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Verkehrspilotenlizenz

Index Verkehrspilotenlizenz

Die Verkehrspilotenlizenz (amtlich Erlaubnis für Verkehrsluftfahrzeugführer,, kurz ATPL) erlaubt dem Inhaber gewerblich Flugzeuge (ATPL(A)) oder Hubschrauber (ATPL(H)) als verantwortlicher Pilot (Pilot in command, PIC) zu führen, die entsprechend ihrer Zulassung eine Mehrmannbesatzung erfordern (Verkehrsflugzeuge/Verkehrshubschrauber).

14 Beziehungen: Berufspilotenlizenz, Europäische Agentur für Flugsicherheit, Fahrzeit, Flugdienstberater, Höchstabfluggewicht, Instrumentenflug, Instrumentenflugberechtigung, Joint Aviation Authorities, Luftfahrt-Bundesamt, Musterberechtigung, Nachtflug, Privatpilotenlizenz, Verkehrsflugzeug, Verordnung über Luftfahrtpersonal.

Berufspilotenlizenz

Als Lizenz für Berufspiloten (CPL) wird eine Berechtigung für Piloten bezeichnet, um gegen Bezahlung Flüge als verantwortlicher Pilot durchführen zu dürfen.

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Europäische Agentur für Flugsicherheit

Sitz der EASA in Köln Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) ist die Flugsicherheitsbehörde der Europäischen Union für die zivile Luftfahrt.

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Fahrzeit

Fahrzeit (oder Fahrtdauer, Fahrtzeit) ist der Zeitraum, den ein Fahrzeug für eine bestimmte Wegstrecke benötigt, um durch eine Ortsveränderung vom Ausgangsort zum Zielort zu gelangen.

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Flugdienstberater

Ein Flugdienstberater ist ein Mitarbeiter einer Fluggesellschaft, der für die Flugvorbereitung und die bodenseitige Betreuung von Flügen zuständig ist.

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Höchstabfluggewicht

Zusammensetzung des Abfluggewichts Das Höchstabfluggewicht (MTOW; offiziell: Höchstabflugmasse, engl. maximum take off mass, MTOM, oder Höchstzulässige Startmasse) ist das maximale Startgewicht von Luftfahrzeugen.

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Instrumentenflug

Cessna Citation C525 Instrumentenflug (umgangssprachlich auch Blindflug) ist das Führen von Luftfahrzeugen ohne bei der Fluglage Bezug auf äußere, optisch wahrnehmbare Anhaltspunkte zu haben.

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Instrumentenflugberechtigung

Die Instrumentenflugberechtigung (en. Instrument Rating, Abk.: IR) berechtigt zum Führen von Luftfahrzeugen nach Instrumentenflugregeln (en. Instrument Flight Rules, Abk.: IFR genannt).

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Joint Aviation Authorities

Die Joint Aviation Authorities (JAA) waren ein Zusammenschluss der zivilen Luftfahrtbehörden von 34 europäischen Ländern und ein technisches Gremium innerhalb der Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz.

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Luftfahrt-Bundesamt

Gebäude des Luftfahrt-Bundesamtes in Braunschweig-Waggum Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig ist die Bundesoberbehörde für die Aufgaben der zivilen Luftfahrt in Deutschland.

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Musterberechtigung

Eine Musterberechtigung (englisch Type Rating) berechtigt zum Führen eines bestimmten Luftfahrzeugmusters.

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Nachtflug

Ein Nachtflug ist ein während der Nachtzeit durchgeführter Flug.

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Privatpilotenlizenz

US FAA Private Pilot Certificate EASA Segelfluglizenz Die Lizenz für Privatpiloten (PPL) ist eine nach den Richtlinien der Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) festgelegte Erlaubnis zum Führen von Luftfahrzeugen.

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Verkehrsflugzeug

Boeing 747 Ein Verkehrsflugzeug (umgangssprachlich Verkehrsmaschine) ist ein Flugzeug, das von Fluggesellschaften, Frachtfluggesellschaften und Privatbetreibern im öffentlichen Verkehr betrieben wird und dessen hauptsächlicher Einsatzzweck der kommerziell ausgerichtete Transport von Passagieren oder Frachtgut ist.

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Verordnung über Luftfahrtpersonal

Die Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) regelte die Ausbildung und Lizenzierung von Luftfahrtpersonal in Deutschland.

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Leitet hier um:

ATPL, Airline Transport Pilot Licence, Airline Transport Pilot License, Lizenz für Verkehrspiloten.

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