5 Beziehungen: Bauernstand, Landgut, Landwirt, Ratkovo (Serbien), Reichserbhofgesetz.
Bauernstand
Freie Bauern aus Ruokolahti, Finnland (Severin Falkman, 1882) Der Bauernstand (auch die Bauernschaft, das Bauerntum) besteht aus Eigentümern oder Pächtern, die als Hauptberuf selbständig einen landwirtschaftlichen Familienbetrieb betreiben.
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Landgut
Landgut ist ein Rechtsbegriff, der im Bürgerlichen Gesetzbuch auf bestimmte landwirtschaftliche Betriebe angewandt wird und vor allem für die erbrechtliche Privilegierung landwirtschaftlichen Grundbesitzes im Bereich des Anerbenrechts von Bedeutung ist.
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Landwirt
Modernes landwirtschaftliches Gespann Landwirtschaft in Vietnam: Pflügen mit einem Wasserbüffel als Zugtier Arbeiter in einem Reisfeld, Bangladesch Landwirt, auch Bauer (von mittelhochdeutsch gebûre „Mitbewohner, Nachbar, Dorfgenosse“), veraltet Ökonom, ist ein Beruf der Landwirtschaft.
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Ratkovo (Serbien)
Die Serbisch-orthodoxe Kirche Hl. Großmärtyrer Georg im Dorf Ratkovo (bis 1948 Parabuć) ist ein Dorf in der Opština Odžaci im Okrug Zapadna Bačka der autonomen Provinz Vojvodina in Serbien mit etwa 4200 Einwohnern (Stand: 2002).
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Reichserbhofgesetz
Kennzeichnung eines Gehöftes als „Erbhof“ Das Reichserbhofgesetz für das Dritte Reich wurde am 29. September 1933, zwei Tage vor dem ersten Reichserntedankfest, von der nationalsozialistischen Regierung erlassen.