Ähnlichkeiten zwischen Scheinselbständigkeit und Selbständigkeit (beruflich)
Scheinselbständigkeit und Selbständigkeit (beruflich) haben 52 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Arbeitnehmer, Arbeitnehmerähnliche Person, Arbeitsleistung, Arbeitsmarkt, Arbeitsorganisation, Arbeitsrecht (Deutschland), Arbeitsverhältnis, Arbeitszeit, Arztpraxis, Auftraggeber, Ausschließlichkeitsbindung, Österreich, Beschäftigung, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht, Dienstvertrag (Deutschland), Direktionsrecht, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Deutschland), Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Deutschland), Einkommensteuergesetz (Deutschland), Erwerbstätigkeit, Fachliteratur, Freier Beruf (Deutschland), Freier Mitarbeiter, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Gewerbeordnung (Deutschland), Handelsgesetzbuch, Handelsvertreter, Hausgewerbetreibender, ..., Hauspersonal, Heilkunde, Heimarbeit, Indiz, Legislative, Medizinischer Fachangestellter, Rechtsfolge, Rechtsgebiet, Rechtsprechung, Rentner, Schweiz, Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Sozialversicherung (Deutschland), Sozialversicherungen (Schweiz), Steuerrecht (Deutschland), Tarifvertragsgesetz, Unternehmer, Unternehmerrisiko, Vertragspartei, Viertes Buch Sozialgesetzbuch, Vorgesetzter, Weisung (Deutschland). Erweitern Sie Index (22 mehr) »
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
Arbeitnehmer und Scheinselbständigkeit · Arbeitnehmer und Selbständigkeit (beruflich) ·
Arbeitnehmerähnliche Person
Als arbeitnehmerähnliche Person wird in erster Linie eine Arbeitskraft bezeichnet, die zwar selbständiger Unternehmer, aber von einem Auftraggeber wirtschaftlich abhängig ist, wenn sie auch wegen fehlender Eingliederung in eine betriebliche Organisation (anders als ein Arbeitnehmer) nicht persönlich abhängig ist.
Arbeitnehmerähnliche Person und Scheinselbständigkeit · Arbeitnehmerähnliche Person und Selbständigkeit (beruflich) ·
Arbeitsleistung
Bestimmungsgrößen der Arbeitsleistung Unter Arbeitsleistung versteht man in der Wirtschaft das durch Arbeitspersonen innerhalb der Arbeitszeit erbrachte Arbeitsvolumen als Arbeitsergebnis mit einer bestimmten Arbeitsqualität.
Arbeitsleistung und Scheinselbständigkeit · Arbeitsleistung und Selbständigkeit (beruflich) ·
Arbeitsmarkt
Der Arbeitsmarkt ist ein Markt, an dem die Nachfrage nach Arbeitskräften mit dem Angebot von Arbeitskräften zusammentrifft.
Arbeitsmarkt und Scheinselbständigkeit · Arbeitsmarkt und Selbständigkeit (beruflich) ·
Arbeitsorganisation
Die Arbeitsorganisation legt in einer Organisation (Unternehmen, Behörden) die Richtlinien (Delegation, Verantwortung) hinsichtlich Aufgaben und mittelbarer oder unmittelbarer Zusammenarbeit von Arbeitskräften mit Arbeitsobjekten, Arbeitsmitteln, Informations- und Betriebsmitteln sowie Organisationsmitteln am Arbeitsplatz im Rahmen von Arbeits- oder Dienstanweisungen fest.
Arbeitsorganisation und Scheinselbständigkeit · Arbeitsorganisation und Selbständigkeit (beruflich) ·
Arbeitsrecht (Deutschland)
Das deutsche Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht) regelt.
Arbeitsrecht (Deutschland) und Scheinselbständigkeit · Arbeitsrecht (Deutschland) und Selbständigkeit (beruflich) ·
Arbeitsverhältnis
Ein Arbeitsverhältnis ist die rechtliche und soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die durch einen Arbeitsvertrag zustande kommt.
Arbeitsverhältnis und Scheinselbständigkeit · Arbeitsverhältnis und Selbständigkeit (beruflich) ·
Arbeitszeit
Arbeitszeit ist im Arbeitsrecht der Zeitraum, in welchem ein Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nachkommen muss, wobei Arbeitspausen meist nicht mitzählen.
Arbeitszeit und Scheinselbständigkeit · Arbeitszeit und Selbständigkeit (beruflich) ·
Arztpraxis
Trauma-Praxis in Mykonos Museale, aber typische Landpraxis im Burgenland Eine Arztpraxis, in Österreich auch Ordination genannt, umfasst die Räumlichkeiten eines niedergelassenen (praktizierenden) Arztes, in denen er Patienten empfängt, berät, untersucht und therapiert.
