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Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) und Organ (Recht)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) und Organ (Recht)

Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) vs. Organ (Recht)

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen und Personenvereinigungen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können.

Ähnlichkeiten zwischen Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) und Organ (Recht)

Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) und Organ (Recht) haben 16 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Aktiengesellschaft (Deutschland), Arbeitnehmer, Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, Öffentliches Recht, Beamter (Deutschland), Bundesrat (Deutschland), Deutscher Bundestag, Deutschland, Gesetz, Internationale Organisation (Völkerrecht), Juristische Person, Kollegialorgan, Privatrecht, Satzung (öffentliches Recht), Völkerrecht, Verein.

Aktiengesellschaft (Deutschland)

Die Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem Gesellschaftsrecht ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital aus Aktien besteht.

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Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

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Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft

Eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft ist im deutschen Staatskirchenrecht eine rechtliche Organisationsform einer Religionsgemeinschaft.

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Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht (auch Öffentliches Recht geschrieben) ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) oder anderen Hoheitsträgern regelt.

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Beamter (Deutschland)

Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

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Bundesrat (Deutschland)

Der Bundesrat (Abkürzung BR) ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland.

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Deutscher Bundestag

Großes Bundessiegel der Bundesrepublik Deutschland als Siegel des Präsidenten des Bundestages 3. Oktober 1990 gehisst Bundesregierung, 2014 Der Deutsche Bundestag (Abkürzung BT) ist das Parlament und somit das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Gesetz

Unter Gesetz versteht man.

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Internationale Organisation (Völkerrecht)

Eine Internationale Organisation oder zwischenstaatliche Organisation (englisch intergovernmental organization, IGO) im völkerrechtlichen Sinne ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Staaten oder anderen Völkerrechtssubjekten, der auf Dauer angelegt ist, sich in der Regel über nationale Grenzen hinweg betätigt und überstaatliche Aufgaben erfüllt.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Kollegialorgan

Unter einem Kollegialorgan versteht man im Organisationsrecht ein Organ innerhalb einer juristischen Person oder Personenvereinigung, das aus mindestens zwei Organwaltern besteht.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Satzung (öffentliches Recht)

Als öffentlich-rechtliche Satzung bezeichnet man in Deutschland Rechtsnormen, die von einer mit Satzungsautonomie ausgestatteten juristischen Person des öffentlichen Rechts für ihren Bereich erlassen werden.

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Völkerrecht

Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu) ist eine überstaatliche, aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung.

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Verein

Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) und Organ (Recht)

Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) verfügt über 131 Beziehungen, während Organ (Recht) hat 126. Als sie gemeinsam 16 haben, ist der Jaccard Index 6.23% = 16 / (131 + 126).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) und Organ (Recht). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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