10 Beziehungen: Abkürzungen/Gesetze und Recht, Beförderungsvertrag, Binnenschiffahrtsgesetz, Binnenschifffahrt, Frachtvertrag, Montrealer Übereinkommen, Obhutshaftung, Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt, Transportrecht (Deutschland), Verfrachter.
Abkürzungen/Gesetze und Recht
Viele, aber nicht alle, Fachautoren kürzen ohne Punkt und Leerzeichen ab: So wird die Abbreviatur für in der Regel, normalerweise i. d. R., mit idR abbreviert.
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Beförderungsvertrag
Der Beförderungsvertrag ist im Transportwesen ein Vertrag, der die Beförderung von Personen, Gepäck und/oder Frachtgut zum Inhalt hat.
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Binnenschiffahrtsgesetz
Das deutsche Binnenschiffahrtsgesetz (BinSchG) vom 15.
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Binnenschifffahrt
Dichter Verkehr auf dem Rhein in Köln Gastankschiff Binnenschifffahrt (älter Binnenschiffahrt) ist die überwiegend gewerbliche Schifffahrt auf Binnengewässern und Binnenwasserstraßen, also auf Flüssen, Kanälen und Seen im Bereich des Güter- und Personentransports.
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Frachtvertrag
Ein Frachtvertrag ist im Frachtgeschäft ein spezieller Beförderungsvertrag über den Transport von Frachtgütern.
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Montrealer Übereinkommen
Das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, kurz: Montrealer Übereinkommen (Abk. MÜ) regelt Haftungsfragen im internationalen zivilen Luftverkehr, das heißt sowohl Fragen des Gütertransports als auch Fragen der Personenbeförderung.
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Obhutshaftung
Die Obhutshaftung ist im Transportwesen die Haftung verschiedener Transportunternehmen während des Transports von Frachtgut oder im Lagergeschäft die Haftung der Lagerhalter bei der Lagerung von übernommenem Lagergut.
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Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt
Das Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt vom 4.
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Transportrecht (Deutschland)
Das Transportrecht ist ein Teilgebiet des Handelsrechts.
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Verfrachter
Verfrachter ist ein Rechtsbegriff des Seehandelsrechts für die Vertragspartei des Befrachters, die sich zur Übernahme, zum Transport des Frachtguts auf einem Handelsschiff und zur Ablieferung an den Empfänger verpflichtet.
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Leitet hier um:
CMNI.