Ähnlichkeiten zwischen Unternehmen und Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Unternehmen und Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit haben 8 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Aktiengesellschaft, Aktiengesetz (Deutschland), Deutschland, Diversifikation (Wirtschaft), Genossenschaft, Juristische Person, Rechtsform, Verein.
Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft (Abkürzung der deutschen, österreichischen, liechtensteinischen, schweizerischen und belgischen Rechtsform: AG, in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz SA, für Société Anonyme; Abkürzungen weiterer Länder siehe unten) ist eine privatrechtliche Vereinigung und wird durch das Aktienrecht geregelt.
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Aktiengesetz (Deutschland)
Das deutsche Aktiengesetz (AktG) regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien.
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Deutschland
Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.
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Diversifikation (Wirtschaft)
Diversifikation (oder Diversifizierung) ist in der Betriebswirtschaftslehre eine Strategie von Unternehmen, durch Erweiterung oder Modifizierung der Produkte/Dienstleistungen oder der Geschäftsbereiche oder durch Risikostreuung die Gewinnchancen zu verbessern und/oder Verlustrisiken zu vermindern.
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Genossenschaft
Deutsches Genossenschafts­museum in Delitzsch (Sachsen) und Gründungshaus der ersten gewerblichen Genossenschaft; hier gründete 1849 Hermann Schulze-Delitzsch gemeinsam mit 57 Delitzscher Schuh­machern eine „Schuhmacher-Assoziation“ Genossenschaft oder Kooperative (von Kooperation) bezeichnet einen Zusammenschluss oder Verband von Personen (natürlichen oder juristischen) zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
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Juristische Person
Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.
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Rechtsform
Die Rechtsform ist der durch Gesetze zwingend vorgeschriebene rechtliche Rahmen von Gesellschaften, mit dem einige gesetzlich vorgegebene Strukturmerkmale verbunden sind und mit dem Gesellschaften am Wirtschaftsleben teilnehmen.
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Verein
Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Unternehmen und Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
- Was es gemein hat Unternehmen und Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
- Ähnlichkeiten zwischen Unternehmen und Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Vergleich zwischen Unternehmen und Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Unternehmen verfügt über 171 Beziehungen, während Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit hat 41. Als sie gemeinsam 8 haben, ist der Jaccard Index 3.77% = 8 / (171 + 41).
Referenzen
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