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Partei (Recht) und Rechtsverhältnis

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Partei (Recht) und Rechtsverhältnis

Partei (Recht) vs. Rechtsverhältnis

Als Parteien bezeichnet man die an einem Gerichtsverfahren durch das Prozessrecht vorgesehenen beteiligten Rechtssubjekte. Ein Rechtsverhältnis (oder Rechtsbeziehung) ist die Beziehung mindestens zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt, soweit hierbei Rechtsfragen zu Grunde liegen.

Ähnlichkeiten zwischen Partei (Recht) und Rechtsverhältnis

Partei (Recht) und Rechtsverhältnis haben 5 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Eigentum, Rechtsbegriff, Rechtssubjekt, Schuldrecht (Deutschland), Vertragspartei.

Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

Eigentum und Partei (Recht) · Eigentum und Rechtsverhältnis · Mehr sehen »

Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

Partei (Recht) und Rechtsbegriff · Rechtsbegriff und Rechtsverhältnis · Mehr sehen »

Rechtssubjekt

Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

Partei (Recht) und Schuldrecht (Deutschland) · Rechtsverhältnis und Schuldrecht (Deutschland) · Mehr sehen »

Vertragspartei

Als Vertragspartei (oder Vertragspartner) wird in der Rechtsgeschäftslehre eine durch einen Vertrag berechtigte und verpflichtete Person bezeichnet.

Partei (Recht) und Vertragspartei · Rechtsverhältnis und Vertragspartei · Mehr sehen »

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Partei (Recht) und Rechtsverhältnis

Partei (Recht) verfügt über 47 Beziehungen, während Rechtsverhältnis hat 64. Als sie gemeinsam 5 haben, ist der Jaccard Index 4.50% = 5 / (47 + 64).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Partei (Recht) und Rechtsverhältnis. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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