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Natürliche Person und Rechtsfähigkeit

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Natürliche Person und Rechtsfähigkeit

Natürliche Person vs. Rechtsfähigkeit

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. Rechtsfähig ist, wer über Rechte und Rechtspflichten verfügt und deshalb rechtsgestaltende Handlungen (Stufenbau der Rechtsordnung) vornehmen kann.

Ähnlichkeiten zwischen Natürliche Person und Rechtsfähigkeit

Natürliche Person und Rechtsfähigkeit haben 11 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Juristische Person, Mensch, Pflicht (Recht), Römisches Recht, Recht, Rechtsfähigkeit (Österreich), Rechtsfähigkeit (Schweiz), Rechtsordnung, Rechtssubjekt, Sache (Recht), Sklaverei.

Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Mensch

Mensch (Homo sapiens, lateinisch für „verstehender, verständiger“ oder „weiser, gescheiter, kluger, vernünftiger Mensch“) ist nach der biologischen Systematik eine Art der Gattung Homo aus der Familie der Menschenaffen, die zur Ordnung der Primaten und damit zu den höheren Säugetieren gehört.

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Pflicht (Recht)

Pflicht oder Rechtspflicht sind im Recht die einem Rechtssubjekt durch Rechtsnormen oder Vertrag auferlegten Verhaltensregeln.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Recht

Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden.

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Rechtsfähigkeit (Österreich)

Die Rechtsfähigkeit in Österreich beschreibt die Fähigkeit, selbständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

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Rechtsfähigkeit (Schweiz)

Die Rechtsfähigkeit – also die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein – wird im schweizerischen Recht im Zivilgesetzbuch (ZGB) definiert.

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Rechtsordnung

Als Rechtsordnung (oder Rechtssystem) bezeichnet man die Gesamtheit des gültigen objektiven Rechts in dessen Anwendungsbereich, beispielsweise das Recht eines Staates.

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Rechtssubjekt

Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Sklaverei

Gordon, ein ehemals versklavter Mann mit Spuren grausamer Misshandlung in Louisiana, USA, 1863 Sklaverei ist ein soziales System der Unfreiheit und Ungleichheit, in dem Menschen als Eigentum anderer behandelt werden.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Natürliche Person und Rechtsfähigkeit

Natürliche Person verfügt über 63 Beziehungen, während Rechtsfähigkeit hat 27. Als sie gemeinsam 11 haben, ist der Jaccard Index 12.22% = 11 / (63 + 27).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Natürliche Person und Rechtsfähigkeit. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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