Ähnlichkeiten zwischen Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Baugenehmigung
Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Baugenehmigung haben 25 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Abstandsfläche, Anfechtungsklage, Aufschiebende Wirkung, Bauanzeige, Bauaufsichtsbehörde, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bauordnungen (Deutschland), Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht, Bauvorbescheid, Bayerische Bauordnung, Bebauungsplan (Deutschland), Beiladung (Recht), Erschließung (Grundstück), Gebot der Rücksichtnahme, Gesetzgebung, Hamburg, Kommunalrecht (Deutschland), Planfeststellung, Teilbaugenehmigung, Verpflichtungsklage, Verwaltungsakt (Deutschland), Vorläufiger Rechtsschutz, Widerspruch (Recht).
Abstandsfläche
Als Abstandsfläche (auch Bauwich) werden im deutschen Bauordnungsrecht die Flächen vor Bauwerken bezeichnet, die von Bebauung freizuhalten sind.
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Anfechtungsklage
Die Anfechtungsklage ist eine Klageart in der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung, in der Finanzgerichtsordnung und dem Sozialgerichtsgesetz.
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Aufschiebende Wirkung
Die aufschiebende Wirkung ist in der Rechtswissenschaft eine mögliche Rechtsfolge der Einlegung eines Rechtsbehelfs bzw.
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Bauanzeige
Das Bauanzeigeverfahren ist ein bauordnungsrechtliches Verfahren in einzelnen Landesbauordnungen, in dem der Bauherr ein nicht genehmigungsbedürftiges Vorhaben lediglich der Bauaufsichtsbehörde schriftlich unter Einreichung der Bauvorlagen und Erklärungen des Entwurfsverfassers und der anderen Sachverständigen anzeigen muss (§ 62 BbgBauO, § 62a SächsBauO, § 74 SchlHBauO, § 62b ThürBauO, § 62 NBauO).
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Bauaufsichtsbehörde
Die Bauaufsichtsbehörden (BAB) sind in Deutschland Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechtes.
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Baugesetzbuch
Das deutsche Baugesetzbuch (BauGB), dessen Vorgänger das Bundesbaugesetz (BBauG) ist, ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts in Deutschland.
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Baunutzungsverordnung
Die Baunutzungsverordnung (kurz BauNVO) bestimmt in Deutschland die möglichen Festsetzungen bezüglich Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks (Abschnitt 1 und 2), der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche (Abschnitt 3) in Bauleitplänen.
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Bauordnungen (Deutschland)
Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Landes ist ein Landesgesetz und Kern des jeweiligen Bauordnungsrechts.
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Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht in Deutschland ist neben dem Bauplanungsrecht ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts und steht im Wesentlichen unter der Hoheit der deutschen Länder.
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Bauplanungsrecht
In Deutschland ist das Bauplanungsrecht (auch: Städtebaurecht) ein Teilgebiet des öffentlichen Baurechts.
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Bauvorbescheid
Als Bauvorbescheid oder Vorbescheid bezeichnet man im öffentlichen Baurecht eine vor Einreichung eines Bauantrags beantragte verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wären und die selbständig beurteilt werden können (§ 73 der Niedersächsischen Bauordnung).
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Bayerische Bauordnung
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) ist die Bauordnung des Freistaats Bayern und regelt die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind.
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Bebauungsplan (Deutschland)
Beispiel eines Bebauungsplans (Pullach im Isartal) Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) ist ein Instrument der räumlichen Planung in Deutschland.
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Beiladung (Recht)
Als Beiladung bezeichnet man im deutschen Prozessrecht die Möglichkeit, Dritte – also Personen, die weder Kläger noch Beklagter sind – in einem Gerichtsverfahren zu Beteiligten zu machen.
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Erschließung (Grundstück)
Voraussetzung für die Bebauung ist die gesicherte Erschließung der Grundstücke Erschließung, auch Aufschließung umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines oder mehrerer Grundstücke (Grundstückserschließung).
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Gebot der Rücksichtnahme
Das Gebot der Rücksichtnahme oder Rücksichtnahmegebot dient im öffentlichen Nachbarrecht dem Ausgleich kollidierender Privatinteressen bei der Zulassung einander störender Bauvorhaben.
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Gesetzgebung
Die Gesetzgebung ist die Schaffung von Rechtsnormen.
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Hamburg
Vorlage:Infobox Bundesland wie bei den anderen Bundesländern Deutschlands: siehe Diskussion --> Hamburg (regiolektal auch, dialektal), amtlich Freie und Hansestadt Hamburg (Ländercode HH), ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
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Kommunalrecht (Deutschland)
Das Kommunalrecht stellt in Deutschland einen Bestandteil des Verwaltungsrechts dar.
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Planfeststellung
Die Planfeststellung ist ein in der Bundesrepublik Deutschland in den gesetzlich angeordneten Fällen durchzuführendes besonderes Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen.
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Teilbaugenehmigung
Als Teilbaugenehmigung bezeichnet man im öffentlichen Baurecht eine verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde nach Einreichung des Bauantrags, aber vor Entscheidung über die Baugenehmigung über einzelne Teile eines Bauvorhabens, z. B.
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Verpflichtungsklage
Die Verpflichtungsklage ist eine Klageart nach der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
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Verwaltungsakt (Deutschland)
Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.
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Vorläufiger Rechtsschutz
Unter vorläufigem Rechtsschutz (auch einstweiliger Rechtsschutz oder teils unzutreffend, aber verbreitet Eilverfahren) versteht man im Prozessrecht die Möglichkeit, subjektive Rechte bei Dringlichkeit bereits vor der Entscheidung über eine Klage wirksam zu schützen.
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Widerspruch (Recht)
Der Rechtsbegriff Widerspruch (als rechtliche Gegenrede) bezeichnet einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen, ein spezielles Rechtsinstitut des Grundbuchrechts sowie die Möglichkeiten des Wohnraummieters, bei Kündigung des Vermieters gegen diese vorzugehen, oder des Arbeitnehmers, den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber zu verhindern.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Baugenehmigung
- Was es gemein hat Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Baugenehmigung
- Ähnlichkeiten zwischen Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Baugenehmigung
Vergleich zwischen Öffentliches Baurecht (Deutschland) und Baugenehmigung
Öffentliches Baurecht (Deutschland) verfügt über 105 Beziehungen, während Baugenehmigung hat 84. Als sie gemeinsam 25 haben, ist der Jaccard Index 13.23% = 25 / (105 + 84).
Referenzen
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