14 Beziehungen: Berufspilotenlizenz, Europäische Agentur für Flugsicherheit, Fahrzeit, Flugdienstberater, Höchstabfluggewicht, Instrumentenflug, Instrumentenflugberechtigung, Joint Aviation Authorities, Luftfahrt-Bundesamt, Musterberechtigung, Nachtflug, Privatpilotenlizenz, Verkehrsflugzeug, Verordnung über Luftfahrtpersonal.
Berufspilotenlizenz
Als Lizenz für Berufspiloten (CPL) wird eine Berechtigung für Piloten bezeichnet, um gegen Bezahlung Flüge als verantwortlicher Pilot durchführen zu dürfen.
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Europäische Agentur für Flugsicherheit
Sitz der EASA in Köln Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) ist die Flugsicherheitsbehörde der Europäischen Union für die zivile Luftfahrt.
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Fahrzeit
Fahrzeit (oder Fahrtdauer, Fahrtzeit) ist der Zeitraum, den ein Fahrzeug für eine bestimmte Wegstrecke benötigt, um durch eine Ortsveränderung vom Ausgangsort zum Zielort zu gelangen.
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Flugdienstberater
Ein Flugdienstberater ist ein Mitarbeiter einer Fluggesellschaft, der für die Flugvorbereitung und die bodenseitige Betreuung von Flügen zuständig ist.
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Höchstabfluggewicht
Zusammensetzung des Abfluggewichts Das Höchstabfluggewicht (MTOW; offiziell: Höchstabflugmasse, engl. maximum take off mass, MTOM, oder Höchstzulässige Startmasse) ist das maximale Startgewicht von Luftfahrzeugen.
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Instrumentenflug
Cessna Citation C525 Instrumentenflug (umgangssprachlich auch Blindflug) ist das Führen von Luftfahrzeugen ohne bei der Fluglage Bezug auf äußere, optisch wahrnehmbare Anhaltspunkte zu haben.
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Instrumentenflugberechtigung
Die Instrumentenflugberechtigung (en. Instrument Rating, Abk.: IR) berechtigt zum Führen von Luftfahrzeugen nach Instrumentenflugregeln (en. Instrument Flight Rules, Abk.: IFR genannt).
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Joint Aviation Authorities
Die Joint Aviation Authorities (JAA) waren ein Zusammenschluss der zivilen Luftfahrtbehörden von 34 europäischen Ländern und ein technisches Gremium innerhalb der Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz.
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Luftfahrt-Bundesamt
Gebäude des Luftfahrt-Bundesamtes in Braunschweig-Waggum Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig ist die Bundesoberbehörde für die Aufgaben der zivilen Luftfahrt in Deutschland.
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Musterberechtigung
Eine Musterberechtigung (englisch Type Rating) berechtigt zum Führen eines bestimmten Luftfahrzeugmusters.
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Nachtflug
Ein Nachtflug ist ein während der Nachtzeit durchgeführter Flug.
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Privatpilotenlizenz
US FAA Private Pilot Certificate EASA Segelfluglizenz Die Lizenz für Privatpiloten (PPL) ist eine nach den Richtlinien der Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) festgelegte Erlaubnis zum Führen von Luftfahrzeugen.
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Verkehrsflugzeug
Boeing 747 Ein Verkehrsflugzeug (umgangssprachlich Verkehrsmaschine) ist ein Flugzeug, das von Fluggesellschaften, Frachtfluggesellschaften und Privatbetreibern im öffentlichen Verkehr betrieben wird und dessen hauptsächlicher Einsatzzweck der kommerziell ausgerichtete Transport von Passagieren oder Frachtgut ist.
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Verordnung über Luftfahrtpersonal
Die Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) regelte die Ausbildung und Lizenzierung von Luftfahrtpersonal in Deutschland.
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Leitet hier um:
ATPL, Airline Transport Pilot Licence, Airline Transport Pilot License, Lizenz für Verkehrspiloten.