldverhältnis beschreibt, wobei jeder Schuldner verpflichtet ist, die gesamte Leistung zu erbringen, der Gläubiger aber nur berechtigt ist, sie einmal zu fordern.

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Geschäft (Wirtschaft)

Ein Geschäft ist ein Tauschvorgang zwischen Wirtschaftssubjekten, der die Erzielung oder Verwendung von Einkommen zum Ziel hat.

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Geschäftsbeziehung

Geschäftsbeziehung (oder Geschäftsverbindung) ist eine langfristig angelegte, an ökonomischen Zielen ausgerichtete Interaktion zwischen Wirtschaftssubjekten, aus der eine Vielzahl von Geschäften hervorgeht.

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Geschäftsfähigkeit (Deutschland)

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbständig vollwirksam vorzunehmen.

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Geschichte des Patentrechts

Die Geschichte des Patentrechts beschreibt die historische Entwicklung der Schutzrechte an Erfindungen.

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Gewährleistung

Gewährleistung, auch Mängelhaftung, bedeutet im Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Gruppe verbundener Kunden

Eine Gruppe verbundener Kunden ist ein bestimmter Rechtsbegriff im Bankwesen und liegt nach Art.

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Gutschein

Person mit Geschenkgutschein Ein Gutschein ist ein Wertzeichen, dessen Aussteller dem Inhaber einen Anspruch auf eine Leistung verschafft.

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Gutschrift

Unter Gutschrift versteht man im Bankwesen die einen Habensaldo erhöhende und den Sollsaldo vermindernde oder in einen Habensaldo verwandelnde Habenbuchung auf einem Bankkonto.

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Haftungsklausel

Eine Haftungsklausel (auch Freizeichnungsklausel oder Haftungsausschluss) ist eine vertragliche Haftungsbeschränkung, also eine Klausel, welche die Verantwortlichkeit für Pflichtverletzungen – etwa die Mängelhaftung – begrenzt oder sogar ausschließt.

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Handlungsgehilfe

''9. Generalversammlung des Zentralverbandes der Handlungsgehilfen'', 18. – 21. Mai 1914 in Hannover, Gruppenbild Der Handlungsgehilfe (umgangssprachlich auch Handelsgehilfe) ist in der Wirtschaft ein zur Leistung kaufmännischer Dienste in einem Handelsgewerbe Angestellter.

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Hausgeld (Wohnungseigentum)

Das Hausgeld ist eine aufgrund eines Wirtschaftsplans von Wohnungseigentümern geschuldete Vorschusszahlung, die an die Wohnungseigentümergemeinschaft zu zahlen ist.

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Imparitätsprinzip

Das Imparitätsprinzip ist im Bilanzrecht ein Grundsatz, wonach negative Erfolgsbestandteile im Jahresabschluss stets zu erfassen sind, positive Erfolgsbestandteile dagegen erst, wenn sie realisiert wurden.

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Inkongruenz

Inkongruenz bezeichnet eine Nichtübereinstimmung oder ein Nichtzusammenpassen.

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Innominatkontrakt

Der Innominatkontrakt war eine nachklassische Vertragsform im römischen Recht.

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Integritätsinteresse

Das Integritätsinteresse ist ein Rechtsbegriff aus der deutschen Rechtswissenschaft.

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Jugendberatung JOKER

‚JOKER‘ war eine überregional bekannte Konzept-Jugendberatungsstelle für 13- bis 21-Jährige mit mehreren Außenstellen in der West-Berliner City.

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Just-in-time-Vertrag

Eine Just-in-time-Vereinbarung ist eine Vereinbarung der Leistungszeit und häufig auch ausdrücklich über die Rechtsfolgen ihrer Nichteinhaltung.

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Kalkulationsirrtum

Der Kalkulationsirrtum ist ein Irrtum über Umstände, aufgrund derer der Erklärende eine Leistung falsch angibt, weil er sich verrechnet, vermessen oder verschätzt hat.

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Kassageschäft

Kassageschäfte (oder spot) sind standardisierte Finanzinstrumente über bestimmte Basiswerte, die spätestens zwei Handelstage nach Geschäftsabschluss von beiden Vertragsparteien Zug um Zug durch Zahlung (Kauf) und Lieferung (Verkauf) zu erfüllen sind.

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Kassenbon

Verschiedene Kassenbons (Deutschland) Ein Kassenbon (von Kasse und „Gutschein“, Plural Kassenbons; Kassenzettel oder Kassenbeleg; österreichisch und schweizerisch auch Kassabon) ist ein automatisch von elektronischen oder computergestützten Kassensystemen oder Registrierkassen erzeugter Beleg über den Kauf und die Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen.

