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Suizid und Versuch (StGB)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Suizid und Versuch (StGB)

Suizid vs. Versuch (StGB)

Manet Ein Suizid (veraltet auch Suicid; von lateinisch sui „seiner selbst“ und caedere „fällen, niederschlagen, töten“) ist die vorsätzliche Beendigung des eigenen Lebens. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht Deutschlands ein Deliktsstadium, das zwischen strafloser Tatvorbereitung und Tatvollendung liegt.

Ähnlichkeiten zwischen Suizid und Versuch (StGB)

Suizid und Versuch (StGB) haben 11 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Anstiftung (Deutschland), Beihilfe (Strafrecht), Eventualvorsatz, Fahrlässigkeit, Gift, Strafgesetzbuch (Deutschland), Täter (Strafrecht), Teilnehmer (Strafrecht), Totschlag (Deutschland), Verbrechen, Vorsatz (Recht).

Anstiftung (Deutschland)

Die Anstiftung ist ein Institut des Strafrechtes Deutschlands.

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Beihilfe (Strafrecht)

Der Begriff Beihilfe bezeichnet im deutschen Strafrecht eine Form der Beteiligung an einer Straftat.

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Eventualvorsatz

Der Eventualvorsatz, der auch bedingter Vorsatz (seltener Eventualdolus) genannt wird, ist eine Form des strafrechtlichen Tatbestandsvorsatzes.

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Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit ist ein vor allem in der Rechtssprache geläufiger Fachausdruck.

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Gift

Warnzeichen W016: Warnung vor giftigen Stoffen Als Gift (mittelhochdeutsch für „Schadstoff“, althochdeutsch für „Gabe“) oder Giftstoff, fachsprachlich auch Toxikum, bezeichnet man einen Stoff, der Lebewesen über ihre Stoffwechselvorgänge, durch Eindringen in den Organismus ab einer bestimmten, geringen Dosis einen Schaden zufügen kann.

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Strafgesetzbuch (Deutschland)

Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.

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Täter (Strafrecht)

Täter einer Straftat ist nach Abs. 1 1. Alt.

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Teilnehmer (Strafrecht)

Als Teilnahme werden im deutschen Strafrecht die Begehungsformen der Anstiftung (StGB) und der Beihilfe (StGB) an der Haupttat bezeichnet.

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Totschlag (Deutschland)

Totschlag bezeichnet im deutschen Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die weder die für den Straftatbestand Mord relevanten persönlichen und tatbezogenen Merkmale noch die die Strafandrohung mindernde Kriterien für eine Tötung auf Verlangen erfüllt.

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Verbrechen

Unter einem Verbrechen wird ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden.

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Vorsatz (Recht)

Vorsatz (dolus) bezeichnet im Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Suizid und Versuch (StGB)

Suizid verfügt über 544 Beziehungen, während Versuch (StGB) hat 62. Als sie gemeinsam 11 haben, ist der Jaccard Index 1.82% = 11 / (544 + 62).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Suizid und Versuch (StGB). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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