Logo
Unionpedia
Kommunikation
Jetzt bei Google Play
Neu! Laden Sie Unionpedia auf Ihrem Android™-Gerät herunter!
Frei
Schneller Zugriff als Browser!
 

Juristische Person und Verein

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Juristische Person und Verein

Juristische Person vs. Verein

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig. Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

Ähnlichkeiten zwischen Juristische Person und Verein

Juristische Person und Verein haben 35 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Aktiengesellschaft (Deutschland), Bürgerliches Gesetzbuch, Duden, Durchgriffshaftung, Fiskus, Genossenschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland), Gilde (Berufsverband), Grundrechte (Deutschland), Handelsregister, Juristische Person, Kapitalgesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Korporation, Land (Deutschland), Natürliche Person, Organ (Recht), Parteifähigkeit, Personengesellschaft, Politische Partei, Rechtsfähigkeit, Rechtsfähigkeit (Deutschland), Rechtsform, Rechtsprechung, Rechtssubjekt, Sitz (juristische Person), Staatsbürgerschaft, Stiftung, Vereinsrecht (Deutschland), ..., Vereinsregister, Vorstand, Ziel, Zivilgesetzbuch, Zunft. Erweitern Sie Index (5 mehr) »

Aktiengesellschaft (Deutschland)

Die Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem Gesellschaftsrecht ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital aus Aktien besteht.

Aktiengesellschaft (Deutschland) und Juristische Person · Aktiengesellschaft (Deutschland) und Verein · Mehr sehen »

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

Bürgerliches Gesetzbuch und Juristische Person · Bürgerliches Gesetzbuch und Verein · Mehr sehen »

Duden

rahmenlos ''Vollständiges Orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache.'' 1. Auflage, 1880 ''Duden, Orthographisches Wörterbuch,'' 3. Auflage, 1887 Der Duden entstand als ein Rechtschreibwörterbuch der deutschen Sprache.

Duden und Juristische Person · Duden und Verein · Mehr sehen »

Durchgriffshaftung

Durchgriffshaftung liegt im Gesellschaftsrecht vor, wenn die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft in bestimmten Fällen gegenüber den Gesellschaftsgläubigern persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften müssen, wenn das Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht.

Durchgriffshaftung und Juristische Person · Durchgriffshaftung und Verein · Mehr sehen »

Fiskus

Übersicht Verwaltungshandeln Fiskus (eingedeutschte Schreibweise von) nennt man den Staat in seiner Rolle als Wirtschaftssubjekt.

Fiskus und Juristische Person · Fiskus und Verein · Mehr sehen »

Genossenschaft

Deutsches Genossenschafts­museum in Delitzsch (Sachsen) und Gründungshaus der ersten gewerblichen Genossenschaft; hier gründete 1849 Hermann Schulze-Delitzsch gemeinsam mit 57 Delitzscher Schuh­machern eine „Schuhmacher-Assoziation“ Genossenschaft oder Kooperative (von Kooperation) bezeichnet einen Zusammenschluss oder Verband von Personen (natürlichen oder juristischen) zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Genossenschaft und Juristische Person · Genossenschaft und Verein · Mehr sehen »

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abkürzung GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich nach deutschem Gesellschaftsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland) und Juristische Person · Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland) und Verein · Mehr sehen »

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

GmbH-Anteilschein der Johs. Girmes & Co GmbH aus dem Jahr 1944 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland) und Juristische Person · Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland) und Verein · Mehr sehen »

Gilde (Berufsverband)

Eine Gilde (von altnordisch gildi „Genossenschaft“, „Trinkgelage“) im engeren Sinne war im Mittelalter ein selbstnütziger und durch einen Schwur besiegelter Zusammenschluss von Kaufleuten (Patriziern) einer Stadt oder einer Gruppe fahrender Händler zum Schutz und zur Förderung gemeinsamer Interessen.

Gilde (Berufsverband) und Juristische Person · Gilde (Berufsverband) und Verein · Mehr sehen »

Grundrechte (Deutschland)

Die Grundrechte des Grundgesetzes (Ursprungsfassung) am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin In Deutschland sind Grundrechte grundlegende Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Individuen gegenüber dem Staat zugestanden werden und Verfassungsrang genießen.

Grundrechte (Deutschland) und Juristische Person · Grundrechte (Deutschland) und Verein · Mehr sehen »

Handelsregister

Als Handelsregister bezeichnet man ein öffentliches Verzeichnis, das im Rahmen des Registerrechts Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute in einem bestimmten geografischen Raum führt.

Handelsregister und Juristische Person · Handelsregister und Verein · Mehr sehen »

Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

Juristische Person und Juristische Person · Juristische Person und Verein · Mehr sehen »

Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.

Juristische Person und Kapitalgesellschaft · Kapitalgesellschaft und Verein · Mehr sehen »

Kommanditgesellschaft auf Aktien

A. Steigenberger Hotelgesellschaft KGaA vom Dezember 1954 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien, oder kurz KGaA, ist in einigen Rechtsordnungen eine Rechtsform für Unternehmen.

Juristische Person und Kommanditgesellschaft auf Aktien · Kommanditgesellschaft auf Aktien und Verein · Mehr sehen »

Korporation

Korporationen („Körper“) stellen historische Vorläufer moderner Organisationen dar.

