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Parteifähigkeit und Person

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Parteifähigkeit und Person

Parteifähigkeit vs. Person

Parteifähigkeit bezeichnet im deutschen Zivilprozessrecht die Fähigkeit, in einem Gerichtsverfahren Partei (Kläger oder Beklagter) zu sein. Eine Person ist in der Umgangssprache ein durch seine individuellen Eigenschaften und Eigenarten gekennzeichneter Ausdruck und Erscheinungsbild eines Menschen.

Ähnlichkeiten zwischen Parteifähigkeit und Person

Parteifähigkeit und Person haben 3 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Deutschland, Juristische Person, Rechtsfähigkeit.

Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

Deutschland und Parteifähigkeit · Deutschland und Person · Mehr sehen »

Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

Juristische Person und Parteifähigkeit · Juristische Person und Person · Mehr sehen »

Rechtsfähigkeit

Rechtsfähig ist, wer über Rechte und Rechtspflichten verfügt und deshalb rechtsgestaltende Handlungen (Stufenbau der Rechtsordnung) vornehmen kann.

Parteifähigkeit und Rechtsfähigkeit · Person und Rechtsfähigkeit · Mehr sehen »

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Parteifähigkeit und Person

Parteifähigkeit verfügt über 40 Beziehungen, während Person hat 215. Als sie gemeinsam 3 haben, ist der Jaccard Index 1.18% = 3 / (40 + 215).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Parteifähigkeit und Person. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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