Ähnlichkeiten zwischen Privatrecht und Recht
Privatrecht und Recht haben 26 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Deutschland), Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Öffentliches Recht, Österreich, Bürger, Bürgerliches Gesetzbuch, Deutschland, Eigentum, Erbrecht, Familienrecht, Franz Wieacker, Jan Schapp, Okko Behrends, Recht, Rechtsgebiet, Rechtsgeschäft, Rechtsnorm, Rechtswissenschaft, Rezeption des römischen Rechts, Sachenrecht, Schuldrecht (Deutschland), Strafrecht, Subjektives Recht, Vertrag, Willenserklärung, Wirtschaftsrecht.
Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Deutschland)
Der Allgemeine Teil (AT) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) umfasst die §§ 1–240, die als Buch 1 den hauptsächlichen Regelungsbereichen des BGB – den vier Büchern des Schuldrechts, Sachenrechts, Familienrechts und Erbrechts – vorangestellt sind.
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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.
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Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht (auch Öffentliches Recht geschrieben) ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) oder anderen Hoheitsträgern regelt.
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Österreich
Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.
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Bürger
Als Bürger werden Angehörige eines Staates bzw.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Deutschland
Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.
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Eigentum
Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.
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Erbrecht
Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts das im objektiven Sinn die juristische Grundlage bildet für den Übergang von Vermögenswerten einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen, es ist in Deutschland Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz.
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Familienrecht
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.
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Franz Wieacker
Das Grab von Franz Wieacker auf dem Privatfriedhof der Familie Zahn in Moers Franz Wieacker (* 5. August 1908 in Stargard, Pommern; † 17. Februar 1994 in Göttingen) war ein deutscher Privatrechtler und Rechtshistoriker.
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Jan Schapp
Jan Schapp (* 31. Oktober 1940 in Aurich) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, Rechtsphilosoph und emeritierter Hochschullehrer an der Justus-Liebig-Universität Gießen.
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Okko Behrends
Okko Behrends (* 27. Februar 1939 in Norden (Ostfriesland)) ist ein deutscher Rechtshistoriker und emeritierter Hochschullehrer der Georg-August-Universität Göttingen.
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Recht
Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden.
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Rechtsgebiet
Als Rechtsgebiet bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ein Fachgebiet des Rechts, das thematisch auf einer einheitlichen Rechtsquelle beruht.
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Rechtsgeschäft
Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.
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Rechtsnorm
Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet.
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Rechtswissenschaft
Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.
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Rezeption des römischen Rechts
Die Rezeption des römischen Rechts (Übernahme der Rechtsregeln und Arbeitsmethoden des römischen Rechts) bezeichnet einen kulturgeschichtlichen Vorgang, der gemeinhin als wissenschaftliche Durchdringung der kontinentaleuropäischen Gewohnheits- und Partikularrechte durch das römisch-kanonische Recht verstanden wird.
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Sachenrecht
Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, mit dem die Rechtsverhältnisse an Sachen geregelt werden.
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Schuldrecht (Deutschland)
Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).
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Strafrecht
Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und als „Straftaten“ mit einer Strafe sanktioniert werden.
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Subjektives Recht
Ein subjektives Recht ist die einem Einzelnen zu seinem Schutz vom objektiven Recht verliehene Rechtsmacht zur Durchsetzung seiner berechtigten Interessen.
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Vertrag
Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).
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Willenserklärung
Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.
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Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt, und ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Privatrecht und Recht
- Was es gemein hat Privatrecht und Recht
- Ähnlichkeiten zwischen Privatrecht und Recht
Vergleich zwischen Privatrecht und Recht
Privatrecht verfügt über 130 Beziehungen, während Recht hat 202. Als sie gemeinsam 26 haben, ist der Jaccard Index 7.83% = 26 / (130 + 202).
Referenzen
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