Logo
Unionpedia
Kommunikation
Jetzt bei Google Play
Neu! Laden Sie Unionpedia auf Ihrem Android™-Gerät herunter!
Frei
Schneller Zugriff als Browser!
 

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Baugenehmigung

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Baugenehmigung

Öffentliches Baurecht (Deutschland) vs. Baugenehmigung

Beim öffentlichen Baurecht handelt es sich in Deutschland um ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts, das Zulässigkeit, Grenzen, Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung des Bodens regelt. Baupolizeilich geprüfter Bauplan einer Garage, 1932 Eine Baugenehmigung (Bauerlaubnis in Österreich; Baubewilligung in der Schweiz und der Freien Hansestadt Bremen) bezeichnet die Genehmigung, bauliche Änderungen vorzunehmen.

Ähnlichkeiten zwischen Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Baugenehmigung

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Baugenehmigung haben 25 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Abstandsfläche, Anfechtungsklage, Aufschiebende Wirkung, Bauanzeige, Bauaufsichtsbehörde, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bauordnungen (Deutschland), Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht, Bauvorbescheid, Bayerische Bauordnung, Bebauungsplan (Deutschland), Beiladung (Recht), Erschließung (Grundstück), Gebot der Rücksichtnahme, Gesetzgebung, Hamburg, Kommunalrecht (Deutschland), Planfeststellung, Teilbaugenehmigung, Verpflichtungsklage, Verwaltungsakt (Deutschland), Vorläufiger Rechtsschutz, Widerspruch (Recht).

Abstandsfläche

Als Abstandsfläche (auch Bauwich) werden im deutschen Bauordnungsrecht die Flächen vor Bauwerken bezeichnet, die von Bebauung freizuhalten sind.

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Abstandsfläche · Abstandsfläche und Baugenehmigung · Mehr sehen »

Anfechtungsklage

Die Anfechtungsklage ist eine Klageart in der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung, in der Finanzgerichtsordnung und dem Sozialgerichtsgesetz.

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Anfechtungsklage · Anfechtungsklage und Baugenehmigung · Mehr sehen »

Aufschiebende Wirkung

Die aufschiebende Wirkung ist in der Rechtswissenschaft eine mögliche Rechtsfolge der Einlegung eines Rechtsbehelfs bzw.

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Aufschiebende Wirkung · Aufschiebende Wirkung und Baugenehmigung · Mehr sehen »

Bauanzeige

Das Bauanzeigeverfahren ist ein bauordnungsrechtliches Verfahren in einzelnen Landesbauordnungen, in dem der Bauherr ein nicht genehmigungsbedürftiges Vorhaben lediglich der Bauaufsichtsbehörde schriftlich unter Einreichung der Bauvorlagen und Erklärungen des Entwurfsverfassers und der anderen Sachverständigen anzeigen muss (§ 62 BbgBauO, § 62a SächsBauO, § 74 SchlHBauO, § 62b ThürBauO, § 62 NBauO).

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Bauanzeige · Bauanzeige und Baugenehmigung · Mehr sehen »

Bauaufsichtsbehörde

Die Bauaufsichtsbehörden (BAB) sind in Deutschland Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechtes.

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Bauaufsichtsbehörde · Bauaufsichtsbehörde und Baugenehmigung · Mehr sehen »

Baugesetzbuch

Das deutsche Baugesetzbuch (BauGB), dessen Vorgänger das Bundesbaugesetz (BBauG) ist, ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts in Deutschland.

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Baugesetzbuch · Baugenehmigung und Baugesetzbuch · Mehr sehen »

Baunutzungsverordnung

Die Baunutzungsverordnung (kurz BauNVO) bestimmt in Deutschland die möglichen Festsetzungen bezüglich Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks (Abschnitt 1 und 2), der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche (Abschnitt 3) in Bauleitplänen.

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Baunutzungsverordnung · Baugenehmigung und Baunutzungsverordnung · Mehr sehen »

Bauordnungen (Deutschland)

Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Landes ist ein Landesgesetz und Kern des jeweiligen Bauordnungsrechts.

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Bauordnungen (Deutschland) · Baugenehmigung und Bauordnungen (Deutschland) · Mehr sehen »

Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht in Deutschland ist neben dem Bauplanungsrecht ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts und steht im Wesentlichen unter der Hoheit der deutschen Länder.

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Bauordnungsrecht · Baugenehmigung und Bauordnungsrecht · Mehr sehen »

Bauplanungsrecht

In Deutschland ist das Bauplanungsrecht (auch: Städtebaurecht) ein Teilgebiet des öffentlichen Baurechts.

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Bauplanungsrecht · Baugenehmigung und Bauplanungsrecht · Mehr sehen »

Bauvorbescheid

Als Bauvorbescheid oder Vorbescheid bezeichnet man im öffentlichen Baurecht eine vor Einreichung eines Bauantrags beantragte verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wären und die selbständig beurteilt werden können (§ 73 der Niedersächsischen Bauordnung).

