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Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen

Index Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen

Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e. V. (früher: Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung) ist ein unabhängiger Selbsthilfeverband, der sich seit 1974 für die Stärkung der Rechte der Bewohner aller Heimarten und Wohnformen einsetzt.

8 Beziehungen: BIVA, Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, DIN SPEC 33454, Heimvertrag, Heimverzeichnis, K&S Gruppe, Pflegebedürftigkeit, Unterlassungsklagengesetz.

BIVA

Biva ist der Familienname folgender Personen.

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Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (Eigenbezeichnung: BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e. V.) ist ein deutscher Dachverband von Seniorenorganisationen mit Sitz in Bonn.

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DIN SPEC 33454

Die DIN SPEC 33454 ist eine DIN-Spezifikation für die sog.

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Heimvertrag

Der Heimvertrag ist im deutschen Recht ein Vertrag zwischen einem Unternehmer (Heimträger) und einem volljährigen Verbraucher (Heimbewohner), in dem sich der Unternehmer zur Überlassung von Wohnraum und zur Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen verpflichtet, die der Bewältigung eines durch Lebensalter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung bedingten Hilfebedarfs dienen.

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Heimverzeichnis

Das Heimverzeichnis (Abkürzung: HVZ) ist als Projekt der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA e.V.) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Soziale Infrastruktur (ISIS) gestartet.

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K&S Gruppe

Die K&S Gruppe mit Sitz in Sottrum ist ein Betreiber von voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland.

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Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person mit Krankheit oder Behinderung, häufig altersbedingt, ihren Alltag dauerhaft nicht mehr selbständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist.

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Unterlassungsklagengesetz

Das deutsche Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) wurde im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung 2002 erlassen.

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Leitet hier um:

BundesInteressenVertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung, Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung.

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