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Kündigung

Kündigung ist der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.

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Kündigung (Deutschland)

Die Kündigung ist im deutschen Recht der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.

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Klientelismus

Klientelismus ist ein System personeller, ungleicher Abhängigkeitsbeziehungen in politischen Apparaten, zwischen einflussreichen Personen und ihren Klienten auf der Grundlage von Leistung und Gegenleistung.

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Klumpenrisiko

Mit Klumpenrisiken bezeichnet man im Bankwesen die kumulative Häufung von Ausfallrisiken in einem Kreditportfolio mit ähnlich hohen oder identisch hohen Korrelationswerten bei Kreditnehmern, Fremdwährungen, Ratingklassen, Branchen oder Regionen, wodurch die Risikotragfähigkeit eines Kreditinstituts erreicht oder überschritten werden kann.

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Konkretisierung

Als Konkretisierung („zusammengewachsen, verdichtet, zusammengesetzt“) bezeichnet man umgangssprachlich einen kognitiven Prozess, bei dem eine vorausgegangene Abstraktion durch genauere Details ersetzt wird.

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Konnexität

Konnexität ist im Zivilrecht der Zusammenhang zwischen einer Verbindlichkeit und einer korrespondierenden Forderung, insbesondere beim Zurückbehaltungsrecht.

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Konsortialbank

Konsortialbank ist ein Kreditinstitut, das als Mitglied eines Bankenkonsortiums fungiert und im Rahmen dieses Konsortiums mit der Durchführung eines bestimmten Bankgeschäfts betraut wurde.

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Konsortialgeschäft

Das Konsortialgeschäft ist ein Bankgeschäft eines Kreditinstituts, das dieses nicht alleine, sondern im Rahmen eines Konsortiums für seine Bankkunden durchführt.

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Kredit

Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.

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Kreditrisiko

Kreditrisiko (oder Adressrisiko, Adressenausfallrisiko oder Ausfallrisiko) ist ein im Finanz- und Kreditwesen verwendeter Begriff, worunter allgemein die Gefahr verstanden wird, dass ein Kreditnehmer die ihm gewährten Kredite nicht oder nicht vollständig vertragsgemäß zurückzahlen kann oder will.

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Kreditsicherungsrecht (Deutschland)

Kreditsicherung ist die Absicherung eines Kreditrisikos durch Sachen, Rechte oder durch die Bonität von anderen Unternehmen oder Personen.

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Kriegsgewinnler

Als Kriegsgewinnler (auch „Kriegsprofiteure“) werden Personen oder Organisationen bezeichnet, welche tatsächlich oder vermeintlich Notsituationen in Kriegszeiten ausnutzen, um überproportional hohen Gewinn zu erwirtschaften (siehe auch Wucher: Anbieten bzw. Verkaufen einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation eines Vertragspartners, wenn diesem Vertragspartner keine Alternativen zur Verfügung stehen).

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Kundenkredit

Unter Kundenkredit (oder Abnehmerkredit) versteht man die vertraglich vorgesehene Vorleistung durch den Abnehmer von Waren und Dienstleistungen in Form von Zahlungen, die geleistet werden, bevor die Waren geliefert oder die Dienstleistungen erbracht wurden.

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Lastenheft

Das Lastenheft (auch Anforderungsspezifikation, Anforderungskatalog, Produktskizze, Kundenspezifikation oder Anwenderspezifikation) beschreibt die Gesamtheit der Anforderungen des Auftraggebers an die Lieferungen und Leistungen eines Auftragnehmers.

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Laufzeit (Wirtschaft)

Unter der Laufzeit versteht man in der Wirtschaft den Zeitraum, für den Verträge rechtswirksam geschlossen und Finanzinstrumente oder Finanzprodukte angeboten werden.

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Lehre vom Vorrang der Leistungsbeziehung

Die Lehre vom Vorrang der Leistungsbeziehung (fälschlicherweise oftmals bezeichnet als „Vorrang der Leistungskondiktion“) ist eine Lehre im Bereicherungsrecht.

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Leistung

Leistung steht für.

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Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung (SOW) ist im Vertragsrecht die Spezifikation zu erbringender Leistungen durch den Verkäufer oder Auftragnehmer.

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Leistungsgebot

Das Leistungsgebot nach Abgabenordnung ist die Aufforderung an einen Steuerpflichtigen.

