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Kaufvertrag (Deutschland) und Zahlung

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Kaufvertrag (Deutschland) und Zahlung

Kaufvertrag (Deutschland) vs. Zahlung

Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand. Unter Zahlung versteht man in der Wirtschaft die Übereignung von Geld vom zahlungspflichtigen Schuldner an den Zahlungsempfänger (Gläubiger).

Ähnlichkeiten zwischen Kaufvertrag (Deutschland) und Zahlung

Kaufvertrag (Deutschland) und Zahlung haben 21 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Annahmeverzug, Archiv für die civilistische Praxis, Übereignung, Bürgerliches Gesetzbuch, Eigentumsvorbehalt (Deutschland), Erfüllung (Recht), Gegenleistung, Geld, Kaufpreis, Leistungsgefahr, Lieferung, Mangel (Recht), Mietvertrag (Deutschland), Schuldverhältnis, Synallagma, Transaktion (Wirtschaft), Ware, Willenserklärung, Wirtschaft, Zahlungsmittel, Zug um Zug (Recht).

Annahmeverzug

Der Annahmeverzug (auch: Gläubigerverzug) liegt vor, wenn der Gläubiger die Leistung des Schuldners, die möglich gewesen wäre und vertragsgemäß angeboten wurde, nicht rechtzeitig zum Leistungszeitpunkt annimmt.

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Archiv für die civilistische Praxis

Das Archiv für die civilistische Praxis (abgekürzt AcP) ist eine juristische Fachzeitschrift über das deutsche Privatrecht.

Archiv für die civilistische Praxis und Kaufvertrag (Deutschland) · Archiv für die civilistische Praxis und Zahlung · Mehr sehen »

Übereignung

Unter Übereignung (oder Eigentumsübertragung) versteht man im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Eigentumsvorbehalt (Deutschland)

Beim Eigentumsvorbehalt (lat. pactum reservati dominii) handelt es sich um eine Übereignung einer beweglichen Sache unter einer aufschiebenden Bedingung.

Eigentumsvorbehalt (Deutschland) und Kaufvertrag (Deutschland) · Eigentumsvorbehalt (Deutschland) und Zahlung · Mehr sehen »

Erfüllung (Recht)

Die Erfüllung (lat. solutio.

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Gegenleistung

Unter Gegenleistung versteht man im Schuldrecht bei gegenseitigen Verträgen die fällige Leistung, die an den anderen Vertragspartner im Gegenzug zu dessen Leistung zu erbringen ist.

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Geld

200-Euro-Banknote Deutsches Geld vor der 1923er Währungsreform:50-Pfennig-Stück Geld sind die in einer Gesellschaft allgemein anerkannten Tausch- und Zahlungsmittel.

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Kaufpreis

Ein Kaufpreis ist der Preis, der bei einem Kaufvertrag vom Käufer an den Verkäufer als Gegenleistung für den Kaufgegenstand in Geld zu entrichten ist.

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Leistungsgefahr

Die Leistungsgefahr (seltener LieferungsgefahrVergleiche Christian Berger, in: Othmar Jauernig (Hrsg.): Bürgerliches Gesetzbuch, 12. Auflage 2007, Vorbemerkungen zu den §§ 446, 447 Rn. 3.) ist ein Rechtsbegriff aus dem Allgemeinen Schuldrecht.

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Lieferung

Die Lieferung (auch Auslieferung) ist beim Versendungskauf die Übergabe von Waren durch den Lieferanten oder in dessen Auftrag durch Logistikdienstleister oder Postunternehmen an den Kunden.

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Mangel (Recht)

Unter einem Mangel versteht man im Schuldrecht die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Beschaffenheit, was sich in einem Sach- oder Rechtsmangel äußern kann.

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Mietvertrag (Deutschland)

''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.

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Schuldverhältnis

Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.

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Synallagma

Synallagma (von griechisch συνάλλαγμα „Tausch, Handel“) ist ein Begriff des deutschen Schuldrechts und bedeutet gegenseitiger Vertrag.

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Transaktion (Wirtschaft)

Transaktion ist in der Volkswirtschaftslehre die Übertragung von Wirtschaftsobjekten zwischen Wirtschaftssubjekten.

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Ware

Eine Ware im Sinne der Wirtschaftswissenschaften ist ein materielles Wirtschaftsgut (im Gegensatz zum immateriellen Gut), das Gegenstand des Warenhandels ist und als Gegenstand des Wareneinsatzes in Betracht kommt.

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Willenserklärung

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.

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Wirtschaft

Wirtschaft oder Ökonomie ist die Gesamtheit aller Einrichtungen und Handlungen, die der planvollen Befriedigung der Bedürfnisse dienen.

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Zahlungsmittel

Als Zahlungsmittel gelten im Zahlungsverkehr übertragbare, einheitliche und zählbare Wertträger, die als Gegenleistung (etwa beim Kaufvertrag) oder als Transferleistung (etwa bei der Schenkung) dienen.

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Zug um Zug (Recht)

Ein Leistungsaustausch Zug um Zug bedeutet im deutschen Schuldrecht, dass der eine Teil nur dann zu leisten hat, wenn auch der andere Teil zur gleichen Zeit leisten kann, BGB.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Kaufvertrag (Deutschland) und Zahlung

Kaufvertrag (Deutschland) verfügt über 169 Beziehungen, während Zahlung hat 105. Als sie gemeinsam 21 haben, ist der Jaccard Index 7.66% = 21 / (169 + 105).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Kaufvertrag (Deutschland) und Zahlung. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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