Arztpraxis und Scheinselbständigkeit · Arztpraxis und Selbständigkeit (beruflich) ·
Auftraggeber
Auftraggeber ist ein Wirtschaftssubjekt, das dem anderen Vertragspartner einen Auftrag für die Besorgung eines Geschäfts überträgt.
Auftraggeber und Scheinselbständigkeit · Auftraggeber und Selbständigkeit (beruflich) ·
Ausschließlichkeitsbindung
Unter einer Ausschließlichkeitsbindung versteht man im Kartellrecht im engeren Sinn jede exklusive Lieferungs- oder Abnahmeverpflichtung.
Ausschließlichkeitsbindung und Scheinselbständigkeit · Ausschließlichkeitsbindung und Selbständigkeit (beruflich) ·
Österreich
Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.
Österreich und Scheinselbständigkeit · Österreich und Selbständigkeit (beruflich) ·
Beschäftigung
Der Begriff Beschäftigung ist ein Polysem, das je nach Fachgebiet durch die Ausübung einer Tätigkeit gekennzeichnet ist.
Beschäftigung und Scheinselbständigkeit · Beschäftigung und Selbständigkeit (beruflich) ·
Bundesarbeitsgericht
Außenansicht 2011 Großer Sitzungssaal Foyer Japanischer Garten über dem Foyer zu den Sitzungssälen in Höhe der umliegenden Bibliothek Bibliothek Vorhof Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ist das letztinstanzliche Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit und damit einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland.
Bundesarbeitsgericht und Scheinselbständigkeit · Bundesarbeitsgericht und Selbständigkeit (beruflich) ·
Bundessozialgericht
Bundessozialgericht in Kassel (2018) Neuer Haupteingang von Süden Briefmarke anlässlich des 50-jährigen Bestehens Ostseite, früherer Haupteingang Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel ist das oberste Gericht der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland und gehört mit Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht zu den fünf obersten Gerichtshöfen des Bundes.
Bundessozialgericht und Scheinselbständigkeit · Bundessozialgericht und Selbständigkeit (beruflich) ·
Dienstvertrag (Deutschland)
Der Dienstvertrag ist im deutschen Schuldrecht ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Dienstvertrag (Deutschland) und Scheinselbständigkeit · Dienstvertrag (Deutschland) und Selbständigkeit (beruflich) ·
Direktionsrecht
Das Direktionsrecht (auch Weisungsrecht) ist in Deutschland das Recht des Arbeitgebers auf Grundlage des Arbeitsvertrages gegenüber dem Arbeitnehmer, (An-)Weisungen zu erteilen.
Direktionsrecht und Scheinselbständigkeit · Direktionsrecht und Selbständigkeit (beruflich) ·
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Deutschland)
Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gehören in Deutschland zu den in Abs. 1 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Überschusseinkünften.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Deutschland) und Scheinselbständigkeit · Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Deutschland) und Selbständigkeit (beruflich) ·
Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Deutschland)
Einkünfte aus selbständiger Arbeit gehören in Deutschland zu den in Abs. 1 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Gewinneinkünften.
Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Deutschland) und Scheinselbständigkeit · Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Deutschland) und Selbständigkeit (beruflich) ·
Einkommensteuergesetz (Deutschland)
Im Einkommensteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland wird die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen geregelt.
Einkommensteuergesetz (Deutschland) und Scheinselbständigkeit · Einkommensteuergesetz (Deutschland) und Selbständigkeit (beruflich) ·
Erwerbstätigkeit
Erwerbstätige sind nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen alle zivilen Erwerbspersonen, also Personen, die als Arbeitnehmer oder Selbständige beziehungsweise mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Arbeit ausüben.
Erwerbstätigkeit und Scheinselbständigkeit · Erwerbstätigkeit und Selbständigkeit (beruflich) ·
Fachliteratur
Die Fachliteratur, je nach Definition auch Fachprosa genannt, ist ein Teilgebiet der nichtbelletristischen Literatur.
Fachliteratur und Scheinselbständigkeit · Fachliteratur und Selbständigkeit (beruflich) ·
Freier Beruf (Deutschland)
Ein freier Beruf oder Freiberuf ist ein selbständig ausgeübter wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Beruf.
Freier Beruf (Deutschland) und Scheinselbständigkeit · Freier Beruf (Deutschland) und Selbständigkeit (beruflich) ·
Freier Mitarbeiter
Freie Mitarbeiter sind im Arbeitsrecht selbständige Arbeitskräfte, die aufgrund eines freien Dienst- oder Werkvertrages Aufträge selbständig und in der Regel persönlich ausführen, ohne dabei Arbeitnehmer des Auftraggebers zu sein.
