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Kreditinstitut und Niederlassung (Wirtschaft)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Kreditinstitut und Niederlassung (Wirtschaft)

Kreditinstitut vs. Niederlassung (Wirtschaft)

Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben. Niederlassung ist ein Begriff der Wirtschaftslehre und wird im deutschen Sprachraum als räumlicher Standort von einer Betriebsstätte eines Unternehmens gesehen.

Ähnlichkeiten zwischen Kreditinstitut und Niederlassung (Wirtschaft)

Kreditinstitut und Niederlassung (Wirtschaft) haben 20 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bankenaufsicht, Bankensystem, Bankrecht (Deutschland), Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, Finanzielle Fördermittel, Gewerbe, Gewinn, Handelsgesetzbuch, Juristische Person, Kapitalgesellschaft, Kreditwesengesetz, Legaldefinition, Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Nichtbank, Produktion, Tätigkeit, Teilzahlungsbank, Unternehmen, Versicherer.

Bankenaufsicht

Als Bankenaufsicht werden Aufsichtsbehörden bezeichnet, die im Rahmen der staatlichen Finanzmarktaufsicht die Tätigkeit von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten und die Finanzmärkte überwachen.

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Bankensystem

Das Bankensystem (oder Bankwesen) ist die Gesamtheit der in einem Staat für die Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld oder Kapital und für den Zahlungsverkehr zuständigen privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmen einschließlich ihrer organisatorischen Verflechtungen und der für diesen Wirtschaftssektor erlassenen gesetzlichen Regelungen.

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Bankrecht (Deutschland)

Unter Bankrecht wird im deutschen Recht eine Querschnittsmaterie verschiedener Gesetze und gesetzesähnlicher Rechtsnormen zusammengefasst, die sich mit den Rechtsverhältnissen im Kreditwesen, bei Bankgeschäften und dem Bankenaufsichtsrecht befassen.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred, z. T. auch BAK) in Berlin war als Aufsichtsbehörde über das Kreditwesen zuständig für die Durchsetzung des Kreditwesengesetzes.

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Finanzielle Fördermittel

Finanzielle Fördermittel (oder öffentliche/staatliche Förderung) sind aus dem Haushalt der öffentlichen Hand für juristische oder natürliche Personen zur Verfügung gestelltes Kapital oder Eventualverbindlichkeiten, die zur Erreichung bestimmter politischer oder wirtschaftlicher Staatsziele dienen.

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Gewerbe

Ein Gewerbe ist jede erlaubte wirtschaftliche selbständige Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher Tätigkeit und der Urproduktion.

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Gewinn

Gewinn oder Ergebnis ist in der Wirtschaftswissenschaft der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen eines Unternehmens.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.

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Kreditwesengesetz

Das Kreditwesengesetz (KWG) ist ein Gesetz in Deutschland, dessen Gesetzeszweck in der Marktregulierung und Marktordnung des Kreditwesens besteht.

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Legaldefinition

Legaldefinition ist die Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz durch den Gesetzgeber.

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Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Als Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Mitgliedsländer der EU, kurz EU-Mitgliedstaaten oder EU-Mitgliedsländer, werden die 27 europäischen Staaten bezeichnet, die Mitglied der Europäischen Union (EU) sind.

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Nichtbank

In der Volkswirtschaftslehre und der Bankbetriebslehre versteht man unter einer Nichtbank allgemein einen Geldnachfrager oder -anbieter in realwirtschaftlichen Sektoren, also insbesondere die privaten Haushalte, Unternehmen, den Staat und das Ausland, sofern nicht kreditwirtschaftlich tätig.

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Produktion

Unter Produktion (aus, „vor-, vorwärts-“ und, „führen“; insbesondere bei Realgütern auch Fertigung, Fabrikation oder Verarbeitung, Bearbeitung, als Rechtsbegriff die Herstellung) versteht die Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre die durch Kombination von Produktionsfaktoren während eines Transformationsprozesses hergestellten Güter und Dienstleistungen.

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Tätigkeit

Erwerbstätigkeit Tätigkeit (auch Aktivität) bezeichnet ein Handeln des Menschen und kann sowohl körperliche als auch geistige Verrichtungen umfassen.

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Teilzahlungsbank

Teilzahlungsbanken sind Spezialbanken, deren Schwerpunkt im kurz- und mittelfristigen Kreditgeschäft mit Verbrauchern liegt.

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Versicherer

Ein Versicherer (rechtlich Versicherungsträger, veraltet Assekuranz), umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt (Versicherungsgeber).

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Kreditinstitut und Niederlassung (Wirtschaft)

Kreditinstitut verfügt über 237 Beziehungen, während Niederlassung (Wirtschaft) hat 143. Als sie gemeinsam 20 haben, ist der Jaccard Index 5.26% = 20 / (237 + 143).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Kreditinstitut und Niederlassung (Wirtschaft). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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