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Leistungsort

Als Leistungsort bezeichnet man im deutschen Zivilrecht den Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung vorzunehmen hat, die er kraft schuldrechtlicher Verpflichtung erbringen muss.

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Leistungsstörung

Leistungsstörung ist ein in der Rechtswissenschaft verwendeter Rechtsbegriff für verschiedene Fälle, in denen sich die Parteien eines Schuldverhältnisses nicht so verhalten, wie es der Zweck dieses Schuldverhältnisses – die Erbringung einer bestimmten Leistung durch den Schuldner an den Gläubiger – erfordert.

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Leistungszeit

Leistungszeit ist im Vertragsrecht der Zeitpunkt, an welchem die Vertragsparteien die Leistung und Gegenleistung aus einem Vertrag zu erbringen haben.

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Lieferantenkredit

Lieferantenkredit (auch Warenkredit oder Handelskredit) ist ein Kredit, den ein Lieferant (Kreditor) seinen Kunden (Debitoren) durch Gewährung eines Zahlungsziels für die Begleichung seiner Rechnung einräumt.

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Lieferung

Die Lieferung (auch Auslieferung) ist beim Versendungskauf die Übergabe von Waren durch den Lieferanten oder in dessen Auftrag durch Logistikdienstleister oder Postunternehmen an den Kunden.

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Lieferzeit

Die Lieferzeit ist der meist in den Lieferungsbedingungen vereinbarte Zeitraum (Lieferfrist) oder Termin, bis zu welchem der Lieferant seine Lieferung spätestens durchgeführt haben muss.

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Logistikvertrag

Als Logistikvertrag wird ein zivilrechtlicher typengemischter Vertrag aus dem Handelsrecht/Transportrecht (im weiteren Sinne) verstanden, der mehrere unterschiedliche Leistungen umfasst.

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Lohnkosten

Lohnkosten sind in der Betriebswirtschaftslehre und speziell in der Kostenrechnung eine Kostenart, die vom Arbeitgeber innerhalb einer Rechnungsperiode als Arbeitslohn an Arbeitnehmer gezahlt wird.

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Mahnung (Deutschland)

Eine Mahnung, bei Entgeltforderungen auch als Zahlungserinnerung bezeichnet, ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete und fällige Leistung zu erbringen.

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Mahnung (Schweiz)

Eine Mahnung, auch als Zahlungserinnerung bezeichnet, ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen.

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Mangel (Recht)

Unter einem Mangel versteht man im Schuldrecht die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Beschaffenheit, was sich in einem Sach- oder Rechtsmangel äußern kann.

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Mietsicherheit

In Deutschland ist die Mietsicherheit (umgangssprachlich Mietkaution) die Leistung eines Geldbetrages durch den Mieter an seinen Vermieter zur Sicherung der aus dem Mietverhältnis herrührenden Forderungen des Vermieters (Miete, Nebenkosten und Reparaturleistungen bei Beendigung des Mietverhältnisses, Nutzungsentschädigung, Schadensersatz, Prozesskostenerstattungsansprüche).

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Minderung

Die Minderung (von „mindern“ im Sinne von vermindern, verringern usw.) ist ein Institut der Gewährleistung im deutschen Zivilrecht.

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Nachfrist

Eine Nachfrist ist eine Frist, die der Gläubiger dem Schuldner im Falle des Nichteinhaltens der vertraglichen Vereinbarungen (oder wie Juristen es formulieren, einer Leistungsstörung in einem gegenseitigen Vertrag) zur Bewirkung der Leistung oder zur Nacherfüllung setzen kann.

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Nassauer

Ein Nassauer ist eine Person, die sich ohne Gegenleistung von anderen Personen aushalten lässt, beispielsweise indem sie bei jemandem wohnt, ohne Miete zu zahlen oder ständig dort isst, ohne irgendetwas zur Mahlzeit beizutragen.

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Naturalobligation

Naturalobligationen (auch natürliche Verbindlichkeiten oder unvollkommene Verbindlichkeiten im weiteren Sinne)Vgl.

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Nebenpflicht

Als Nebenpflichten werden im deutschen Zivilrecht untergeordnete, dienende Pflichten innerhalb eines zwischen zwei Rechtssubjekten bestehenden Schuldverhältnisses bezeichnet.

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Niederlassung (Wirtschaft)

Niederlassung ist ein Begriff der Wirtschaftslehre und wird im deutschen Sprachraum als räumlicher Standort von einer Betriebsstätte eines Unternehmens gesehen.

