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Juristische Person und Wille

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Juristische Person und Wille

Juristische Person vs. Wille

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig. Der Begriff Wille (Altsächsisch/Althochdeutsch willio.

Ähnlichkeiten zwischen Juristische Person und Wille

Juristische Person und Wille haben 12 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Abstraktum, Bürgerliches Gesetzbuch, Friedrich Carl von Savigny, Gemeinschaft, Handeln, Herrschende Meinung, Person, Privatrecht, Rechtsbegriff, Rechtssubjekt, Synonym, Ziel.

Abstraktum

Ein Abstraktum (pl. Abstrakta;, von abstractus „weggezogen, verallgemeinert“) ist in der Sprachwissenschaft ein Substantiv (Hauptwort), das etwas Nichtgegenständliches bezeichnet.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Friedrich Carl von Savigny

Friedrich Carl von Savigny Friedrich Carl von Savigny (* 21. Februar 1779 in Frankfurt am Main; † 25. Oktober 1861 in Berlin) war ein deutscher Rechtsgelehrter.

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Gemeinschaft

Die Kernfamilie ist die kleinste mensch­liche Gemeinschaft (2012) Dorfgemeinschaft in einer Shuar-Communidad in Ecuador (2011) Gemeinschaft (von „gemein, Gemeinsamkeit“) bezeichnet in der Soziologie und der Ethnologie (Völkerkunde) eine überschaubare soziale Gruppe (beispielsweise eine Familie, Gemeinde, Wildbeuter-Horde, einen Clan oder Freundeskreis), deren Mitglieder durch ein starkes „Wir-Gefühl“ (Gruppenkohäsion) eng miteinander verbunden sind – oftmals über Generationen.

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Handeln

Handeln ist ein Sammelbegriff für bestimmte Tätigkeiten (die Handlungen), die ein Mensch absichtlich unternimmt.

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Herrschende Meinung

Der Begriff der herrschenden Meinung bezeichnet im akademischen und besonders im juristischen Kontext die in einem Diskurs oder zu einer konkreten Streit- oder Rechtsfrage vorwiegend eingenommene Position.

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Person

Eine Person ist in der Umgangssprache ein durch seine individuellen Eigenschaften und Eigenarten gekennzeichneter Ausdruck und Erscheinungsbild eines Menschen.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

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Rechtssubjekt

Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.

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Synonym

Synonyme oder Synonyma (von ‚von gleichem Namen‘ zu syn ‚gemeinsam‘ und onoma ‚Name, Begriff‘) sind sprachliche Ausdrücke oder Zeichen, die zueinander in der Beziehung der Synonymie stehen – einer der grundlegenden Typen von Bedeutungsbeziehungen bzw.

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Ziel

Als Ziel (Neutrum) wird in mehreren Fachgebieten der von einer Person oder Personenvereinigung selbst gesetzte oder vorgegebene Soll-Zustand bezeichnet, der durch Handeln oder Unterlassen angestrebt wird.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Juristische Person und Wille

Juristische Person verfügt über 229 Beziehungen, während Wille hat 125. Als sie gemeinsam 12 haben, ist der Jaccard Index 3.39% = 12 / (229 + 125).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Juristische Person und Wille. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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