Freier Mitarbeiter und Scheinselbständigkeit · Freier Mitarbeiter und Selbständigkeit (beruflich) ·
Gewerbe
Ein Gewerbe ist jede erlaubte wirtschaftliche selbständige Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher Tätigkeit und der Urproduktion.
Gewerbe und Scheinselbständigkeit · Gewerbe und Selbständigkeit (beruflich) ·
Gewerbeanmeldung
Gewerbeschein 1913 vom Bezirksausschuss Stralsund Wandergewerbeschein 1913 vom Bezirksausschuss Stralsund Gewerbeanmeldung von 1957 Eine Gewerbeanmeldung (oder Gewerbeanzeige) ist ein Vorgang, durch den ein Gewerbebetrieb bei der zuständigen Behörde angemeldet wird.
Gewerbeanmeldung und Scheinselbständigkeit · Gewerbeanmeldung und Selbständigkeit (beruflich) ·
Gewerbeordnung (Deutschland)
Die Gewerbeordnung (GewO) ist ein deutsches Gesetz, das die Gewerbefreiheit inhaltlich bestimmt und beschränkt.
Gewerbeordnung (Deutschland) und Scheinselbständigkeit · Gewerbeordnung (Deutschland) und Selbständigkeit (beruflich) ·
Handelsgesetzbuch
Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.
Handelsgesetzbuch und Scheinselbständigkeit · Handelsgesetzbuch und Selbständigkeit (beruflich) ·
Handelsvertreter
Der Handelsvertreter ist gemäß Abs.
Handelsvertreter und Scheinselbständigkeit · Handelsvertreter und Selbständigkeit (beruflich) ·
Hausgewerbetreibender
Ein Hausgewerbetreibender ist eine selbständig tätige natürliche Person, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften gewerblich arbeitet, auch wenn er Roh- oder Hilfsstoffe selbst beschafft oder vorübergehend für eigene Rechnung tätig ist.
Hausgewerbetreibender und Scheinselbständigkeit · Hausgewerbetreibender und Selbständigkeit (beruflich) ·
Hauspersonal
Hausangestellte in den Vereinigten Staaten im Jahr 1914 Hauspersonal bezeichnet Arbeitnehmer, die vor allem in Privathaushalten tätig sind, um Haus- und Familienarbeiten auszuführen.
Hauspersonal und Scheinselbständigkeit · Hauspersonal und Selbständigkeit (beruflich) ·
Heilkunde
„Im Haus eines Medizinmannes“, Postkarte von I. M. Lvov (1912) Der Begriff Heilkunde bezeichnet die Gesamtheit der menschlichen Kenntnisse und Fähigkeiten über die Entstehung, Heilung und Verhinderung (Prävention) von Krankheiten.
Heilkunde und Scheinselbständigkeit · Heilkunde und Selbständigkeit (beruflich) ·
Heimarbeit
Zwei Mädchen binden Kunstblumen in Heimarbeit, New York (1924). Homeoffice mit Katze Heimarbeit ist eine dezentrale Arbeitsorganisation, bei der eine Arbeitskraft ihre Arbeitsstätte selbst wählt (meist die Wohnung), der Unternehmer die Arbeits- und Produktionsmittel zur Verfügung stellt, die Arbeitskraft im Auftrag des Unternehmers bestimmte Arbeitsaufgaben wahrnimmt und die Arbeitsergebnisse dem Unternehmer überlässt.
Heimarbeit und Scheinselbständigkeit · Heimarbeit und Selbständigkeit (beruflich) ·
Indiz
Das Indiz (von „anzeigen“) ist allgemein ein Anzeichen, von dem sich mit großer Wahrscheinlichkeit auf eine Entwicklung, einen Sachverhalt, eine Situation oder einen Zustand schließen lässt.
Indiz und Scheinselbständigkeit · Indiz und Selbständigkeit (beruflich) ·
Legislative
'''Legislative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Legislative (spätantik ‚Beschließung des Gesetzes‘, von,Gesetz‘ und ferre,tragen‘, davon das PPP latum,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten.
Legislative und Scheinselbständigkeit · Legislative und Selbständigkeit (beruflich) ·
Medizinischer Fachangestellter
Medizinische Fachangestellte (MFA), bis zum 31.
Medizinischer Fachangestellter und Scheinselbständigkeit · Medizinischer Fachangestellter und Selbständigkeit (beruflich) ·
Rechtsfolge
Als Rechtsfolge wird die rechtliche Konsequenz bezeichnet, die durch das Erfüllen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung begründet wird.
Rechtsfolge und Scheinselbständigkeit · Rechtsfolge und Selbständigkeit (beruflich) ·
Rechtsgebiet
Als Rechtsgebiet bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ein Fachgebiet des Rechts, das thematisch auf einer einheitlichen Rechtsquelle beruht.
