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Staat und Staatenloser

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Staat und Staatenloser

Staat vs. Staatenloser

Leviathan'' von Thomas Hobbes, eines Grundlagenwerks zur Theorie des modernen Staates Staat (umgangssprachlich bzw. nicht fachspr. auch Land) ist ein mehrdeutiger Begriff verschiedener Sozial- und Staatswissenschaften. Ein Staatenloser ist gemäß dem Staatenlosenübereinkommen der Vereinten Nationen vom 28.

Ähnlichkeiten zwischen Staat und Staatenloser

Staat und Staatenloser haben 11 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bundesverfassungsgericht, De jure / de facto, Land (Deutschland), Nachfolgestaat, Naher Osten, Souveränität, Sowjetunion, Staatsbürgerschaft, Staatsgebiet, Völkerrecht, Vereinte Nationen.

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene.

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De jure / de facto

De jure (in der klassischen lateinischen Form de iure) ist ein lateinischer Ausdruck für „laut Gesetz, rechtlich betrachtet (nach geltendem Recht), legal, offiziell, amtlich“; de facto ist der lateinische Ausdruck für „nach Tatsachen, nach Lage der Dinge, in der Praxis, tatsächlich“ (vgl. in praxi), auch als faktisch („in Wirklichkeit“) bezeichnet.

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Land (Deutschland)

Ein Land (amtliche Bezeichnung in der Gesetzes- und juristischen Fachsprache, im allgemeinen SprachgebrauchIm Duden. Die deutsche Rechtschreibung, hrsg. von der Dudenredaktion, 23. Auflage. Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2004, ISBN 3-411-04013-0, Stichwort: Bundesland, S. 250 findet sich kein Hinweis auf den Gebrauch (allein) in der Umgangssprache; nach Ulrich Ammon et al.: Variantenwörterbuch des Deutschen. Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol, Walter de Gruyter, Berlin 2004, ISBN 3-11-016574-0, S. 150 (Stichwort „Bundesland“) werde das Wort fast nur im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen „alten“ und „neuen“ Bundesländern gebraucht. oft auch Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungs­ordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten.

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Nachfolgestaat

Als Nachfolgestaat (auch Sukzessorstaat oder dementsprechend Sukzessionsstaat) wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein Staat genannt, der das Staatsgebiet oder einen Teil eines zerfallenden oder sich verkleinernden Staates erwirbt oder auf dessen Territorium neu entsteht.

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Naher Osten

Abgrenzung des ''Nahen Ostens'' Der Nahe Osten ist eine geographische Bezeichnung, die heute im Allgemeinen für arabische Staaten Vorderasiens und Israel benutzt wird.

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Souveränität

Unter dem Begriff Souveränität (aus mittellateinisch supernus ‚darüber befindlich‘, ‚überlegen‘) versteht man in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher ''Selbstbestimmung''.

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Sowjetunion

Die Sowjetunion (kurz SU,; vollständige amtliche Bezeichnung: Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, kurz UdSSR, russisch Audio) war ein von der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) zentralistisch regierter, föderativer Vielvölker- und Einparteienstaat, dessen Territorium sich über Osteuropa und den Kaukasus bis nach Zentral- und über das gesamte Nordasien erstreckte.

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Staatsbürgerschaft

Eine Staatsbürgerschaft baut auf der Staatsangehörigkeit auf und kennzeichnet Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört.

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Staatsgebiet

Das Staatsgebiet oder Staatsterritorium (ugs. manchmal auch nur schlicht als Land bezeichnet) ist neben dem Staatsvolk und der Staatsgewalt eines der drei Elemente eines Staates im völkerrechtlichen Sinne.

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Völkerrecht

Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu) ist eine überstaatliche, aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung.

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Vereinte Nationen

Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York City Palais des Nations in Genf UNO-City in Wien Die Vereinten Nationen (kurz VN;, kurz UN; auch Organisation der Vereinten Nationen (OVN) oder UNO (von); (kurz ONU)) sind ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 193 Staaten und als globale internationale Organisation ein uneingeschränkt anerkanntes Völkerrechtssubjekt.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Staat und Staatenloser

Staat verfügt über 316 Beziehungen, während Staatenloser hat 128. Als sie gemeinsam 11 haben, ist der Jaccard Index 2.48% = 11 / (316 + 128).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Staat und Staatenloser. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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