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No-show

mini No-show (für „Nichterscheinen“) bezeichnet vor allem im Tourismus das Nichterscheinen Reisender trotz getätigter Buchung und ohne Ankündigung gegenüber dem Reiseveranstalter, der Fluggesellschaft, dem Beherbergungsbetrieb oder Ähnlichem.

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Nutzung (Recht)

Unter Nutzung versteht die Rechtswissenschaft im Zivilrecht die Früchte, den Ertrag oder den Gebrauchsvorteil einer Sache oder eines Rechts.

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Nutzungswert

Der Nutzungswert ist in der Wirtschaft allgemein der Wert für die Nutzung von Sachen oder Rechten, den ein spezifischer Nutzer oder das Steuerrecht dieser Nutzung beimisst.

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Paketreiseveranstalter

Paketreiseveranstalter (oder Paketer) sind in der Reisebranche Großhändler, die touristische Leistungen und Einzelbausteine zu einer kompletten Pauschalreise bündeln.

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Pensionsharmonisierung

Pensionsharmonisierung ist ein Schlagwort in der politischen Diskussion Österreichs.

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Pflicht

Eine Pflicht, alternativ auch ein Sollen oder Müssen genannt, ist eine Aufgabe, Forderung oder Anforderung, die jemandem aus prinzipiellen, persönlichen, situativen oder sozialen Gründen erwächst und deren Erfüllung er sich nicht entziehen kann.

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Pflicht (Recht)

Pflicht oder Rechtspflicht sind im Recht die einem Rechtssubjekt durch Rechtsnormen oder Vertrag auferlegten Verhaltensregeln.

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Prämienkalkulation

Als Prämienkalkulation (oder Beitragskalkulation) wird im Versicherungswesen und in der Versicherungsbetriebslehre eine Kalkulation bezeichnet, die der Ermittlung der für die Gewährung des Versicherungsschutzes benötigten Versicherungsprämien dient.

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Preisgefahr

Die Preisgefahr (seltener Vergütungs-Carl Creifelds: Rechtswörterbuch, 19. Auflage 2007, Gefahrtragung. oder GegenleistungsgefahrDirk Looschelders: Schuldrecht. Allgemeiner Teil, 5. Auflage 2007, Rn. 724 – 728.) ist ein Rechtsbegriff aus dem Allgemeinen Schuldrecht.

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Privatautonomie

Privatautonomie ist das Recht, seine privaten Rechtsverhältnisse nach eigener Entscheidung zu gestalten.

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Quittung

Beispiel für ein Quittungsformular Eine Quittung ist eine Empfangsbestätigung für den Erhalt einer Leistung.

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Rahmengebühr

Eine Rahmengebühr ist eine entgeltliche Gegenleistung, die durch einen Mindest- und einen Höchstsatz bzw.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Rückstand (Finanzwesen)

Als Rückstand (oder Zahlungsrückstand, Zahlungsverzug) bezeichnet man umgangssprachlich und im Rechnungswesen den Schuldnerverzug, bei dem der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung seine Zahlung nicht oder nicht fristgerecht vornimmt und diese Verzögerung zu vertreten hat.

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Rücktritt (Zivilrecht)

Mit dem Rücktritt kann ein Schuldverhältnis (z. B. Vertrag) durch einseitige Erklärung rückgängig gemacht werden.

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Rechnung

Rechnung von Johann Maria Farina gegenüber dem Jülichs-Platz während der Franzosenzeit vom 10. Juni 1815 Eine Rechnung aus dem Jahr 1904 Unter Rechnung (veraltet auch Faktura oder Faktur) wird jedes Dokument verstanden, das die Abrechnung über eine Lieferung oder sonstige Leistung zum Inhalt hat, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.

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Recht der Vereinigten Staaten

Das Recht der Vereinigten Staaten (englisch Law of the United States) stammte ursprünglich hauptsächlich vom Common Law aus England ab, welches zur Zeit des Amerikanischen Unabhängigkeitskriegs Rechtskraft hatte.

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Rechtsverkehrsteuer

Die Rechtsverkehrsteuer ist in der Finanzwissenschaft und in der Steuerlehre eine Steuergruppe innerhalb der Verkehrsteuern, die als Steuerobjekt Teile des Rechtsverkehrs besteuert.

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Regress (Recht)

Der Regress („Rückkehr“) ist im Zivilrecht der gesetzlich vorgesehene Rückgriff eines zur Leistung verpflichteten Schuldners gegen einen Dritten, der dem Schuldner gegenüber hierfür haftet.

