4 Beziehungen: Embargo, Interzonenhandel, Kommerzielle Koordinierung, Ministerium für Innerdeutschen Handel, Außenhandel und Materialversorgung.
Embargo
Embargo (von ‚Beschlagnahme‘, ‚Pfändung‘) ist im Außenhandel und in der Außenhandelspolitik das behördliche Verbot des Exports und/oder Imports von Gütern und Dienstleistungen in einen bzw.
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Interzonenhandel
Interzonenhandel bezeichnet zunächst den Transfer von Waren und Dienstleistungen zwischen den Besatzungszonen der Alliierten auf dem Gebiet Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg.
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Kommerzielle Koordinierung
Der Bereich Kommerzielle Koordinierung (BKK), kurz KoKo genannt, wurde am 1.
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Ministerium für Innerdeutschen Handel, Außenhandel und Materialversorgung
Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Unter den Linden 50 (Foto 1965) Ministerium für Innerdeutschen Handel, Außenhandel und Materialversorgung war eine später geänderte Bezeichnung eines der 14 ersten Fachministerien der Deutschen Demokratischen Republik.
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