Ähnlichkeiten zwischen Partei (Recht) und Rechtsverhältnis
Partei (Recht) und Rechtsverhältnis haben 5 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Eigentum, Rechtsbegriff, Rechtssubjekt, Schuldrecht (Deutschland), Vertragspartei.
Eigentum
Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.
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Rechtsbegriff
Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.
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Rechtssubjekt
Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.
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Schuldrecht (Deutschland)
Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).
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Vertragspartei
Als Vertragspartei (oder Vertragspartner) wird in der Rechtsgeschäftslehre eine durch einen Vertrag berechtigte und verpflichtete Person bezeichnet.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Partei (Recht) und Rechtsverhältnis
- Was es gemein hat Partei (Recht) und Rechtsverhältnis
- Ähnlichkeiten zwischen Partei (Recht) und Rechtsverhältnis
Vergleich zwischen Partei (Recht) und Rechtsverhältnis
Partei (Recht) verfügt über 47 Beziehungen, während Rechtsverhältnis hat 64. Als sie gemeinsam 5 haben, ist der Jaccard Index 4.50% = 5 / (47 + 64).
Referenzen
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