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Ausländische Haushaltshilfe

Index Ausländische Haushaltshilfe

Eine ausländische Haushaltshilfe ist eine Haushaltshilfe, die in einem anderen als dem eigenen Staat erwerbstätig ist.

16 Beziehungen: Altenpfleger, Arbeitsmigration, Beschäftigungsverordnung, Care-Migration, Frauenarbeit, Globale Betreuungskette, Grauer Markt, Haushaltsscheck, Hauspersonal, Häusliche Pflege, Kafala, Privathaushalt, Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, Schwarzarbeit, Silvio Berlusconi, Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Altenpfleger

Geburtstag einer Heimbewohnerin Altenpflegerinnen und Altenpfleger pflegen und betreuen kranke bzw.

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Arbeitsmigration

Unter Arbeitsmigration (oder Erwerbsmigration) wird in der Arbeitswissenschaft und Volkswirtschaftslehre jede Migration verstanden, die überwiegend die Aufnahme oder den Wechsel einer Erwerbstätigkeit zum Ziel hat.

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Beschäftigungsverordnung

Die Beschäftigungsverordnung (BeschV) regelt, unter welchen Voraussetzungen ausländische Arbeitnehmer und bereits in Deutschland lebende Ausländer zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen werden können.

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Care-Migration

Der Begriff Care-Migration umschreibt ein Arrangement, bei dem Migrantinnen, vornehmlich aus Mittel- und Osteuropa, dauerhaft oder in der spezifischen Form der „Pendelmigration“ in Privathaushalten von pflege- und hilfebedürftigen Personen arbeiten.

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Frauenarbeit

Frau mit Tochter bei der Hausarbeit in Deutschland, 2007 Erwerbsquote von Frauen im Alter von 15 bis 64 Jahren (2019) Frauenarbeit bedeutet heute im engeren Sinne die Erwerbstätigkeit von Frauen, ferner sämtliche Aufgaben (zum Beispiel Kinderbetreuung, Mithilfe im familiären Betrieb), die Frauen durch eine soziale Rolle zugeordnet werden, sowie das Engagement im Bereich von Interessenvertretung, Bildung und so weiter zugunsten von Frauen.

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Globale Betreuungskette

Als globale Betreuungskette bezeichnet man in der Soziologie eine staatenübergreifende Umverteilung von Betreuungsaufgaben innerhalb von Bevölkerungsgruppen.

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Grauer Markt

Der Graue Markt ist in der Wirtschaft ein Markt, auf dem Handelsobjekte gehandelt werden, deren Vertriebswege durch die Hersteller oder Absatzketten nicht autorisiert sind.

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Haushaltsscheck

Der Haushaltsscheck ist nach deutschem Sozialversicherungsrecht eine vereinfachte Meldung gegenüber der Einzugsstelle für einen in einem privaten Haushalt beschäftigten Arbeitnehmer, der haushaltsnahe Arbeiten entrichtet, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig 520 Euro (bis Oktober 2022: 450 Euro) im Monat nicht übersteigt.

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Hauspersonal

Hausangestellte in den Vereinigten Staaten im Jahr 1914 Hauspersonal bezeichnet Arbeitnehmer, die vor allem in Privathaushalten tätig sind, um Haus- und Familienarbeiten auszuführen.

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Häusliche Pflege

Pflege im häuslichen Umfeld Häusliche Pflege bezeichnet die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen in ihrer häuslichen Umgebung.

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Kafala

Kafala bezeichnet ein System der Bürgschaft, das in der Arabischen Welt, vor allem aber in den arabischen Golfstaaten und in manchen anderen Staaten des Nahen Ostens bei Arbeitnehmern und Investoren aus Drittländern angewandt wird.

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Privathaushalt

Ein Privathaushalt oder Haushalt (auch Hausstand oder Haushaltsgemeinschaft) ist im ökonomischen Sinne eine aus mindestens einer natürlichen Person bestehende Wirtschaftseinheit. In der Rechts- und Verwaltungssprache verfügt jeder Haushalt über einen Haushaltsvorstand (heute eher: Haupteinkommensbezieher). Sofern ein privater Haushalt aus mehreren Personen besteht (Mehrpersonenhaushalt), sind einige dieser Personen häufig verheiratet oder verwandt (Familie). Der Haushalt einer allein lebenden Person (Single) wird als Einpersonenhaushalt bezeichnet. Eine Wohngemeinschaft (WG) besteht im Allgemeinen aus mehreren einzelnen Haushalten. Je nach Definition von Haushalt und Charakter der WG kann sie aber auch einen Mehrpersonenhaushalt bilden. Ist der Haushalt räumlich und organisatorisch eng an ein wirtschaftliches Unternehmen (z. B. Ladengeschäft) gekoppelt, spricht man auch von einem Geschäftshaushalt. In der amtlichen Statistik zählt als privater Haushalt jede zusammen wohnende und eine wirtschaftende Einheit bildende Personengemeinschaft sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften. Personen in Alters- oder Pflegeheimen, Kasernen und ähnlichen Einrichtungen, die dort keinen eigenen Haushalt führen, zählen hingegen zu den Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Personen können darüber hinaus neben ihrem Hauptwohnsitz an einem weiteren Wohnsitz (Nebenwohnsitz) einem Haushalt angehören und werden in diesem Fall doppelt gezählt. Die Bevölkerung in Privathaushalten weicht deshalb geringfügig von der Einwohnerzahl (also der Bevölkerung am Hauptwohnsitz) ab.

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Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 12.

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Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist die Ausführung von Dienst- oder Werkleistungen unter Verstoß gegen Steuerrecht, unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht, unter Umgehung von Mitteilungspflichten gegenüber den Behörden und Sozialträgern oder ohne Gewerbeanmeldung beziehungsweise Eintragung in die Handwerksrolle, obwohl ein Gewerbe oder Handwerk ausgeübt wird.

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Silvio Berlusconi

Unterschrift von Silvio Berlusconi Silvio Berlusconi (* 29. September 1936 in Mailand, Lombardei; † 12. Juni 2023 in Segrate, Metropolitanstadt Mailand) war ein italienischer Politiker und Unternehmer.

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Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Unter der Vereinbarkeit von Familie und Beruf versteht man seit dem 20. Jahrhundert die Möglichkeit Erwachsener im arbeitsfähigen Alter, sich zugleich Beruf und Karriere einerseits und dem Leben in der Familie und der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen andererseits zu widmen, unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten, die dabei auftreten können.

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AusgehendeEingehende
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