Ähnlichkeiten zwischen Schulleitung und Schulrecht
Schulleitung und Schulrecht haben 11 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Disziplinarrecht, Elternschaft, Elternvertretung, Grundschule, Hauptschule, Integration (Soziologie), Lehrer, Schule, Schulkonferenz, Schulpflicht, Schulträger.
Disziplinarrecht
Das Disziplinarrecht ahndet im öffentlichen Dienst dienstliche Verfehlungen oder Dienstvergehen der Beamten, Richter und Soldaten.
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Elternschaft
Elternschaft bezeichnet die Rolle eines Elternteils für sein Kind, geschlechtsspezifisch unterschieden in Mutterschaft und Vaterschaft (vergleiche auch Elter und Kindheit); sie unterteilt sich in drei Bereiche.
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Elternvertretung
Die Elternvertretung ist ein Mitwirkungsorgan für Eltern an Schulen, Kindertagesstätten und anderen pädagogischen Bildungseinrichtungen.
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Grundschule
Unterricht am ersten Schultag an einer Grundschule in Bayern Grundschule bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland die Schulen, die Kinder der Klassen 1 bis 4 (nur in den Ländern Berlin und Brandenburg Klassen 1 bis 6) besuchen.
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Hauptschule
Hauptschule bezeichnet in Deutschland eine allgemeinbildende Schulform der mittleren Bildung, also auf dem Level 2 nach ISCED-Klassifikation der UNESCO.
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Integration (Soziologie)
Der Begriff Integration ist vom lateinischen integratio (Erneuerung) abgeleitet und bedeutet in der Soziologie die Ausbildung.
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Lehrer
''Der Schulmeister von Eßlingen'' (Dar­stellung aus dem Codex Manesse, um 1340) ''Lehrer Lämpel'' in der Geschichte ''Max und Moritz'' (Wilhelm Busch, 1865) Ein Lehrer (weiblich Lehrerin) ist eine Person, die andere Personen auf einem Gebiet weiterbildet, auf dem sie selber einen Vorsprung an Können, Wissen oder Erfahrung hat.
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Schule
Heinrich-Pestalozzi-Oberschule in Löbau, genannt nach dem schweizerischen Pädagogen Johann Heinrich Pestalozzi Goetheschule Ilmenau, typisches Schulgebäude aus der Gründerzeit Schulklasse Ende 15. Jahrhundert Schulklasse im 18. Jahrhundert Albert Anker: Die Dorfschule von 1848 (1896) PAIGC in Guinea-Bissau in den befreiten Gebieten, 1974 Die Schule (von, Ursprungsbedeutung: „Müßiggang“, „Muße“, später „Studium“, „Vorlesung“), auch Bildungsanstalt oder Lehranstalt genannt, ist eine Institution, deren Bildungsauftrag im Lehren und Lernen, also in der Vermittlung von Wissen und Können durch Lehrer an Schüler, aber auch in der Wertevermittlung und in der Erziehung und Bildung zu mündigen, sich verantwortlich in die Gesellschaft einbringenden Persönlichkeiten besteht.
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Schulkonferenz
Die Schulkonferenz (in Bayern Schulforum, in Niedersachsen Schulvorstand und in Rheinland-Pfalz Schulausschuss genannt) ist das oberste Mitwirkungs- bzw.
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Schulpflicht
Ausflüge in die nähere Umgebung gehörten bereits im 19. Jahrhundert zum Lehrprogramm der Volksschulen. Als Schulpflicht bezeichnet man die gesetzliche Verpflichtung für Kinder, ab einem bestimmten Alter, für Jugendliche und Heranwachsende bis zu einem bestimmten Alter, eine Schule zu besuchen.
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Schulträger
Als Schulträger (in Österreich: Schulerhalter, in Bayern Aufwandsträger) bezeichnet man rechtsfähige Institutionen, die die sächlichen Bedingungen für eine Schuleinrichtung bereitstellen und unterhalten, also die räumlich-technischen Voraussetzungen sowie alle sächlichen Bedingungen zur Sicherung von Unterricht und Erziehung einschließlich der außerschulischen Kooperation.
Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Schulleitung und Schulrecht
- Was es gemein hat Schulleitung und Schulrecht
- Ähnlichkeiten zwischen Schulleitung und Schulrecht
Vergleich zwischen Schulleitung und Schulrecht
Schulleitung verfügt über 28 Beziehungen, während Schulrecht hat 117. Als sie gemeinsam 11 haben, ist der Jaccard Index 7.59% = 11 / (28 + 117).
Referenzen
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