Ähnlichkeiten zwischen Mangel (Recht) und Verbrauchsgüterkauf
Mangel (Recht) und Verbrauchsgüterkauf haben 14 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Übergabe (Sachenrecht), Beweis (Recht), Gefahrübergang, Gewährleistung, Kaufvertrag, Kaufvertrag (Deutschland), Mangel (Recht), Schadensersatz, Schuldrecht (Deutschland), Schuldrechtsmodernisierung, Verbraucher, Verjährung (Deutschland), Verkäufer, Vermutung (Recht).
Übergabe (Sachenrecht)
Unter Übergabe einer Sache versteht die Rechtswissenschaft den einvernehmlichen Wechsel im Besitz durch Einräumung des unmittelbaren Besitzes vom bisherigen an den neuen Besitzer.
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Beweis (Recht)
Ein Beweis ist das (positive) Ergebnis eines auf die Feststellung von Tatsachen gerichteten Beweisverfahrens.
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Gefahrübergang
Gefahrübergang ist ein zivilrechtlicher Rechtsbegriff, der im Schuldrecht den Zeitpunkt beschreibt, zu dem das Risiko der Verschlechterung oder des Verlusts der geschuldeten Sache vom Schuldner auf den Gläubiger übergeht.
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Gewährleistung
Gewährleistung, auch Mängelhaftung, bedeutet im Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung.
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Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist die häufigste Form des Umsatzes von Gütern.
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Kaufvertrag (Deutschland)
Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand.
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Mangel (Recht)
Unter einem Mangel versteht man im Schuldrecht die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Beschaffenheit, was sich in einem Sach- oder Rechtsmangel äußern kann.
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Schadensersatz
Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.
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Schuldrecht (Deutschland)
Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).
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Schuldrechtsmodernisierung
Unter Schuldrechtsmodernisierung versteht man in Deutschland die im Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.
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Verbraucher
Als Verbraucher oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt.
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Verjährung (Deutschland)
Verjährung ist ein sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht (einschließlich des Steuerrechts) und im Strafrecht verwendeter Rechtsbegriff, dessen Wesen und Inhalt sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt und dessen Rechtsfolgen regelmäßig nach Ablauf einer bestimmten Verjährungsfrist eintreten.
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Verkäufer
Verkäuferinnen in einem Feinkostgeschäft Verkäufer an seinem Kakteenstand Verkäufer (gelegentlich auch Detailhandelsfachleute genannt) sind Fachkräfte, die mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen sowie der Akquisition von Kunden betraut sind und je nach dem Grad ihrer Spezialisierung und handelsrechtlichen Stellung verschiedene Berufsbezeichnungen besitzen.
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Vermutung (Recht)
Eine gesetzliche Vermutung regelt in der Rechtswissenschaft die Verteilung der Beweislast.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Mangel (Recht) und Verbrauchsgüterkauf
- Was es gemein hat Mangel (Recht) und Verbrauchsgüterkauf
- Ähnlichkeiten zwischen Mangel (Recht) und Verbrauchsgüterkauf
Vergleich zwischen Mangel (Recht) und Verbrauchsgüterkauf
Mangel (Recht) verfügt über 81 Beziehungen, während Verbrauchsgüterkauf hat 31. Als sie gemeinsam 14 haben, ist der Jaccard Index 12.50% = 14 / (81 + 31).
Referenzen
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