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Reisemangel

Ein Reisemangel ist im Reiserecht ein Mangel, bei dem eine in einem Reise- oder Beförderungsvertrag zugesagte Reiseleistung entweder gar nicht, unvollständig oder abweichend von der vertraglichen Leistungsbeschreibung erbracht wurde.

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Reiseveranstalter

Als Reiseveranstalter gilt, wer Reisenden mindestens eine Leistung zur Durchführung einer Reise erbringt.

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Rente (Wirtschaft)

Die Rente ist in der Wirtschaft ein regelmäßiges Einkommen, das ohne unmittelbare Gegenleistung erzielt wird.

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Rentenangleichung

Die Anspruchs- und Anwartschaftsüberführung aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR beinhaltet die Art und Weise, wie die in der DDR begründeten Rechte in die gesetzlichen Regelungen zur Altersvorsorge in der Bundesrepublik Deutschland eingearbeitet wurden.

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Schickschuld

Die Schickschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht Deutschlands, wonach der Leistungsort (Erfüllungsort) beim Schuldner liegt, denn seine Leistungshandlung liegt im Absenden, und der Erfolgsort beim Gläubiger.

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Schlechtleistung

Die Schlechtleistung (oder Schlechterfüllung) ist eine in Deutschland in vielen Rechtsgebieten vorkommende Leistungsstörung, die eine qualitative Abweichung der erbrachten von der geschuldeten Leistung zum Inhalt hat.

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Schuld (Privatrecht)

Schuld bedeutet im Privatrecht die von einem Schuldner gegenüber seinem Gläubiger übernommene Leistungspflicht (Schuldpflicht).

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Schuldanerkenntnis

Das Schuldanerkenntnis (oder Schuldversprechen) ist im Schuldrecht ein Anerkenntnis mittels Vertrag durch den Schuldner gegenüber seinem Gläubiger, womit er losgelöst vom zugrundeliegenden Kausalgeschäft mit einem hiervon selbständigen Haftungsgrund seine Schuld bekräftigt.

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Schuldnerverzug (Österreich)

Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese Verzögerung zu vertreten hat.

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Schuldnerverzug (Deutschland)

Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese Verzögerung zu vertreten hat.

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Schuldnerverzug (Schweiz)

Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese Verzögerung zu vertreten hat.

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

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Schuldverhältnis

Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.

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Schwebendes Geschäft

Mit dem unbestimmten Rechtsbegriff schwebendes Geschäft wird nach herrschender Meinung ein Vertragsverhältnis bezeichnet, das auf einen gegenseitigen Leistungsaustausch gerichtet ist, jedoch beide Vertragspartner mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtung noch nicht begonnen oder einer oder beide Vertragspartner ihre wesentlichen Vertragspflichten noch nicht voll erfüllt haben.

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Sicherungsabtretung

Die Sicherungsabtretung (lat. cessio in securitatem debiti) ist als Mittel der Kreditsicherung ein Rechtsgeschäft, welches die Sicherung – nicht Befriedigung – eines Kreditgebers wegen seiner (Kredit-)Forderung bezweckt, indem der Kreditnehmer dem Kreditgeber sicherungshalber eine Forderung abtritt.

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Sicherungsschein

Der Sicherungsschein ist in der Wirtschaft eine Urkunde, die einen Sicherungsnehmer davor schützen soll, dass die ihm eingeräumte Sicherheit ersatzlos untergeht oder eine Vorauszahlung durch Insolvenz des Reiseveranstalters nicht zurückerstattet werden kann.

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Spezifikation

Spezifikation (aus, „Auflistung“, „Verzeichnis“) ist im Vertragsrecht die genaue Bestimmung der Anforderungen des Käufers oder Auftraggebers an die Eigenschaften eines Produktes, einer Leistung, Dienstleistung oder eines Systems.

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Staatsanleihe

Eine Staatsanleihe (oder Staatsschuldverschreibung, Staatsobligation; oder government bond) ist eine Öffentliche Anleihe, bei der ein Staat als Schuldner fungiert.

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Staatsleistungen

Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die auf Grund historischer Gegebenheiten entstanden und bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden.

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Steuerschuldner

Steuerschuldner (auch Steuersubjekt) ist in der der Finanzwissenschaft und Steuerlehre eine Person, die den gesetzlichen Tatbestand einer Steuerart verwirklicht und die materielle Steuerpflicht zu erfüllen hat.

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Stornierung

Eine Stornierung (oder Stornobuchung, kurz: Storno; aus, „rückgängig machen“, aus, „ausdrehen“) ist im Rechnungswesen und allgemein in der Wirtschaft das Rückbuchen zur Aufhebung einer auf einem Konto vorgenommenen unrichtigen Buchung wegen Irrtums, Schreibfehlers oder Widerrufs.

