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Rechtsprechung und Selbständigkeit (beruflich)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Rechtsprechung und Selbständigkeit (beruflich)

Rechtsprechung vs. Selbständigkeit (beruflich)

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur. Beruflich selbständig ist, wer keinem Direktionsrecht unterliegt, in keine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und seine Arbeitszeit frei bestimmen kann.

Ähnlichkeiten zwischen Rechtsprechung und Selbständigkeit (beruflich)

Rechtsprechung und Selbständigkeit (beruflich) haben 6 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Duden, Legislative, Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Rechtsfrage, Rechtsgebiet, Tätigkeit.

Duden

rahmenlos ''Vollständiges Orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache.'' 1. Auflage, 1880 ''Duden, Orthographisches Wörterbuch,'' 3. Auflage, 1887 Der Duden entstand als ein Rechtschreibwörterbuch der deutschen Sprache.

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Legislative

'''Legislative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Legislative (spätantik ‚Beschließung des Gesetzes‘, von,Gesetz‘ und ferre,tragen‘, davon das PPP latum,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten.

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Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Als Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Mitgliedsländer der EU, kurz EU-Mitgliedstaaten oder EU-Mitgliedsländer, werden die 27 europäischen Staaten bezeichnet, die Mitglied der Europäischen Union (EU) sind.

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Rechtsfrage

Eine aufgeworfene Rechtsfrage lässt sich mit Hilfe der Rechtsanwendung, Subsumtion und Auslegung der Rechtsnormen und/oder der vorhandenen Rechtsprechung durch die rechtliche Würdigung des vorliegenden Tatbestands beantworten.

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Rechtsgebiet

Als Rechtsgebiet bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ein Fachgebiet des Rechts, das thematisch auf einer einheitlichen Rechtsquelle beruht.

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Tätigkeit

Erwerbstätigkeit Tätigkeit (auch Aktivität) bezeichnet ein Handeln des Menschen und kann sowohl körperliche als auch geistige Verrichtungen umfassen.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Rechtsprechung und Selbständigkeit (beruflich)

Rechtsprechung verfügt über 101 Beziehungen, während Selbständigkeit (beruflich) hat 149. Als sie gemeinsam 6 haben, ist der Jaccard Index 2.40% = 6 / (101 + 149).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Rechtsprechung und Selbständigkeit (beruflich). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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