Juristische Person und Korporation · Korporation und Verein · Mehr sehen »

Land (Deutschland)

Ein Land (amtliche Bezeichnung in der Gesetzes- und juristischen Fachsprache, im allgemeinen SprachgebrauchIm Duden. Die deutsche Rechtschreibung, hrsg. von der Dudenredaktion, 23. Auflage. Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2004, ISBN 3-411-04013-0, Stichwort: Bundesland, S. 250 findet sich kein Hinweis auf den Gebrauch (allein) in der Umgangssprache; nach Ulrich Ammon et al.: Variantenwörterbuch des Deutschen. Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol, Walter de Gruyter, Berlin 2004, ISBN 3-11-016574-0, S. 150 (Stichwort „Bundesland“) werde das Wort fast nur im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen „alten“ und „neuen“ Bundesländern gebraucht. oft auch Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungs­ordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten.

Juristische Person und Land (Deutschland) · Land (Deutschland) und Verein · Mehr sehen »

Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

Juristische Person und Natürliche Person · Natürliche Person und Verein · Mehr sehen »

Organ (Recht)

Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen und Personenvereinigungen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können.

Juristische Person und Organ (Recht) · Organ (Recht) und Verein · Mehr sehen »

Parteifähigkeit

Parteifähigkeit bezeichnet im deutschen Zivilprozessrecht die Fähigkeit, in einem Gerichtsverfahren Partei (Kläger oder Beklagter) zu sein.

Juristische Person und Parteifähigkeit · Parteifähigkeit und Verein · Mehr sehen »

Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.

Juristische Person und Personengesellschaft · Personengesellschaft und Verein · Mehr sehen »

Politische Partei

Eine politische Partei (Genitiv partis ‚Teil‘, ‚Richtung‘, ‚Seite‘) ist ein auf unterschiedliche Weise organisierter Zusammenschluss von Menschen, die innerhalb eines umfassenderen politischen Verbandes (eines Staates o. Ä.) danach streben, möglichst viel politische Mitsprache zu erringen, um ihre eigenen sachlichen oder ideellen Ziele zu verwirklichen und/oder persönliche Vorteile zu erlangen.

Juristische Person und Politische Partei · Politische Partei und Verein · Mehr sehen »

Rechtsfähigkeit

Rechtsfähig ist, wer über Rechte und Rechtspflichten verfügt und deshalb rechtsgestaltende Handlungen (Stufenbau der Rechtsordnung) vornehmen kann.

Juristische Person und Rechtsfähigkeit · Rechtsfähigkeit und Verein · Mehr sehen »

Rechtsfähigkeit (Deutschland)

Rechtsfähigkeit ist in der Rechtswissenschaft die Rechtssubjekten kraft Gesetzes verliehene Befugnis, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

Juristische Person und Rechtsfähigkeit (Deutschland) · Rechtsfähigkeit (Deutschland) und Verein · Mehr sehen »

Rechtsform

Die Rechtsform ist der durch Gesetze zwingend vorgeschriebene rechtliche Rahmen von Gesellschaften, mit dem einige gesetzlich vorgegebene Strukturmerkmale verbunden sind und mit dem Gesellschaften am Wirtschaftsleben teilnehmen.

Juristische Person und Rechtsform · Rechtsform und Verein · Mehr sehen »

Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

Juristische Person und Rechtsprechung · Rechtsprechung und Verein · Mehr sehen »

Rechtssubjekt

Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.

Juristische Person und Rechtssubjekt · Rechtssubjekt und Verein · Mehr sehen »

Sitz (juristische Person)

Der Sitz einer juristischen Person liegt nach deutschem Recht in der Gemeinde, die durch Gesetz, Satzung oder andere Rechtsnorm bestimmt ist oder an welchem die Verwaltung geführt wird.

Juristische Person und Sitz (juristische Person) · Sitz (juristische Person) und Verein · Mehr sehen »

Staatsbürgerschaft

Eine Staatsbürgerschaft baut auf der Staatsangehörigkeit auf und kennzeichnet Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört.

Juristische Person und Staatsbürgerschaft · Staatsbürgerschaft und Verein · Mehr sehen »

Stiftung

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt.

Juristische Person und Stiftung · Stiftung und Verein · Mehr sehen »

Vereinsrecht (Deutschland)

In der deutschen Rechtswissenschaft ist Vereinsrecht das Rechtsgebiet, das den Verein regelt.

Juristische Person und Vereinsrecht (Deutschland) · Verein und Vereinsrecht (Deutschland) · Mehr sehen »

Vereinsregister

In Deutschland wird das Vereinsregister (VR) nach der Vereinsregisterverordnung (VRV) im Rahmen des Registerrechts bei den Amtsgerichten (sachliche Zuständigkeit) geführt.

Juristische Person und Vereinsregister · Verein und Vereinsregister · Mehr sehen »

Vorstand

Als Vorstand wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet, das die Personenvereinigung nach außen gerichtlich und außergerichtlich vertritt und nach innen mit der Führung der Geschäfte betraut ist.

Juristische Person und Vorstand · Verein und Vorstand · Mehr sehen »

Ziel

Als Ziel (Neutrum) wird in mehreren Fachgebieten der von einer Person oder Personenvereinigung selbst gesetzte oder vorgegebene Soll-Zustand bezeichnet, der durch Handeln oder Unterlassen angestrebt wird.

Juristische Person und Ziel · Verein und Ziel · Mehr sehen »

Zivilgesetzbuch

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.

Juristische Person und Zivilgesetzbuch · Verein und Zivilgesetzbuch · Mehr sehen »

Zunft

Als Zünfte – von – bezeichnet man ständische Körperschaften von Handwerkern, wie sie seit dem Mittelalter zur Wahrung gemeinsamer Interessen entstanden und bis ins 19.

Juristische Person und Zunft · Verein und Zunft · Mehr sehen »

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Juristische Person und Verein

Juristische Person verfügt über 229 Beziehungen, während Verein hat 178. Als sie gemeinsam 35 haben, ist der Jaccard Index 8.60% = 35 / (229 + 178).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Juristische Person und Verein. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

Hallo! Wir sind auf Facebook! »