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Neidbau

Index Neidbau

Neidbau ist ein veralteter Rechtsbegriff für ein Bauwerk, das nicht ausschließlich im eigenen Interesse, sondern vor allem deshalb errichtet wird, um einen Nachbarn zu schikanieren beziehungsweise ihm einen Nachteil zuzufügen.

11 Beziehungen: Augsburg, Bauordnungen (Deutschland), Bauwerk, Bürgerliches Gesetzbuch, München, Rechtsbegriff, Rechtsmissbrauch, Schikane, Stadtrecht, Ulm, Zivilgesetzbuch.

Augsburg

St. Peter Augsburger Rathaus, 2014 Altarraum des Augsburger Doms Augsburg (im Dialekt Augschburg, und Augusta Vindelicorum) ist eine kreisfreie Großstadt im Südwesten Bayerns und eine der drei bayerischen Metropolen.

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Bauordnungen (Deutschland)

Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Landes ist ein Landesgesetz und Kern des jeweiligen Bauordnungsrechts.

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Bauwerk

Schiffshebewerk Palast (Potala-Palast) BKK) Mauer (Chinesische Mauer) Der 2010 fertiggestellte Burj Khalifa in Dubai ist mit 828 Metern Höhe das gegenwärtig (September 2023) höchste Bauwerk der Welt Als Bauwerk (in der Schweiz auch eine Baute) wird in der Architektur und im Bauwesen eine von Menschen mit Hilfe der Baukunst und Baukonstruktion errichtete bauliche Anlage bezeichnet, die als wesentlicher Bestandteil nur schwer trennbar mit dem Untergrund verbunden ist oder als Scheinbestandteil zumindest in ruhendem Kontakt mit ihm steht.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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München

Frauenkirche und Viktualienmarkt Heilig-Geist-Kirche Olympiapark) Luftbild des Münchner Zentrums (Blick nach Osten) Blick über die Ludwigstraße nach Norden auf die Highlight Towers in Schwabing München (standarddeutsch oder) ist die Landeshauptstadt des Freistaates Bayern.

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Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

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Rechtsmissbrauch

Rechtsmissbrauch ist die nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilende zweckwidrige Inanspruchnahme einer eigentlich zustehenden Rechtsposition.

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Schikane

Eine Schikane ist eine insbesondere durch „Ausnutzung staatlicher oder dienstlicher Machtbefugnisse getroffene Maßnahme, durch die jemandem unnötig Schwierigkeiten bereitet werden“; angelehnt daran auch „kleinliche, böswillige Quälerei“.

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Stadtrecht

Stadtrecht ist ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Vorrecht (Stadtregal), durch das ein Dorf oder eine vorstädtische Siedlung zur Stadt erhoben wurde und Inbegriff der in dem betreffenden Rechtsbezirk gültigen Rechtssätze war.

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Ulm

Ansicht der Altstadt vom rechten Donauufer Neutorbrücke mit dem Ulmer Münster Ulm ist eine Großstadt mit Einwohnern in Baden-Württemberg.

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Zivilgesetzbuch

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.

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