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Bringschuld

Index Bringschuld

Bringschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht und bedeutet, dass Leistungs- und Erfolgsort der Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz des Gläubigers ist.

29 Beziehungen: Al-Aschʿath ibn Qais, Alte Synagoge (Freiburg im Breisgau), Aussteller (Urkunde), Banknote, Begebungsvertrag, Buchgeld, Dynamische Fahrgastinformation, Entkonkretisierung, Erfolgsort (Schuldrecht), Gattungsschuld, Gefahrübergang, Geißbockversteigerung, Gutschrift, Handelskauf, Holschuld, Incoterms, Konkretisierung, Leistungsort, Ortsveränderung, Schickschuld, Schuld (Privatrecht), Schuldner, Schuldrecht (Deutschland), Segeln, Tilgung (Geldverkehr), Verpflichtetsein, Versendungskauf, Welt-Anti-Doping-Agentur, Zufälliger Untergang.

Al-Aschʿath ibn Qais

Abū Muhammad al-Aschʿath ibn Qais al-Kindī (* ca. 599; † 5. März 661 in Kufa) war der letzte König aus dem arabischen Stamm der Kinda im Hadramaut und spielte eine wichtige Rolle in der frühen Geschichte des Islams.

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Alte Synagoge (Freiburg im Breisgau)

Die Alte Synagoge, Blick von Südwesten. Fotografie von 1896 Die als Alte Synagoge bezeichnete Synagoge am heutigen Platz der Alten Synagoge in Freiburg im Breisgau wurde 1869/70 erbaut und in der Reichspogromnacht 1938 zerstört.

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Aussteller (Urkunde)

Aussteller einer Urkunde ist, wer sich die in der Urkunde verkörperte Erklärung kraft seiner Unterschrift zurechnen lassen muss, weil er geistig hinter der Urkunde steht und sich an ihren Inhalt gebunden fühlt.

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Banknote

Poster mit Banknoten aus vielen Ländern alternativtext.

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Begebungsvertrag

Unter Begebungsvertrag wird im Wertpapierrecht ein Vertrag zwischen dem Aussteller und dem ersten Inhaber eines Wertpapiers verstanden.

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Buchgeld

Buchgeld (auch Giralgeld (von zu) oder Geschäftsbankengeld) ist, als Forderung auf Bargeld, ein Zahlungsmittel, das im Bankwesen durch Übertragung von Girokonto zu Girokonto mittels Buchungen genutzt werden kann.

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Dynamische Fahrgastinformation

Eine dynamische Fahrgastinformation (DFI, auch DyFa) soll Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr über die aktuell angebotenen Fahrten unterrichten.

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Entkonkretisierung

Der Begriff Entkonkretisierung beschreibt im deutschen Allgemeinen Schuldrecht den Vorgang, bei dem eine einmal eingetretene Konkretisierung rückgängig gemacht wird.

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Erfolgsort (Schuldrecht)

Der Erfolgsort bezeichnet im Schuldrecht den Ort, an dem der Erfolg einer geschuldeten Leistung eintritt.

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Gattungsschuld

Gattungsschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht.

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Gefahrübergang

Gefahrübergang ist ein zivilrechtlicher Rechtsbegriff, der im Schuldrecht den Zeitpunkt beschreibt, zu dem das Risiko der Verschlechterung oder des Verlusts der geschuldeten Sache vom Schuldner auf den Gläubiger übergeht.

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Geißbockversteigerung

Stadtbüttel von Lambrecht mit dem Tributbock (2018) Die Deidesheimer Geißbockversteigerung ist ein altes Stadtfest in der Form eines Historienspiels, das jedes Jahr am Dienstag nach Pfingsten in der vorderpfälzischen Stadt Deidesheim an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz) gefeiert wird.

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Gutschrift

Unter Gutschrift versteht man im Bankwesen die einen Habensaldo erhöhende und den Sollsaldo vermindernde oder in einen Habensaldo verwandelnde Habenbuchung auf einem Bankkonto.

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Handelskauf

Als Handelskauf wird ein Kaufvertrag bezeichnet, der für mindestens eine der beteiligten Parteien ein Handelsgeschäft ist.

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Holschuld

Holschuld ist ein Begriff aus dem Schuldrecht und bedeutet, dass Leistungs- und Erfolgsort beim Schuldner liegt.

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Incoterms

Incoterms (Abkürzung aus; bzw. INCO-Bedingungen) sind eine Reihe freiwilliger Klauseln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel.

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Konkretisierung

Als Konkretisierung („zusammengewachsen, verdichtet, zusammengesetzt“) bezeichnet man umgangssprachlich einen kognitiven Prozess, bei dem eine vorausgegangene Abstraktion durch genauere Details ersetzt wird.

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Leistungsort

Als Leistungsort bezeichnet man im deutschen Zivilrecht den Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung vorzunehmen hat, die er kraft schuldrechtlicher Verpflichtung erbringen muss.

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Ortsveränderung

Um eine Ortsveränderung handelt es sich, wenn Personen oder Güter den Standort wechseln.

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Schickschuld

Die Schickschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht Deutschlands, wonach der Leistungsort (Erfüllungsort) beim Schuldner liegt, denn seine Leistungshandlung liegt im Absenden, und der Erfolgsort beim Gläubiger.

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Schuld (Privatrecht)

Schuld bedeutet im Privatrecht die von einem Schuldner gegenüber seinem Gläubiger übernommene Leistungspflicht (Schuldpflicht).

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

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Segeln

Segeln ist die Fortbewegung eines Segelschiffs oder eines Segelboots unter Nutzung der Windenergie.

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Tilgung (Geldverkehr)

Tilgung nennt man im Finanzwesen die planmäßige oder außerplanmäßige Rückzahlung von Schulden.

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Verpflichtetsein

Im deutschen Zivilrecht ist ein Träger von Rechten verpflichtet, wenn sich aus einem Schuldverhältnis Ansprüche gegen ihn richten (vgl.  Bürgerliches Gesetzbuch|BGB).

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Versendungskauf

Der Versendungskauf ist ein Kaufvertrag, bei dem der Verkäufer auf Verlangen des Käufers den Versand der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort übernimmt oder von Dritten durchführen lässt.

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Welt-Anti-Doping-Agentur

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA, englisch World Anti-Doping Agency) ist eine internationale Nichtregierungsorganisation mit Sitz in Montreal, die weltweit Maßnahmen gegen Doping im Leistungssport organisiert.

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Zufälliger Untergang

Unter der Gefahr des zufälligen Untergangs, einem unbestimmten Rechtsbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), ist die von keiner Vertragspartei zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu verstehen.

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