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Sukzessivlieferungsvertrag

Sukzessivlieferungsverträge sind einheitliche Kauf- oder Werklieferungsverträge, die auf die Erbringung von Leistungen in zeitlich aufeinanderfolgenden Raten erbracht werden.

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Synallagma

Synallagma (von griechisch συνάλλαγμα „Tausch, Handel“) ist ein Begriff des deutschen Schuldrechts und bedeutet gegenseitiger Vertrag.

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Tafelgeschäft

Ein Tafelgeschäft oder Schaltergeschäft ist ein Bankgeschäft, das Zug um Zug durch Austausch von Leistung und Gegenleistung (Zahlung) ohne sichtbare Buchung über ein Girokonto oder Wertpapierdepot erfolgt.

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Taschengeldparagraph

Als Taschengeldparagraph wird der des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) mit der amtlichen Überschrift Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln bezeichnet.

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Tauschvertrag

Der Tauschvertrag (oder Tausch) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den sich beide Vertragsparteien zur gegenseitigen Übergabe, Übertragung und Übereignung von Sachen oder Rechten verpflichten.

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Teilleistung

Eine Teilleistung liegt vor, wenn nur ein Teil einer im juristischen Sinne teilbaren Leistung erbracht wird.

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Termin

Ein Termin („Grenzzeichen“; daraus auch später Ziel, Ende oder Zahlungsfrist) ist ein festgelegter Zeitpunkt im allgemeinen Zeitablauf und wird durch ein Kalenderdatum und häufig auch eine Uhrzeit festgelegt.

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Traditionspapier

Traditionspapiere werden in Deutschland Wertpapiere genannt, die einen Herausgabeanspruch auf bewegliche Sachen verbriefen und zugleich die Sache selbst in der Weise ersetzen, dass über sie durch Übergabe des Papiers verfügt werden kann.

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Ultra posse nemo obligatur

Der Grundsatz ultra posse nemo obligatur (lateinisch: Über das Können hinaus wird niemand verpflichtet.) besagt, dass eine moralische oder rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung, die unmöglich ist, nicht bestehen kann.

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Unbestellte Leistung (Deutschland)

Eine unbestellte Leistung (früher: Lieferung unbestellter Sachen) liegt im Recht Deutschlands vor, wenn ein Unternehmer einem Verbraucher Waren zusendet oder sonstige Leistungen anbietet, die dieser nicht bestellt hat, ihm also ohne zurechenbare Aufforderung zugehen.

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Unbestellte Lieferung

Eine unbestellte Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmer einem Verbraucher Waren zusendet oder sonstige Leistungen anbietet, die dieser nicht bestellt hat, ihm also ohne zurechenbare Aufforderung zugehen.

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Unentgeltliche Wertabgabe

Als unentgeltliche Wertabgabe wird im deutschen Umsatzsteuerrecht die Abgabe eines Gegenstandes oder einer Leistung bezeichnet, wenn keine Gegenleistung vereinbart ist oder die Wertabgabe in den Privatbereich erfolgt.

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Unlauterer Wettbewerb

Als unlauteren Wettbewerb bezeichnet man im Wettbewerbsrecht eine bestimmte Form des Rechtsbruchs.

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Unmöglichkeit (ABGB)

Von Unmöglichkeit spricht man im österreichischen Schuldrecht, wenn der Schuldner eine Leistung aus tatsächlichen und/oder aus rechtlichen Gründen nicht erbringen kann.

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Unmöglichkeit (BGB)

Unmöglichkeit ist ein Begriff des deutschen Schuldrechts.

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Unpfändbarer Gegenstand

Als unpfändbarer Gegenstand bezeichnet man im Zwangsvollstreckungsrecht alle Gegenstände, die kraft Gesetzes nicht der Pfändung unterliegen.

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Unterlassen (Deutschland)

Unter Unterlassen (oder: Unterlassung) wird im rechtswissenschaftlichen Bereich eine Handlungsalternative zum positiven Tun und zum Dulden verstanden.

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Unterlassungsanspruch

Der Unterlassungsanspruch ist im Recht der sich aus dem Gesetz ergebende Anspruch eines Berechtigten auf Unterlassung bestimmter rechtswidriger Handlungen eines Störers.

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Unternehmerpfandrecht

Das Unternehmerpfandrecht ist ein gesetzliches Pfandrecht, das dem Unternehmer als Sicherheit für seine fälligen Forderungen gegen den Besteller oder Auftraggeber zusteht und sich auf die vom Besteller in das Unternehmen eingebrachten Sachen erstreckt.

