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Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) und Zweckgesellschaft

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) und Zweckgesellschaft

Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) vs. Zweckgesellschaft

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Eine Zweckgesellschaft ist ein Unternehmen, das für einen klar definierten Betriebszweck gegründet wird.

Ähnlichkeiten zwischen Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) und Zweckgesellschaft

Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) und Zweckgesellschaft haben 1 etwas gemeinsam (in Unionpedia): Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland).

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

GmbH-Anteilschein der Johs. Girmes & Co GmbH aus dem Jahr 1944 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) und Zweckgesellschaft

Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) verfügt über 131 Beziehungen, während Zweckgesellschaft hat 163. Als sie gemeinsam 1 haben, ist der Jaccard Index 0.34% = 1 / (131 + 163).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) und Zweckgesellschaft. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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