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Mangel (Recht) und Zahlung

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Mangel (Recht) und Zahlung

Mangel (Recht) vs. Zahlung

Unter einem Mangel versteht man im Schuldrecht die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Beschaffenheit, was sich in einem Sach- oder Rechtsmangel äußern kann. Unter Zahlung versteht man in der Wirtschaft die Übereignung von Geld vom zahlungspflichtigen Schuldner an den Zahlungsempfänger (Gläubiger).

Ähnlichkeiten zwischen Mangel (Recht) und Zahlung

Mangel (Recht) und Zahlung haben 9 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Eigentum, Gattungsschuld, Gläubiger, Kaufvertrag (Deutschland), Leistung (Recht), Lieferung, Mangel (Recht), Mietvertrag (Deutschland), Willenserklärung.

Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Gattungsschuld

Gattungsschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Kaufvertrag (Deutschland)

Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand.

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Leistung (Recht)

Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet.

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Lieferung

Die Lieferung (auch Auslieferung) ist beim Versendungskauf die Übergabe von Waren durch den Lieferanten oder in dessen Auftrag durch Logistikdienstleister oder Postunternehmen an den Kunden.

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Mangel (Recht)

Unter einem Mangel versteht man im Schuldrecht die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Beschaffenheit, was sich in einem Sach- oder Rechtsmangel äußern kann.

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Mietvertrag (Deutschland)

''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.

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Willenserklärung

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Mangel (Recht) und Zahlung

Mangel (Recht) verfügt über 81 Beziehungen, während Zahlung hat 105. Als sie gemeinsam 9 haben, ist der Jaccard Index 4.84% = 9 / (81 + 105).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Mangel (Recht) und Zahlung. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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