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Unvollständiger Vertrag

Ein unvollständiger Vertrag (auch relationaler Vertrag) ist in der neuen Institutionenökonomik ein Vertrag, der im Gegensatz zu einem vollständigen Vertrag nicht alle Vertragsbestandteile, die hätten geregelt werden können, enthält und durch asymmetrische Informationen der Vertragsparteien gekennzeichnet ist.

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Verbundene Reiseleistungen

Verbundene Reiseleistungen sind im Reiserecht Reiseleistungen, die ein Reisevermittler einem Reisenden für den Zweck derselben Reise anbietet, ohne dass es sich dabei um eine Pauschalreise handelt.

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Verbundener Vertrag

Unter einem verbundenen Vertrag versteht das deutsche Schuldrecht einen Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung, der mit einem Darlehensvertrag verbunden ist.

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Verhaltener Anspruch

Ein verhaltener Anspruch ist im deutschen Privatrecht ein Anspruch, dessen Fälligkeit erst eintritt, wenn der Gläubiger den Anspruch geltend macht, also die Leistung durch den Schuldner verlangt.

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Verhandlungsbasis

Verhandlungsbasis (Abkürzung VB oder auch VHB) ist im Handel das erste Kaufpreisangebot, den der Verkäufer dem Käufer von Güter oder Dienstleistungen als Preisvorschlag unterbreitet.

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Verkaufsgespräch

Ein Verkaufsgespräch ist Teilgebiet der Verkaufstechnik und bezeichnet die zielgerichtete, auf (schriftlichen oder mündlichen) Vertragsabschluss gerichtete Dialogführung eines Verkäufers mit einem potenziellen Kunden.

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Verkehrsfähigkeit

Verkehrsfähigkeit bedeutet im engeren Sinne die Eignung von Sachen oder Rechten, Gegenstand dinglicher Rechte und Verfügungen zu sein.

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Verpfändung

Verpfändung ist im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines Pfandrechts an beweglichen Sachen, Rechten oder Forderungen zugunsten des Pfandgläubigers.

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Verpflichtetsein

Im deutschen Zivilrecht ist ein Träger von Rechten verpflichtet, wenn sich aus einem Schuldverhältnis Ansprüche gegen ihn richten (vgl.  Bürgerliches Gesetzbuch|BGB).

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Verrechnung

Unter Verrechnung ist der Ausgleich oder die Saldierung gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten oder gegenseitiger Kosten oder Erträge zu verstehen.

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Verschuldenshaftung

Verschuldenshaftung bedeutet im Recht die gesetzliche Verantwortlichkeit für die rechtswidrige und schuldhafte Verletzung von Rechtgütern oder Rechten Dritter.

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Versicherungsvertrag (Deutschland)

Beispiel aus dem Jahr 1959 Ein Versicherungsvertrag regelt die vertragliche Gewährung von Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer oder die versicherte Person gegen Zahlung einer Versicherungsprämie zugunsten des Versicherers.

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Versicherungswissenschaft

Die Versicherungswissenschaft ist eine Einzelwissenschaft, die das Phänomen der Versicherung als Erkenntnisobjekt hat.

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Verspätung

Verspätungsanzeigen auf einer Abfahrtstafel Verspätete und stornierte Flüge in London Heathrow Eine Verspätung liegt vor, wenn Ereignisse, Personen, Transport- oder Verkehrsmittel nicht zum erwarteten, vereinbarten oder planmäßigen Zeitpunkt beginnen, eintreffen, starten, enden oder ankommen, sondern erst danach.

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Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

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Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (abgekürzt VSD) stellt einen Sonderfall des Vertrages zugunsten Dritter dar.

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Vertrag zugunsten Dritter

Ein schuldrechtlicher Vertrag, der im Rahmen seiner inter partes-Wirkung grundsätzlich nur die Vertragsparteien bindet, kann mittels entsprechender Abrede ausnahmsweise zu einem Vertrag zugunsten Dritter (VzD) ausgestaltet werden.

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Vertragspartei

Als Vertragspartei (oder Vertragspartner) wird in der Rechtsgeschäftslehre eine durch einen Vertrag berechtigte und verpflichtete Person bezeichnet.

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Vertragsverletzung

Unter einer Vertragsverletzung (auch: Vertragsbruch oder Vertragsstörung) versteht man im Vertragsrecht die Verletzung einer sich aus einem Vertrag ergebenden Haupt- oder Nebenpflicht.