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Bauvorbescheid · Baugenehmigung und Bauvorbescheid · Mehr sehen »

Bayerische Bauordnung

Die Bayerische Bauordnung (BayBO) ist die Bauordnung des Freistaats Bayern und regelt die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind.

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Bayerische Bauordnung · Baugenehmigung und Bayerische Bauordnung · Mehr sehen »

Bebauungsplan (Deutschland)

Beispiel eines Bebauungsplans (Pullach im Isartal) Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) ist ein Instrument der räumlichen Planung in Deutschland.

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Bebauungsplan (Deutschland) · Baugenehmigung und Bebauungsplan (Deutschland) · Mehr sehen »

Beiladung (Recht)

Als Beiladung bezeichnet man im deutschen Prozessrecht die Möglichkeit, Dritte – also Personen, die weder Kläger noch Beklagter sind – in einem Gerichtsverfahren zu Beteiligten zu machen.

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Beiladung (Recht) · Baugenehmigung und Beiladung (Recht) · Mehr sehen »

Erschließung (Grundstück)

Voraussetzung für die Bebauung ist die gesicherte Erschließung der Grundstücke Erschließung, auch Aufschließung umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines oder mehrerer Grundstücke (Grundstückserschließung).

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Erschließung (Grundstück) · Baugenehmigung und Erschließung (Grundstück) · Mehr sehen »

Gebot der Rücksichtnahme

Das Gebot der Rücksichtnahme oder Rücksichtnahmegebot dient im öffentlichen Nachbarrecht dem Ausgleich kollidierender Privatinteressen bei der Zulassung einander störender Bauvorhaben.

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Gebot der Rücksichtnahme · Baugenehmigung und Gebot der Rücksichtnahme · Mehr sehen »

Gesetzgebung

Die Gesetzgebung ist die Schaffung von Rechtsnormen.

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Gesetzgebung · Baugenehmigung und Gesetzgebung · Mehr sehen »

Hamburg

Vorlage:Infobox Bundesland wie bei den anderen Bundesländern Deutschlands: siehe Diskussion --> Hamburg (regiolektal auch, dialektal), amtlich Freie und Hansestadt Hamburg (Ländercode HH), ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland.

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Hamburg · Baugenehmigung und Hamburg · Mehr sehen »

Kommunalrecht (Deutschland)

Das Kommunalrecht stellt in Deutschland einen Bestandteil des Verwaltungsrechts dar.

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Kommunalrecht (Deutschland) · Baugenehmigung und Kommunalrecht (Deutschland) · Mehr sehen »

Planfeststellung

Die Planfeststellung ist ein in der Bundesrepublik Deutschland in den gesetzlich angeordneten Fällen durchzuführendes besonderes Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen.

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Planfeststellung · Baugenehmigung und Planfeststellung · Mehr sehen »

Teilbaugenehmigung

Als Teilbaugenehmigung bezeichnet man im öffentlichen Baurecht eine verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde nach Einreichung des Bauantrags, aber vor Entscheidung über die Baugenehmigung über einzelne Teile eines Bauvorhabens, z. B.

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Teilbaugenehmigung · Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung · Mehr sehen »

Verpflichtungsklage

Die Verpflichtungsklage ist eine Klageart nach der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Verpflichtungsklage · Baugenehmigung und Verpflichtungsklage · Mehr sehen »

Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Verwaltungsakt (Deutschland) · Baugenehmigung und Verwaltungsakt (Deutschland) · Mehr sehen »

Vorläufiger Rechtsschutz

Unter vorläufigem Rechtsschutz (auch einstweiliger Rechtsschutz oder teils unzutreffend, aber verbreitet Eilverfahren) versteht man im Prozessrecht die Möglichkeit, subjektive Rechte bei Dringlichkeit bereits vor der Entscheidung über eine Klage wirksam zu schützen.

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Vorläufiger Rechtsschutz · Baugenehmigung und Vorläufiger Rechtsschutz · Mehr sehen »

Widerspruch (Recht)

Der Rechtsbegriff Widerspruch (als rechtliche Gegenrede) bezeichnet einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen, ein spezielles Rechtsinstitut des Grundbuchrechts sowie die Möglichkeiten des Wohnraummieters, bei Kündigung des Vermieters gegen diese vorzugehen, oder des Arbeitnehmers, den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber zu verhindern.

Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Widerspruch (Recht) · Baugenehmigung und Widerspruch (Recht) · Mehr sehen »

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Baugenehmigung

Öffentliches Baurecht (Deutschland) verfügt über 105 Beziehungen, während Baugenehmigung hat 84. Als sie gemeinsam 25 haben, ist der Jaccard Index 13.23% = 25 / (105 + 84).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Baugenehmigung. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

Hallo! Wir sind auf Facebook! »