Ähnlichkeiten zwischen Befähigung zum Richteramt und Rechtsanwalt
Befähigung zum Richteramt und Rechtsanwalt haben 6 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Assessor, Bundesnotarordnung, Bundesrechtsanwaltsordnung, Jurist, Notar, Rechtsdienstleistungsgesetz.
Assessor
Ernennungsurkunde eines Volljuristen zum Regierungsassessor – (Ausschnitt), 1939 – Der Reichsarbeitsminister Assessor und Assessorin (von lateinisch assessor bzw. adsessor „Beisitzer, Gehilfe (im Amt)“; Abkürzungen: Ass., Assess.) sind in Deutschland Berufs- und Dienstbezeichnungen, etwa als Regierungsassessor, Studienassessor, Rechtsassessor (Assessor iuris), Bergassessor, Brandassessor oder Bauassessor. Die Bezeichnung darf von Akademikern geführt werden, die nach einem Hochschulstudium und der ersten Staatsprüfung (Staatsexamen) sowie der Absolvierung des staatlichen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) die zweite Staatsprüfung (bei Juristen auch Assessorexamen genannt, veraltet: Akzeß, Akzess, in Bayern vor dem Ersten Weltkrieg auch als Staatskonkurs bezeichnet) abgelegt haben oder die in Laufbahnen, die kein erstes Staatsexamen erfordern, die Große Staatsprüfung für den höheren Dienst abgelegt haben.
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Bundesnotarordnung
Titelseite des Reichsgesetzblatts Teil I vom 15. Februar 1937 mit der Reichsnotarordnung, der ursprünglichen Fassung der heutigen Bundesnotarordnung Die Bundesnotarordnung (BNotO) regelt bundeseinheitlich die Amtstätigkeit der Notare und enthält gesetzliche Bestimmungen über die Bestellung zum Notar, die Amtsausübung, die notariellen Pflichten, die Regelungen bei Abwesenheit und Verhinderung eines Notars, zu Notarvertretern und Notariatsverwaltern (früher Notarverweser), ferner über die Einrichtung und die Aufgaben der Bundesnotarkammer bzw.
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Bundesrechtsanwaltsordnung
Die Bundesrechtsanwaltsordnung regelt das Berufsrecht der Rechtsanwälte in Deutschland, das heißt die Rechte und Pflichten, die der Rechtsanwalt gegenüber Mandanten und Dritten zu beachten hat, sowie diverse weitere berufsrechtliche Fragen.
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Jurist
Als Juristen (von lateinisch ius, das Recht) bezeichnet man Personen, die ein Studium der Rechtswissenschaft mit einer erfolgreich bestandenen Prüfung abgeschlossen haben.
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Notar
Ein junger Notar an seinem Schreibpult (um 1830) Der Notar (von) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.
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Rechtsdienstleistungsgesetz
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt seit dem 1.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Befähigung zum Richteramt und Rechtsanwalt
- Was es gemein hat Befähigung zum Richteramt und Rechtsanwalt
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Vergleich zwischen Befähigung zum Richteramt und Rechtsanwalt
Befähigung zum Richteramt verfügt über 36 Beziehungen, während Rechtsanwalt hat 188. Als sie gemeinsam 6 haben, ist der Jaccard Index 2.68% = 6 / (36 + 188).
Referenzen
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