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Vorleistung (Recht)

Unter Vorleistung versteht man bei gegenseitigen Verträgen die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, eine Leistung vor der vertraglich vorgesehenen Gegenleistung zu bewirken.

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Vorratsschuld

Vorratsschuld ist ein Begriff aus dem Schuldrecht.

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Werktag

Als Werktag gilt allgemein jeder Tag, der nicht Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist.

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Werkvertrag

Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen.

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Werkvertrag (Deutschland)

Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil (Unternehmer) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen.

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Wertersatz

Wertersatz ist ein Rechtsbegriff, der im Zivilrecht die Entschädigung des Wertes einer dem Geschädigten nicht mehr verfügbaren Sache oder Dienstleistung oder im Strafrecht die dem Täter von Amts wegen eingezogenen Sachen betrifft.

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Wertsicherungsklausel

Die Wertsicherungsklausel (auch Preisklausel) ist eine Klausel in Verträgen, durch die Geldschulden vor Veränderungen des Geldwerts geschützt werden sollen, um sie der Geldentwertung (Inflation) zu entziehen.

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Wertzeichen

Wertzeichen sind bewegliche Sachen, die unabhängig von ihrem geringen Materialwert meist einen aufgedruckten Geldwert verkörpern und gegen Vorlage den Inhaber zum Empfang einer Leistung berechtigen oder eine erbrachte Leistung nachweisen.

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Wiedergutmachung

Wiedergutmachung ist ein spezifisch deutscher Begriff, der durch die deutsche Wiedergutmachungspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg im Zusammenhang mit den durch nationalsozialistisches Unrecht verursachte Schäden entwickelt wurde.

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Zahlung

Unter Zahlung versteht man in der Wirtschaft die Übereignung von Geld vom zahlungspflichtigen Schuldner an den Zahlungsempfänger (Gläubiger).

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Zahlungsgarantie

Die Zahlungsgarantie (oder Zahlungsbürgschaft) sichert den Anspruch des Verkäufers oder Herstellers auf Zahlung des Kaufpreises oder sonstiger Leistungen gegenüber dem Käufer aus einem Vertrag ab.

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Zahlungsstrom

Zahlungsstrom ist in der Wirtschaft eine Stromgröße, die Zahlungsvorgänge zwischen Zahlungspflichtigen und Zahlungsempfängern beschreibt.

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Zahlungsverbot

Zahlungsverbot ist ein durch Gesetz oder staatlichen Hoheitsakt an einen bestimmten Schuldner ausgesprochenes Verbot, Zahlungen zu leisten.

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Zins

Zins ist das Entgelt, das ein Schuldner einem Gläubiger als Gegenleistung für vorübergehend überlassenes Kapital zahlt.

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Zinswucher

Zinswucher ist im Finanzwesen ein wucherisches Rechtsgeschäft, das deutlich überhöhte Zinsen im Vergleich zum aktuellen üblichen Marktzins zum Inhalt hat und deswegen nichtig ist.

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Zivilrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz (Österreich)

Der Bestimmtheitsgrundsatz normiert im österreichischen Zivilrecht, dass Erklärungen, Gegenstände, Leistungen, Gesetze etc.

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Zivilrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz (Liechtenstein)

Der Bestimmtheitsgrundsatz normiert im liechtensteinischen Zivilrecht, dass Erklärungen, Gegenstände, Leistungen, Gesetze etc.

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Zug um Zug (Recht)

Ein Leistungsaustausch Zug um Zug bedeutet im deutschen Schuldrecht, dass der eine Teil nur dann zu leisten hat, wenn auch der andere Teil zur gleichen Zeit leisten kann, BGB.

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Zurückbehaltungsrecht

Das Zurückbehaltungsrecht kommt zum Tragen, wenn der Gläubiger einen Anspruch geltend macht, der Schuldner aber einen fälligen Gegenanspruch hat.

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Zuschuss

Unter einem Zuschuss versteht man im Allgemeinen finanzielle Fördermittel, die einem Wirtschaftssubjekt als Finanzierungshilfe zur Verfügung gestellt werden.

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Zweifelhafte Forderung

Zweifelhafte Forderungen ist ein Begriff aus dem Handelsrecht und dem Rechnungswesen, der die ungewisse Einbringlichkeit von Forderungen beschreibt.

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Zwischenverkauf

Zwischenverkauf bedeutet, dass eine Ware verkauft wird, bevor ein bestimmtes Ereignis eintritt oder eine festgelegte Frist verstrichen ist (Zwischenzeit).

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