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Recht und Rechtsetzung

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Recht und Rechtsetzung

Recht vs. Rechtsetzung

Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Unter Rechtsetzung oder Rechtssetzung versteht man die Schaffung von rechtlichen Normen und allgemein verbindlichen Anordnungen, die eine unbestimmte Vielzahl von Fällen regeln, insbesondere im Wege der Gesetzgebung.

Ähnlichkeiten zwischen Recht und Rechtsetzung

Recht und Rechtsetzung haben 25 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Anordnung (Recht), Beschluss (EU), Empfehlung (EU), Europarecht, Exekutive, Fallrecht, Gericht, Gesetz, Gesetzgebung, Gewaltenteilung, Gewohnheitsrecht, Hans Christian Röhl, Klaus F. Röhl, Naturrecht, Positives Recht, Recht, Rechtsetzung der Europäischen Union, Rechtsnorm, Richterrecht, Richtlinie (EU), Satzung (öffentliches Recht), Verordnung, Verordnung (EU), Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Verwaltungsakt (Deutschland).

Anordnung (Recht)

Eine Anordnung ist die durch Gesetz, Urteil oder Verwaltungsakt an eine natürliche oder juristische Person gerichtete Weisung, ein bestimmtes Verhalten (Handlung, Duldung oder Unterlassung) zu befolgen, da andernfalls eine angedrohte Rechtsfolge eintritt.

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Beschluss (EU)

Ein Beschluss (früher Entscheidung) ist ein Rechtsakt der Europäischen Union und als solcher Teil des sekundären Rechts der Union.

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Empfehlung (EU)

Empfehlungen sind Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des Sekundärrechts der Union.

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Europarecht

Überschneidung von Mitgliedschaften in europäischen Organisationen Das Europarecht ist das überstaatliche Recht in Europa.

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Exekutive

'''Exekutive''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche Die Exekutive (im 18. Jahrhundert entlehnt aus zu) ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei Gewalten.

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Fallrecht

Fallrecht ist eine Rechtsordnung, die ihre primäre Rechtsquelle nicht in generellen Gesetzen, sondern in der richterlichen Entscheidung konkreter Fälle hat (Kasuistik).

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Gericht

Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).

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Gesetz

Unter Gesetz versteht man.

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Gesetzgebung

Die Gesetzgebung ist die Schaffung von Rechtsnormen.

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Gewaltenteilung

'''Gewaltenteilung''' zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Gewaltenteilung, in Österreich auch Gewaltentrennung, ist ein tragendes Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung eines Rechtsstaats.

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Gewohnheitsrecht

Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern auf lange andauernder Anwendung von Rechtsvorstellungen und Regeln beruht, die die Beteiligten im Rechtsverkehr als verbindlich akzeptieren.

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Hans Christian Röhl

Hans Christian Röhl (* 1964 in Kiel) ist ein deutscher Jurist und Hochschullehrer an der Universität Konstanz.

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Klaus F. Röhl

Klaus Friedrich Röhl (* 22. Mai 1938 in Töstrup) ist ein deutscher Jurist und ehemaliger Hochschullehrer an der Ruhr-Universität Bochum.

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Naturrecht

Naturrecht (aus ius ‚Recht‘ und natura ‚Natur‘; auch lateinisch ius naturale, natürliches Recht; seltener überpositives Recht) ist in der Rechtsphilosophie die Bezeichnung für ein universell gültiges Ordnungsprinzip, dessen Grundannahme die Idee bezeichnet, dass aus der Natur des Menschen die Normen des menschlichen Zusammenlebens zu begründen sind.

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Positives Recht

Positives Recht oder gesatztes Recht ist das „vom Menschen gesetzte Recht“.

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Recht

Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden.

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Rechtsetzung der Europäischen Union

mini Als eigenständige Organisation mit Rechtspersönlichkeit hat die Europäische Union auch eigene Rechtsetzungsbefugnisse in Form von Rechtsakten (in Abgrenzung zu den EU-Verträgen auch sekundäres Unionsrecht genannt).

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Rechtsnorm

Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet.

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Richterrecht

Richterrecht entsteht in der Rechtsprechung.

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Richtlinie (EU)

Im Europarecht sind Richtlinien (Direktiven nach der englischen Bezeichnung directive, allgemeinsprachlich auch EU-Richtlinien) Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des sekundären Unionsrechts.

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Satzung (öffentliches Recht)

Als öffentlich-rechtliche Satzung bezeichnet man in Deutschland Rechtsnormen, die von einer mit Satzungsautonomie ausgestatteten juristischen Person des öffentlichen Rechts für ihren Bereich erlassen werden.

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Verordnung

In Deutschland und Österreich ist eine Verordnung (VO) eine an eine Personengruppe gerichtete, generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird.

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Verordnung (EU)

Eine Verordnung der Europäischen Union, kurz EU-Verordnung (amtliche Kurzform Verordnung (EU)), ist ein Rechtsakt der Europäischen Union mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten.

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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV oder AEU-Vertrag) ist neben dem Vertrag über die Europäische Union (EUV oder EU-Vertrag) einer der Gründungsverträge der Europäischen Union (EU).

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Recht und Rechtsetzung

Recht verfügt über 202 Beziehungen, während Rechtsetzung hat 61. Als sie gemeinsam 25 haben, ist der Jaccard Index 9.51% = 25 / (202 + 61).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Recht und Rechtsetzung. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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