Rechtsgebiet und Scheinselbständigkeit · Rechtsgebiet und Selbständigkeit (beruflich) ·
Rechtsprechung
Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.
Rechtsprechung und Scheinselbständigkeit · Rechtsprechung und Selbständigkeit (beruflich) ·
Rentner
Schützenpark (1973) Ein Rentner ist eine nicht mehr oder überwiegend nicht mehr erwerbstätige Person, die ihren Lebensunterhalt aus einer Rente, also einer gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistung, bestreitet.
Rentner und Scheinselbständigkeit · Rentner und Selbständigkeit (beruflich) ·
Schweiz
Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.
Scheinselbständigkeit und Schweiz · Schweiz und Selbständigkeit (beruflich) ·
Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) beinhaltet das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland.
Scheinselbständigkeit und Sechstes Buch Sozialgesetzbuch · Sechstes Buch Sozialgesetzbuch und Selbständigkeit (beruflich) ·
Sozialversicherung (Deutschland)
Die gesetzliche Sozialversicherung ist in Deutschland die wichtigste Institution der sozialen Sicherung.
Scheinselbständigkeit und Sozialversicherung (Deutschland) · Selbständigkeit (beruflich) und Sozialversicherung (Deutschland) ·
Sozialversicherungen (Schweiz)
Die Sozialversicherungen sind in der Schweiz die wichtigste Institution der sozialen Sicherung.
Scheinselbständigkeit und Sozialversicherungen (Schweiz) · Selbständigkeit (beruflich) und Sozialversicherungen (Schweiz) ·
Steuerrecht (Deutschland)
Steuererklärungen und -anträge Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt.
Scheinselbständigkeit und Steuerrecht (Deutschland) · Selbständigkeit (beruflich) und Steuerrecht (Deutschland) ·
Tarifvertragsgesetz
Das Tarifvertragsgesetz (TVG) vom 9.
Scheinselbständigkeit und Tarifvertragsgesetz · Selbständigkeit (beruflich) und Tarifvertragsgesetz ·
Unternehmer
Unternehmer ist, wer als natürliche oder juristische Person allein oder gemeinsam mit anderen Mitunternehmern ein Unternehmen betreibt.
Scheinselbständigkeit und Unternehmer · Selbständigkeit (beruflich) und Unternehmer ·
Unternehmerrisiko
Das Unternehmerrisiko ist in der Betriebswirtschaftslehre und im Risikomanagement die Gewinnchance oder Verlustgefahr, die sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergibt.
Scheinselbständigkeit und Unternehmerrisiko · Selbständigkeit (beruflich) und Unternehmerrisiko ·
Vertragspartei
Als Vertragspartei (oder Vertragspartner) wird in der Rechtsgeschäftslehre eine durch einen Vertrag berechtigte und verpflichtete Person bezeichnet.
Scheinselbständigkeit und Vertragspartei · Selbständigkeit (beruflich) und Vertragspartei ·
Viertes Buch Sozialgesetzbuch
Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (auch SGB IV, Sozialgesetzbuch viertes Buch) enthält die gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung in Deutschland.
Scheinselbständigkeit und Viertes Buch Sozialgesetzbuch · Selbständigkeit (beruflich) und Viertes Buch Sozialgesetzbuch ·
Vorgesetzter
Vorgesetzte sind natürliche Personen, die innerhalb einer Organisation (Unternehmen, öffentliche Verwaltung, Behörde, Militär) mit der Befugnis betraut wurden, Weisungen an nachgeordnetes Personal zu erteilen.
Scheinselbständigkeit und Vorgesetzter · Selbständigkeit (beruflich) und Vorgesetzter ·
Weisung (Deutschland)
Das Weisungs- oder Anordnungsrecht ist in Organisationen (Unternehmen und öffentlicher Verwaltung) das Recht, anderen Stellen, Aufgabenträgern oder Rechtssubjekten vorzuschreiben, welche Handlungen vorzunehmen und welche zu unterlassen sind.
Scheinselbständigkeit und Weisung (Deutschland) · Selbständigkeit (beruflich) und Weisung (Deutschland) ·
Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Scheinselbständigkeit und Selbständigkeit (beruflich)
- Was es gemein hat Scheinselbständigkeit und Selbständigkeit (beruflich)
- Ähnlichkeiten zwischen Scheinselbständigkeit und Selbständigkeit (beruflich)
Vergleich zwischen Scheinselbständigkeit und Selbständigkeit (beruflich)
Scheinselbständigkeit verfügt über 133 Beziehungen, während Selbständigkeit (beruflich) hat 149. Als sie gemeinsam 52 haben, ist der Jaccard Index 18.44% = 52 / (133 + 149).
Referenzen
Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Scheinselbständigkeit und Selbständigkeit (beruflich). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter: