Ähnlichkeiten zwischen Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer und Privatpilotenlizenz
Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer und Privatpilotenlizenz haben 13 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Berufspilotenlizenz, Europäische Agentur für Flugsicherheit, Flugzeugschlepp, Joint Aviation Authorities, Klassenberechtigung, Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz, Luftfahrtrecht, Medizinisches Tauglichkeitszeugnis, Meteorologie, Motorsegler, Navigation, Segelflugzeugpilotenlizenz, Sprechfunkzeugnis (Luftfahrt).
Berufspilotenlizenz
Als Lizenz für Berufspiloten (CPL) wird eine Berechtigung für Piloten bezeichnet, um gegen Bezahlung Flüge als verantwortlicher Pilot durchführen zu dürfen.
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Europäische Agentur für Flugsicherheit
Sitz der EASA in Köln Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) ist die Flugsicherheitsbehörde der Europäischen Union für die zivile Luftfahrt.
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Flugzeugschlepp
Flugzeugschlepp eines Segelflugzeuges Beim Flugzeugschlepp oder kurz F-Schlepp hängt man ein Segelflugzeug mittels eines 30 bis 60 Meter langen Schleppseiles an ein ausreichend starkes Schleppflugzeug an.
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Joint Aviation Authorities
Die Joint Aviation Authorities (JAA) waren ein Zusammenschluss der zivilen Luftfahrtbehörden von 34 europäischen Ländern und ein technisches Gremium innerhalb der Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz.
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Klassenberechtigung
Eine Klassenberechtigung (englisch Class Rating) berechtigt zum Führen von Flugzeugen einer bestimmten Luftfahrzeugklasse.
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Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz
Die Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz (LAPL) ist eine EASA-konforme Pilotenlizenz, die zum nichtgewerblichen Fliegen von Leichtflugzeugen (LAPL (A)), Hubschraubern (LAPL (H)), Segelflugzeuge (LAPL (S)) und Freiballone (LAPL (B)) berechtigt.
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Luftfahrtrecht
Luftfahrtrecht, auch Luftverkehrsrecht oder Luftrecht, bezeichnet das Rechtsgebiet, das sich mit Gesetzen, Verordnungen und anderen rechtlichen Fragen der Luftfahrt beschäftigt.
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Medizinisches Tauglichkeitszeugnis
In Deutschland ausgestelltes fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Das medizinische Tauglichkeitszeugnis, offiziell fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis, unter Fliegern oft als (Flight-)Medical (englisch: „medical “) bezeichnet, ist ein im Auftrag der Luftfahrtbehörde durch einen Flugmedizinischen Sachverständigen (Fliegerarzt) ausgestelltes Dokument, das die medizinische Tauglichkeit eines Luftfahrers oder Bewerbers zur Ausübung der Rechte aus einer zugeordneten Lizenz für Luftfahrzeugführer bescheinigt.
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Meteorologie
Meteorologie („Untersuchung der überirdischen Dinge“ oder „Untersuchung der Himmelskörper“) ist die Lehre der physikalischen und chemischen Vorgänge in der Atmosphäre und beinhaltet auch deren bekannteste Anwendungsgebiete – die Wettervorhersage und die Klimatologie.
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Motorsegler
Motorsegler (auch Motorsegelflugzeuge) sind nach den Regelungen der Europäischen Union Flugzeuge, die mit einem oder mehreren Triebwerken ausgerüstet sind und bei abgestellten Triebwerken die Eigenschaften eines Segelflugzeugs aufweisen.
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Navigation
Konventionelle Navigation (1963) Navigation – von lateinisch navigare (‚führen eines Schiffes‘), sanskrit navgathi – ist ursprünglich die „Steuermannskunst“ zu Wasser (siehe Nautik), zu Land und in der Luft.
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Segelflugzeugpilotenlizenz
Ein Segelflugzeugpilotenlizenz SPL ist eine Lizenz, die berechtigt, ein Segelflugzeug eigenverantwortlich zu führen.
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Sprechfunkzeugnis (Luftfahrt)
Das Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst ist in der Luftfahrt eine Berechtigung zur Durchführung des Flugfunks.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer und Privatpilotenlizenz
- Was es gemein hat Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer und Privatpilotenlizenz
- Ähnlichkeiten zwischen Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer und Privatpilotenlizenz
Vergleich zwischen Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer und Privatpilotenlizenz
Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer verfügt über 40 Beziehungen, während Privatpilotenlizenz hat 63. Als sie gemeinsam 13 haben, ist der Jaccard Index 12.62% = 13 / (40 + 63).
Referenzen
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